Gestaltungsplan "Langweid"; Genehmigung vom 14. August 2012

Piano particolareggiato · Küssnacht

Documento

Numero
788/2012
Tipo
Piano particolareggiato
Comune
Küssnacht
Cantone
Svitto
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
14 ago 2012
In vigore dal
14 ago 2012

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Küssnacht con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

1331_GP-Langweid_2012-0788_V.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Bezirl< l<ussnacht am Rigi

Gestaltungsplan ,Langweid" Sonderbauvorschriften 15.04.2011 , revidiert: 04.05 .2012

Offentliche Auflage: 6. bis 26 . Mai 2011

Vom Bezirksrat erlassen mit Beschluss Nr. .. 2§2 .......... vom ..&...!?ru:.JH,/2 Namens des Be zirksrates :

Kaiser Stefan

20/ l'L Der Staatsschreiber:

-~~~· · · · · · · · · · · · · · · · ···· Die Grundeigentumerschaft:

~

~;1/2~

~~· · ···· ······ ······ ········· ······ · · ···

... ........... .

GB Nr. 3881

GKS

\

Be:irk Ki.issnacht am Rigi - Gestaltungsplan Langweid - Sonderbauvorschriften - 15.04.2011, revidiert: 04.05.2012

1. Einleitende Bestimmungen

Art. 1 Der Gestaltungsplan ,Langweid" regelt die Bauweise, die

Erschliessung und die Freiraumgestaltung.

Zweckbestimmung

Art. 2 Perimeter

Der Perimeter des Gestaltungsplanes ,Langweid" ergibt sich aus der Begrenzung im Situationsplan (GB Nr. 1534, 1676 und 3881 ).

Bestandteile

Art. 3

Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans sind: - Situationsplan 1 :500 - Schemaschnitte 1 :500 - Sonderbauvorschriften 2

Orientierende Bestandteile des Gestaltungsplans sind: - Planungsbericht: Richtprojekt ,Langweid" Grundrissnachweis, Schnitte, Visualisierungen, Modell - Larmschutzgutachten vom 25.11 .2010

Art. 4 Rechtsgrundlagen

Wo nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Bauund Zonenreglementes des Bezirks KUssnacht am Rigi (BauR) und die kantonalen Vorschriften.

Art. 5 Unter- und Oberbaurecht

GK

Die entsprechenden Dienstbarkeiten sind im Grundbuch anzumerken.

Seite 2/7

Bezirk Kussnacht am Rigi - Gestaltungsplan Langweid - Sonderbauvorschriften

15.04.2011, revidiert: 04.05.2012

2. Arealstatistik, Ausnutzung

Art. 6

Der Gestaltungsplan ,Langweid" umfasst folgende Flachen:

Arealgrosse 1aGf-Nachweis

Arealflache Nr. 1 534: Arealflache Nr. 1676: Arealflache Nr. 3881: Erschliessungsflache in Abzug: Zonengemasse AusnUtzungsziffer: AZ- Bonus Theoretisch zulassige aGf: Frei- und Spielflachen (1 5% der aGf)

Art. 7 Das im Gestaltungsplan ,Langweid" zulassige Bauvolumen ergibt

sich aufgrund der nachfolgenden Zuordnungen der aGf auf die einzelnen Baubereiche, die Baubereichsbegrenzungen und die zulassigen Geschosse.

Zulassige AusnUtzung

2

Die zulassigen aGf fUr den Gestaltungsplan ,Langweid" betragt: Baubereich 1A Baubereich 1 B Baubereich 2 GesamtausnUtzung (aGf) GP Langweid:

3

GK

2'010m 2 654m 2 861 m 2 306.2 m 2 0.30 0.05 1'126.5 m 2 168.9m 2

684.5 m 2 185.0 m 2 257.0 m 1'126.5 m2

Die auf einem Baubereich nicht voll ausgeschopfte aGf (max. 10%) kann im Rahmen des Bauprojektes auf jeweils die anderen zwei Baube1·eiche Ubertragen werden und umgekehrt.

Seite 3/

8e:irk Kussnacht am Rigi - Gestaltungsplan Langweid - Sonderbauvorschriften - 15.04.2011, revidiert: 04.05.2012

3. Bauvorschriften

Art. 8 Die l<oten des obersten Vollgeschosses (01< Dach VG) sowie des

Attikageschosses (01< Dach Attika) sind im Situationsplan und in den Schemaschnitten fUr jeden Baubereich festgelegt. Abweichungen von diesen l<oten dUrfen maximal ±50 em betragen.

l<oten

Art. 9

Hochbauten sind nm innerhalb der Baubereiche zulassig.

