Gestaltungsplan "Gräzenacker"; Genehmigung vom 19. Januar 2010

Piano particolareggiato · Lachen

Documento

Numero
39/2010
Tipo
Piano particolareggiato
Comune
Lachen
Cantone
Svitto
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
19 gen 2010
In vigore dal
19 gen 2010

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Lachen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

1344_GP-Graezenacker_2010-0039_V.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Hohneck + Ziltener AG Dipl. Architekten ETH SIA Tellstrasse 7 8853 Lachen

Tel 055 451 01 21

Fax 055 451 01 22

[email protected]

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• •I Sonderbauvorschriften

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fOr den Gestaltungsplan .. Grazenacker Lachen" (Gemeinde Lachen)

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Das Planungsgebiet umfasst die Grundstucke Kat. Nr. 578, 1620, 1621, 1622, 1627 und 1628.

Einverstandnis der Grundeigentumer: Germann Schwendeler Kat. Nr. 578, 1627,1628 Karin und Reto Ziltener Kat. Nr. 1620, 1621, 1622

A3, Novun bu laos Der Gemeindeschreiber:

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Vom Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigt am:

A3 .JOtf\u~r 20AO ("\It e'K1S Wr. 68 Der Staatsschreiber:

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Lachen, 09.11.09

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Sonderbauvorschriflen ror den Gestaltungsplan .Grazenacker lachen· (Gemeinde Lachen) Seite 216

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I. Zweck und Geltungsbereich

Art. 1 Zweck

Der Gestaltungsplan ,Grazenacker Lachen" mit den dazugehorenden Sonderbauvorschriften (SBV) bezweckt: a) eine haushalterische Nutzung des Bodens und gewahrleistet eine siedlungsplanerisch optimierte Oberbauung mit hohem Wohnwert. b) eine sparsame Verkehrserschliessung des Gestaltungsplanperimeters, sowie die Erstellung einer unterirdischen Sammelgarage mit ausreichend Abstellflachen fOr die Motorfahrzeuge aller Anwohner des Planungsperimeters. c) einen sparsamen Umgang mit Energie sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. d) eine mogliche Etappierung der Oberbauung unter Wahrung der Eigenart des Ortsbildes.

Art. 2 Geltungsbereich

Die Sonderbauvorschriften (SBV) gelten fOr das im Gestaltungsplan ,Grazenacker Lachen" mit einer gestrichelten, lilafarbenen Linie umrissene Gebiet. 2

Sofern nachstehend und im Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, sind die Vorschriften des gQitigen Planungs- und Baureglements (PBR) der Gemeinde Lachen SZ vom 29. September 1995 sowie das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Schwyz (400.100 vom 14. Mai 1987) einzuhalten .

II. Planungsmittel

Art. 3 Planinhalt, Verbindlichkeit

Der Gestaltungsplan ,Grazenacker Lachen" umfasst: a)

verbindliche Bestandteile: • •

b)

Sonderbauvorschriften . Gestaltungsplan ,Grazenacker La chen" M 1:500.

richtungsweisende Bestandteile (Richtplane I Bericht): •

Erlauterungsbericht mit Richtprojekt

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Sonderbauvorschriften fOr den Gestaltungsplan .Grazenacker Lachen" (Gemeinde Lac hen)

Seite 3/6

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Ill. Sonderbauvorschriften '

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A. Erschliessung

Art. 4 Strasse, Trottoir

Die Verkehrserschliessung richtet sich grundsatzlich nach der im Gestaltungsplan dargestellten LinienfOhrung.

2

Bei etappenweiser Realisierung der Siedlung dOrfen die noch nicht Oberbauten Baubereiche als Wendeplatz genutzt werden.

3

Die Erschliessung der Parzelle Kataster Nr. 599 (ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters) ist mit der neuen Erschliessungsstrasse zu gewahrleisten (Prioritat 1 oder 2).

Art. 5 Ver- und Entsorgung

1

Mit dem etappierten Bauder unterirdischen Sammelgarage sind gleichzeitig aile Ver- und Entsorgungsleitungen fOr die entsprechenden Baubereiche zu realisieren.

2

Das Meteorwasser ist einer Versickerungs- oder Retentionsanlage gemass VSA-Richtlinien zuzufOhren.

B. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

Art. 6 Gestaltung

1

Die Wohneinheiten innerhalb der einzelnen Baubereiche mOssen bezOglich Volumetrie ahnlich und bezOglich Farbgebung und Materialisierung einheitlich gestaltet sein.

2

In den Baubereichen B, C, D und E muss zwingend, eine der Fassaden auf der im Gestaltungsplan bezeichneten Baulinie errichten werden.

3

Das Richtprojekt ist richtungsweisend in Bezug auf: • die Stellung der einzelnen Volumen auf dem Planungsperimeter. die Bildung eines zentralen Bereichs als Wohn-, Ruhe- und Begegnungszone. • • die Erstellung der Besucherparkplatze.

4

Das Anbringen von Solarpaneelen und Sonnenkollektoren auf den Dachern ist erlaubt (Warmwassererzeugung, Stromproduktion).

C. Emissionen und lmmissionen

Art. 7 Warmeerzeugung I Energie

Die W armeerzeugung hat C02·neutral zu erfolgen.

2

Holz oder Holzprodukte wie Holzschnitzel oder Holzpellets gelten als C02-neutrale Energietrager.

