Gestaltungsplan "Langweid"; Genehmigung vom 14. August 2012
Piano particolareggiato · Küssnacht
Documento
- Numero
- 788/2012
- Tipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Küssnacht
- Cantone
- Svitto
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 14 ago 2012
- In vigore dal
- 14 ago 2012
Carta
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1331_GP-Langweid_2012-0788_V.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Bezirl< l<ussnacht am Rigi
Gestaltungsplan ,Langweid" Sonderbauvorschriften 15.04.2011 , revidiert: 04.05 .2012
Offentliche Auflage: 6. bis 26 . Mai 2011
Vom Bezirksrat erlassen mit Beschluss Nr. .. 2§2 .......... vom ..&...!?ru:.JH,/2 Namens des Be zirksrates :
Kaiser Stefan
20/ l'L Der Staatsschreiber:
-~~~· · · · · · · · · · · · · · · · ···· Die Grundeigentumerschaft:
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~~· · ···· ······ ······ ········· ······ · · ···
... ........... .
GB Nr. 3881
GKS
\
Be:irk Ki.issnacht am Rigi - Gestaltungsplan Langweid - Sonderbauvorschriften - 15.04.2011, revidiert: 04.05.2012
1. Einleitende Bestimmungen
Art. 1 Der Gestaltungsplan ,Langweid" regelt die Bauweise, die
Erschliessung und die Freiraumgestaltung.
Zweckbestimmung
Art. 2 Perimeter
Der Perimeter des Gestaltungsplanes ,Langweid" ergibt sich aus der Begrenzung im Situationsplan (GB Nr. 1534, 1676 und 3881 ).
Bestandteile
Art. 3
Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans sind: - Situationsplan 1 :500 - Schemaschnitte 1 :500 - Sonderbauvorschriften 2
Orientierende Bestandteile des Gestaltungsplans sind: - Planungsbericht: Richtprojekt ,Langweid" Grundrissnachweis, Schnitte, Visualisierungen, Modell - Larmschutzgutachten vom 25.11 .2010
Art. 4 Rechtsgrundlagen
Wo nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Bauund Zonenreglementes des Bezirks KUssnacht am Rigi (BauR) und die kantonalen Vorschriften.
Art. 5 Unter- und Oberbaurecht
GK
Die entsprechenden Dienstbarkeiten sind im Grundbuch anzumerken.
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Bezirk Kussnacht am Rigi - Gestaltungsplan Langweid - Sonderbauvorschriften
15.04.2011, revidiert: 04.05.2012
2. Arealstatistik, Ausnutzung
Art. 6
Der Gestaltungsplan ,Langweid" umfasst folgende Flachen:
Arealgrosse 1aGf-Nachweis
Arealflache Nr. 1 534: Arealflache Nr. 1676: Arealflache Nr. 3881: Erschliessungsflache in Abzug: Zonengemasse AusnUtzungsziffer: AZ- Bonus Theoretisch zulassige aGf: Frei- und Spielflachen (1 5% der aGf)
Art. 7 Das im Gestaltungsplan ,Langweid" zulassige Bauvolumen ergibt
sich aufgrund der nachfolgenden Zuordnungen der aGf auf die einzelnen Baubereiche, die Baubereichsbegrenzungen und die zulassigen Geschosse.
Zulassige AusnUtzung
2
Die zulassigen aGf fUr den Gestaltungsplan ,Langweid" betragt: Baubereich 1A Baubereich 1 B Baubereich 2 GesamtausnUtzung (aGf) GP Langweid:
3
GK
2'010m 2 654m 2 861 m 2 306.2 m 2 0.30 0.05 1'126.5 m 2 168.9m 2
684.5 m 2 185.0 m 2 257.0 m 1'126.5 m2
Die auf einem Baubereich nicht voll ausgeschopfte aGf (max. 10%) kann im Rahmen des Bauprojektes auf jeweils die anderen zwei Baube1·eiche Ubertragen werden und umgekehrt.
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3. Bauvorschriften
Art. 8 Die l<oten des obersten Vollgeschosses (01< Dach VG) sowie des
Attikageschosses (01< Dach Attika) sind im Situationsplan und in den Schemaschnitten fUr jeden Baubereich festgelegt. Abweichungen von diesen l<oten dUrfen maximal ±50 em betragen.
l<oten
Art. 9
Hochbauten sind nm innerhalb der Baubereiche zulassig.