Bauten innerhalb der Baubereiche 2

Die Baubereiche werden durch die Baubegrenzungslinie (Gebaude liegt auf oder beliebig hinter der Baulinie) begrenzt.

3

Hauszugange haben orientierenden Charakter.

4

Vorspringende Gebaudeteile mit maximal 1.50 m Ausladung Uber den Baubereich sind gemass PBG §59 zulassig.

Art. 1 0

Ausserhalb der Baubereiche dUrfen kleinere Nebenbauten und Anlagen wie gedeckte Veloabstellplatze, Containerplatze, Pergolas, Schwimmbassins und dergleichen unter Vorbehalt von PBG §66 und BauR Art.45 bewilligt werden, und diese sind dem architektonischen Ausdruck der Siedlung anzupassen.

Bauten ausserhalb der Baubereiche

Art. 11

Folgende Abweichungen von den Bauvorschriften sind zulassig: Abweichungen von der max. Gebaudelange in der WL gemass Situationsplan. Erhohung der AZ um 0.05 Bau einer einfachen BrUcke Uber den Bach innerhalb des Seeuferabstandes

Ausnahmen

Art. 12 Die Zonenbestimmungen fUr Gebaude- und Firsthohen sind

einzuhalten.

Gebaude- und Firsthohen 2

Dachform I Dachgesta !tung

Terra ingesta ltu ng

GKS

Ein zusatzliches Attikageschoss I Dachgeschoss Uber den Vollgeschossen ist zulassig unter Vorbehalt von BauR Ar-t.37.

18 altri articoli

Art. 13 Die Bauten in den Baubereichen 1A, 1 B und 2 haben ein

Flachdach. Die nicht begehbaren Dachflachen sind zu gestalten und gemass einem Pflanz- & Umgebungskonzept zu begrUnen.

Art. 14 Das gestaltete Terrain muss bezUglich der Hohenlage zwingend

gemass den Schemaschnitten angeordnet werden. Es darf maximal um ±50cm abgewichen werden.

Seite 4/7

Be:irk Klissnacht am Rigi

Gestaltungsplan Langweid- Sonderbauvorschriften

15.04.2011, revidiert: 04.05.2012

Baumbestand

Art. 15 Der bestehende Baum innerhalb des Seeuferabstandes auf der

Parzelle KTN 1534 ist zu erhalten.

Bepflanzung

Art. 16 Es sind zwei einheimische, standortgerechte Hochstamme (zum

Beispiel Erie) gemass dem Situationsplan zu pflanzen.

2

Es sind am Gebaude grossflachige Bepflanzungen in Form von begrOnten Dachlandschaften und massiven BrOstungselementen mit unterschiedlicher, einheimischer Bepflanzung (gemass Richtprojekt) vorzusehen.

4. Entwasserung, Bach, Grunraume, Platze

Art. 17

Die Entwasserung hat im Trennsystem zu erfolgen.

Entwasserung

Art. 18 Der bestehende Bach wird zwischen den Baubereichen 1A und

1B freigelegt. Der Abstand zwischen den Baubereichen 1A und 1B betragt 12m.

Bach bereich

2

Der Bachbereich (Gewasserr·aum) ist bezOglich Gelandeform, Bachquerschnitt (Gewassermorphologie), Bodenaufbau und Bepflanzung naturnah zu gestalten. Dies ist in einem detaillierten Umgebungsplan im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen.

3

Um die Zuganglichkeit aller Spiel- und Ruheflachen gewahrleisten zu konnen, ist ein Neubau einer FussgangerbrOcke im Bereich des bestehenden freigelegten Baches zulassig.

Art. 19 Die Uferschutzzone vor den Baubereichen 1A, 1 8 und 2 unterteilt

sich in die privaten, halboffentlichen Spiel- und Ruheflachen und dem Bachbereich mit naturnaher Gestaltung gemass dem Situationspla n.

Uferschutzzone I Gewasserabstand

Art. 20 Die Spiel- und Ruheflachen dienen dem Aufenthalt und sind im

Situationsplan als private und halboffentliche Spiel- und Freiflachen ausgewiesen.

Spiel- und Ruheflachen

2

K

FOr die Gestaltung, Bodenbedeckung und Bepflanzung gibt der Planungsbericht die Richtschnur vor. Die Begrenzungen der einzelnen Nutzungs- und Gestaltungsflachen im Plan haben nur wegleitende Bedeutung. Die Details sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen.