3

Die GebaudehOIIe hat den Primaranforderungen gemass Minergie zu entsprechen.

Art. 8 Larmschutz

1

Gleichzeitig mit dem Bau eines Projektes in den Baubereichen A, B oder C ist als Schutz gegen den Autobahnlarm eine Larmschutzwand zu errichten.

Sonderbauvorschriflen fOr den Gestaltungsplan "Grazenacker Lachen" (Gemeinde Lachen) Seite 4 f 6

•1: Ill 'l. I I I I I I

2

Der Uirmschutznachweis auf Stufe Baugesuch bestimmt die erforderliche Lange und Hohe dieser Uirmschutzwand.

D. Verkehr

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Art. 9 Abstellfliichen fiir Motorfahrzeuge

1

Die anfallenden Abstellplatze fUr Motorfahrzeuge sind in einer unterirdischen Sammelgarage zusammenzufassen.

2

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Besucherparkplatze.

3

Das Erstellen von zusatzlichen Garagen oder Carports ist nicht ertaubt.

4

In der Zone fUr Besucherparkplatze und Container sind mind. 4 Besucherparkplatze vorzusehen.

E. Bauweise, Stellung und Dimension der Bauten

Art. 10 Nutzung

Hauptbauten diirfen nur in den Baubereichen A bis F erstellt werden. 2

Der Gestaltungsplanperimeter weist folgende maximale Nutzungsmasse auf: BGZ max. 2 in den Baubereichen E und F, sowie max. 3 in den Baubereichen A, B, C und D, wobei das dritte Vollgeschoss als Attika reduziert auszubilden ist. GAZmax. 0.5 FNZ max. 0.35.

3

Die Fliichennutzunsgziffer (FNZ) sowie die Freiflachenziffer gilt fUr aile Parzellen insgesamt. Nutzungstransfers innerhalb des Gestaltungsplanperimeters sind auch iiber nicht benachbarte Parzellen moglich.

4

Unterirdische Bauten und unterirdische Baueile, sowie Nebenbauten dOrfen auch ausserhalb der Baubereiche erstellt werden.

5

a)

Die Freiflachen dienen der Umgebungsgestaltung. Allfiillige Nebenbauten und Kunstbauten, wie Wasserbecken, Swimming-Pools, Sandkasten und dgl. sind im Baubewilligungsverfahren zu definieren. b) Zu den Freiflachen zahlen auch die nicht Oberbauten Flachen der Baubereiche. c) Die nicht fUr Container und Besucherparkplatze benotigte Flache der Zone fOr Besucherparkplatze darf begrOnt werden.

6

Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen Baumen und Strauchern zu erfolgen.

Art. 11 Grenz-, Gebiiude- und Strassenabsliinde

GegenOber Dritten ist der Grenzabstand gemass PBR Gemeinde Lachen SZ einzuhalten. 2

Der Ostgrenze entlang besteht eine Dienstbarkeit, die einen reduzierten Grenzabstand von 2.0 m erlaubt.

3

Gestaltungsplanintern bestehen keine minimalen Grenzabstande.

4

Unter Beachtung der Wohnhygiene ist eine Unterschreitung der inneren Gebaudeabstande zulasssig. Die minimalen inneren Gebaudeabstande werden durch die Baubereiche definiert und betragen im Minimum 6.0 m, 8.0 m resp. 9.5 m.

5

Gestaltungsplanintern sind keine Mehrlangenzuschlage zu berOcksichtigen.

6

Der Gestaltungsplan unterscheidet nicht zwischen grossem und kleinem Grenzabstand.

7

Hauptbauten haben zur Erschliessungsstrasse einen Strassenabstand von mind. 3.0 m einzuhalten.

Sonderbauvorschriften fOr den Gestaltungsplan .Gr8zenacker Lachen" (Gemeinde Lachen) SeiteS/6

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Attikageschosse in den Baubereichen A, B, C und D konnen dreiseitig fassadenbOndig angeordnet warden, wobei die Attikaterrassen zur Spiel- und Wohnstrasse hin zu orientieren sind. Ein so gestaltetes Attikageschoss gilt dann als zusatzliches Vollgeschoss.

F. Ausnahmen /lnkrafttreten

Art. 12 Lisle der Ausnahmen

o

Erhohung der Flachennutzungsziffer um 0.05; FNZ maximal 0.35

o

Gestaltungsplanintern wird nicht zwischen kleinem und grossem Grenzabstand unterschieden.

o

Reduktion der inneren Grenz- und Gebaudeabstande.

o

Gestaltungsplanintern gelten keine Mehrtangenzuschlage.

o

Zusatzlich drittes reduziertes Vollgeschoss in den Baubereichen A, B, C und D.

o

Dreiseitig fassadenbOndiges Attikageschoss in den Baubereichen A, B, C und D als reduziertes Vollgeschoss. Auf dem Dach des Atlikageschosses dOrfen ausser den technisch notigen Aufbauten wie LiftOberfahrten, ... keine zusatzlichen Bauten erstellt warden.

1 altro articolo

Art. 13 lnkrafttreten

Diese Sonderbauvorschriften treten mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes durch den Regierungsrat in Kraft.

Sonderbauvorschrtften flir den Gestaltungsplan .Gr<'izenacker Lachen" (Gemeinde Lac hen) Seite6/6