Bauten innerhalb der Baubereiche 2
Die Baubereiche werden durch die Baubegrenzungslinie (Gebaude liegt auf oder beliebig hinter der Baulinie) begrenzt.
3
Hauszugange haben orientierenden Charakter.
4
Vorspringende Gebaudeteile mit maximal 1.50 m Ausladung Uber den Baubereich sind gemass PBG §59 zulassig.
Art. 1 0
Ausserhalb der Baubereiche dUrfen kleinere Nebenbauten und Anlagen wie gedeckte Veloabstellplatze, Containerplatze, Pergolas, Schwimmbassins und dergleichen unter Vorbehalt von PBG §66 und BauR Art.45 bewilligt werden, und diese sind dem architektonischen Ausdruck der Siedlung anzupassen.
Bauten ausserhalb der Baubereiche
Art. 11
Folgende Abweichungen von den Bauvorschriften sind zulassig: Abweichungen von der max. Gebaudelange in der WL gemass Situationsplan. Erhohung der AZ um 0.05 Bau einer einfachen BrUcke Uber den Bach innerhalb des Seeuferabstandes
Ausnahmen
Art. 12 Die Zonenbestimmungen fUr Gebaude- und Firsthohen sind
einzuhalten.
Gebaude- und Firsthohen 2
Dachform I Dachgesta !tung
Terra ingesta ltu ng
GKS
Ein zusatzliches Attikageschoss I Dachgeschoss Uber den Vollgeschossen ist zulassig unter Vorbehalt von BauR Ar-t.37.
18 altri articoli
Art. 13 Die Bauten in den Baubereichen 1A, 1 B und 2 haben ein
Flachdach. Die nicht begehbaren Dachflachen sind zu gestalten und gemass einem Pflanz- & Umgebungskonzept zu begrUnen.
Art. 14 Das gestaltete Terrain muss bezUglich der Hohenlage zwingend
gemass den Schemaschnitten angeordnet werden. Es darf maximal um ±50cm abgewichen werden.
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Gestaltungsplan Langweid- Sonderbauvorschriften
15.04.2011, revidiert: 04.05.2012
Baumbestand
Art. 15 Der bestehende Baum innerhalb des Seeuferabstandes auf der
Parzelle KTN 1534 ist zu erhalten.
Bepflanzung
Art. 16 Es sind zwei einheimische, standortgerechte Hochstamme (zum
Beispiel Erie) gemass dem Situationsplan zu pflanzen.
2
Es sind am Gebaude grossflachige Bepflanzungen in Form von begrOnten Dachlandschaften und massiven BrOstungselementen mit unterschiedlicher, einheimischer Bepflanzung (gemass Richtprojekt) vorzusehen.
4. Entwasserung, Bach, Grunraume, Platze
Art. 17
Die Entwasserung hat im Trennsystem zu erfolgen.
Entwasserung
Art. 18 Der bestehende Bach wird zwischen den Baubereichen 1A und
1B freigelegt. Der Abstand zwischen den Baubereichen 1A und 1B betragt 12m.
Bach bereich
2
Der Bachbereich (Gewasserr·aum) ist bezOglich Gelandeform, Bachquerschnitt (Gewassermorphologie), Bodenaufbau und Bepflanzung naturnah zu gestalten. Dies ist in einem detaillierten Umgebungsplan im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen.
3
Um die Zuganglichkeit aller Spiel- und Ruheflachen gewahrleisten zu konnen, ist ein Neubau einer FussgangerbrOcke im Bereich des bestehenden freigelegten Baches zulassig.
Art. 19 Die Uferschutzzone vor den Baubereichen 1A, 1 8 und 2 unterteilt
sich in die privaten, halboffentlichen Spiel- und Ruheflachen und dem Bachbereich mit naturnaher Gestaltung gemass dem Situationspla n.
Uferschutzzone I Gewasserabstand
Art. 20 Die Spiel- und Ruheflachen dienen dem Aufenthalt und sind im
Situationsplan als private und halboffentliche Spiel- und Freiflachen ausgewiesen.
Spiel- und Ruheflachen
2
K
FOr die Gestaltung, Bodenbedeckung und Bepflanzung gibt der Planungsbericht die Richtschnur vor. Die Begrenzungen der einzelnen Nutzungs- und Gestaltungsflachen im Plan haben nur wegleitende Bedeutung. Die Details sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen.