Selte5/7

Bezirk Kussnacht am Rigi- Gestaltungsplan Langweid- Sonderbauvorschriften

15.04.2011. revidiert: 04.05.2012

Art. 21 Spielplatzflache mit

Spielgeraten und Sitzgelegenheiten

Die Spielplatzflache mit Spielgeraten und Sitzgelegenheiten gemass dem Situationsplan dient als gemeinschaftlicher Aufenthaltsbereich und ist allgemein zuganglich. Die Details sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen.

2

FOr die Gestaltung, Bodenbedeckung und Bepflanzung gibt der Planungsbericht die Richtschnur vor. Die Begrenzungen der einzelnen Nutzungs- und Gestaltungsflachen im Plan haben nur wegleitende Bedeutung.

5. Erschliessung, Zugange, Parkierung

Art. 22 Erschliessungsbereich,

allgemeine Notzufahrt

Die im Situationsplan dargestellten Flachen zur Einwasserung der Boote haben wegleitenden Charakter; Abweichungen sind zulassig.

2

Die Flachen sind in lhr·en Belagsarten frei, jedoch sickerfahig auszufOhren.

3

lm Bereich der Rampe ist als Schutz vor Oberschwemmungen eine offene, wasserabfOhrende Rinne vorzusehen.

Art. 23 Vorplatze I Hauszugange

Die privaten Vorplatze und Hauszugange sind in lhren Belagsarten frei.

Art. 24 Fussgangeranbindung

Die Fussgangeranbindungen gemass dem Situationsplan haben orientierenden Charakter. 2

Die Fussgangeranbindungen mOssen in den Bereichen der Feuerwehrzufahrt so ausgebildet sein, dass sie fOr die Feuerwehr und andere schwere Fahrzeuge (1 6t) befahrbar sind.

3

Die wegbegleitenden Flachen mOssen entlang der Feuerwehrzufahrt auch so ausgefOhrt werden, dass sie fOr die Feuerwehr und andere schwere Fahrzeuge (1 6t) befahrbar sind.

Art. 25 Parkierung

GK

Aile Parkplatze dOrfen nur in den dafOr vorgesehenen Flachen gemass Situationsplan angeordnet werden. Die projektierten Parkplatze im EG sind in einer Einstellhalle zu realisieren.

2

Die Lage des Rampenbauwerks ist im Situationsplan dargestellt.

3

Die Durchfahrtsrechte sind fOr die Baubereiche 1 A, 1 B und 2 und die Nachbarparzellen 1979 und 3882 im Rahmen der ersten Baubewilligung grundbuchlich zu sichern.

Seite oj 7

Bezirk l(ussnacht am Rigi - Gestaltungsplan Langweid - Sonderbauvorschriften - 15.04.2011. revidiert: 04.05.2012

Art. 26 Der Containerstandort der Wohnungen im Gestaltungsplangebiet

,Langweid" befindet sich auf dem Dachgeschoss und ist im Situationsplan mit orientierendem Charakter festgelegt.

Conta i nersta ndorte

6. Beleuchtung, Beschriftung

Art. 27 Die Aussenbeleuchtung und -beschriftung bestimmen die

Grundeigentlimer mit dem Bezirk Kussnacht am Rigi im Rahmen der Baubewilligung.

Qua rtierbeleuchtu ng/ -beschriftung

7. Energiekonzept

Art. 28 Fossile Energietrager durfen nicht verwendet werden, es mussen

erneuerbare Energien eingesetzt we1·den.

Energietrager

2

Fur die gesamte Bebauung gelten die Energiewerte gemass M inergie-Standard.

8. Uirmschutz

Art. 29 Die Anforderungen an den Larmschutz richten sich nach der

Larmschutz-Verordnung Art. 31 (Einhaltung lmmissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe ES Ill).

Larmschutznachweis

2

Der Larmschutz-Nachweis vom 25.11.2010 (Pianteam GHS AG) ist integrierter Bestandteil des Gestaltungsplanes ,Langweid".

3

Erfolgen in einer Gestaltungsplan-Anderung oder im Baubewilligungsverfahren larmrelevante Anpassungen, so ist wiederum mit einem Larmschutz-Nachweis aufzuzeigen, dass die neuen Massnahmen einen gleichwertigen Larmschutz gewahrleisten.

9. Schlussbestimmungen lnkrafttreten

Art. 30 Der Gestaltungsplan ,Langweid" tritt mit der Genehmigung durch

den Regierungsrat in Kraft.

An hang: Planungsbericht

GK

Richtprojekt ,Langweid" Gesamtkonzept ,Langweid" Grundrissnachweise, Schnitte Visualisierungen Bestand, Richtprojekt

Seite7/7