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15.04.2011. revidiert: 04.05.2012
Art. 21 Spielplatzflache mit
Spielgeraten und Sitzgelegenheiten
Die Spielplatzflache mit Spielgeraten und Sitzgelegenheiten gemass dem Situationsplan dient als gemeinschaftlicher Aufenthaltsbereich und ist allgemein zuganglich. Die Details sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen.
2
FOr die Gestaltung, Bodenbedeckung und Bepflanzung gibt der Planungsbericht die Richtschnur vor. Die Begrenzungen der einzelnen Nutzungs- und Gestaltungsflachen im Plan haben nur wegleitende Bedeutung.
5. Erschliessung, Zugange, Parkierung
Art. 22 Erschliessungsbereich,
allgemeine Notzufahrt
Die im Situationsplan dargestellten Flachen zur Einwasserung der Boote haben wegleitenden Charakter; Abweichungen sind zulassig.
2
Die Flachen sind in lhr·en Belagsarten frei, jedoch sickerfahig auszufOhren.
3
lm Bereich der Rampe ist als Schutz vor Oberschwemmungen eine offene, wasserabfOhrende Rinne vorzusehen.
Art. 23 Vorplatze I Hauszugange
Die privaten Vorplatze und Hauszugange sind in lhren Belagsarten frei.
Art. 24 Fussgangeranbindung
Die Fussgangeranbindungen gemass dem Situationsplan haben orientierenden Charakter. 2
Die Fussgangeranbindungen mOssen in den Bereichen der Feuerwehrzufahrt so ausgebildet sein, dass sie fOr die Feuerwehr und andere schwere Fahrzeuge (1 6t) befahrbar sind.
3
Die wegbegleitenden Flachen mOssen entlang der Feuerwehrzufahrt auch so ausgefOhrt werden, dass sie fOr die Feuerwehr und andere schwere Fahrzeuge (1 6t) befahrbar sind.
Art. 25 Parkierung
GK
Aile Parkplatze dOrfen nur in den dafOr vorgesehenen Flachen gemass Situationsplan angeordnet werden. Die projektierten Parkplatze im EG sind in einer Einstellhalle zu realisieren.
2
Die Lage des Rampenbauwerks ist im Situationsplan dargestellt.
3
Die Durchfahrtsrechte sind fOr die Baubereiche 1 A, 1 B und 2 und die Nachbarparzellen 1979 und 3882 im Rahmen der ersten Baubewilligung grundbuchlich zu sichern.
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Art. 26 Der Containerstandort der Wohnungen im Gestaltungsplangebiet
,Langweid" befindet sich auf dem Dachgeschoss und ist im Situationsplan mit orientierendem Charakter festgelegt.
Conta i nersta ndorte
6. Beleuchtung, Beschriftung
Art. 27 Die Aussenbeleuchtung und -beschriftung bestimmen die
Grundeigentlimer mit dem Bezirk Kussnacht am Rigi im Rahmen der Baubewilligung.
Qua rtierbeleuchtu ng/ -beschriftung
7. Energiekonzept
Art. 28 Fossile Energietrager durfen nicht verwendet werden, es mussen
erneuerbare Energien eingesetzt we1·den.
Energietrager
2
Fur die gesamte Bebauung gelten die Energiewerte gemass M inergie-Standard.
8. Uirmschutz
Art. 29 Die Anforderungen an den Larmschutz richten sich nach der
Larmschutz-Verordnung Art. 31 (Einhaltung lmmissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe ES Ill).
Larmschutznachweis
2
Der Larmschutz-Nachweis vom 25.11.2010 (Pianteam GHS AG) ist integrierter Bestandteil des Gestaltungsplanes ,Langweid".
3
Erfolgen in einer Gestaltungsplan-Anderung oder im Baubewilligungsverfahren larmrelevante Anpassungen, so ist wiederum mit einem Larmschutz-Nachweis aufzuzeigen, dass die neuen Massnahmen einen gleichwertigen Larmschutz gewahrleisten.
9. Schlussbestimmungen lnkrafttreten
Art. 30 Der Gestaltungsplan ,Langweid" tritt mit der Genehmigung durch
den Regierungsrat in Kraft.
An hang: Planungsbericht
GK
Richtprojekt ,Langweid" Gesamtkonzept ,Langweid" Grundrissnachweise, Schnitte Visualisierungen Bestand, Richtprojekt
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