Oberfeld

Piano d'utilizzazione speciale · Buerglen

Documento

Numero
1421
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Buerglen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
30 ago 1983
In vigore dal
30 ago 1983

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

KANTON

THURGAU

GEMEINDE

BORGLEN

Oberfeld.

Gestaltungsplan

C. Sonderbauvorschriften

Von

der

Or tskomm i ssion

genehmigt

16. Mai 1983

am

Der

Öffentliche

Gemeindeschreiber:

Planau.flage :

vom

21. Mai 1983

Vom

Regierungsrat

bi s

21. Juni 1983

0. __ Aug. 1_983 am _3 _

mit .RRB Nr . ---'-------/f/24

Möglichkeit

des

fakultativen

· Verfasser:

Jürg Götsch,

Referendums

gernäss Art. 7, Abs.2 Bau G

dipl. Kult. lng. ETH,

lng.-und Vermessungsbüro, Bürglen

- 2 -

S 0 NDE R B AUV0 RS CHR I F T E N

(SBV)

mit dem Gestaltungsplan Oberfeld, wird für das betroffene Gebiet, teilweise das bestehende Baureglement vom 24. Jan. 1964 ausser Kraft gesetzt und überdies zur Gewährleistung der besseren architektonischen und städtebaulichen Gestaltung wie folgt ergänzt:

Art.l

Zweck

1 Der Gestaltungsplan Oberfeld soll den Neubau von total 43 Alterswohnungen als Gesamtanlage, aufgeteilt in drei Baukörper ermöglichen.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Der Gestaltungsplan Oberfeld und die Sanderbauvorschriften gelten für das im Plan dargestellte Gebiet (Pari. 744 und Teil Parz. 6B3).

Art. 3 mantelbaulinie

1 Die mantelbaulinien umgrenzen den verbindlichen Baubereich, in welchem die Gebäudekomplexe erstellt werden müssen. 2 Innerhalb der mantelbaulinien sind betrieblich und technisch bedingte, kleine Aenderungen ge-

...

mäss dem beiliegenden Vorprojekt noch möglich. Die Grundidee muss beibehalten werden. 3 Durch die mantelbaulinien werden die Grenzund Gebäudeabstände neu geregelt. 4 Ueberschreitungen der mantelbaulinien sind nicht zulässig.

Art. 4 Gebäudehöhen

1 Die Gebäudehöhen der einzelnen Baukörper werden wie folgt geregelt: Block A:

3 Vollgeschosse und Dachausbau 50 %

Block B:

3 Vollgeschosse und Dachausbau 50 %

Block C:

2 Vollgeschosse und Dachausbau 100 %

2 Unterechreitungen der Geschosszahl sind nicht zulässig.

- 3 -

Art.S

Architektur + Städtebauliche Gestaltung

1 Die Grundrissaufteilung, die Gebäudestaffelung sowie die Fassadengestaltung haben nach dem beiliegenden Vorprojekt zu erfolgen. 2 Das Vorprojekt ist im Sinne eines Gestaltungs-!' richtplanes zu verstehen, Im Rahmen des Bauprojektes kann die O~tsbehörde unumgängliche, kleinere Abweichungen davon bewilligen. Als Abweichungsgründe können insbesondere betriebliche, organisatorische und bautechnische Aenderungen anerkannt werden.

Art. 6 Wärme- und Schallschutz

1 Die SIA-Empfehlung lB0/1 (Ausgabe 19BO) über Wärmeschutz ist verbindlich. Bei einer totalen Fensterfläche bis zu 15 1o der Bruttogeschossfläche der beheizten Räume und einer max. Raumtemperatur von 20°C kann auf die Berechnung des mittleren k-Wertes gemäss der erwähnten Empfehlung verzichtet werden. Die Wärmedämmung der einzelnen Bauteile darf dann aber folgende Werte nicht überschreiten: - Aussenwände, Decken, Böden gegen belüftetete Hohlräume, sowie Dächer, Decken und Böden gegen Aussenluft:

min. 0.4 W/~K

- Wände, Decken und Böden gegen Erdreich oder schwach temperierte Räume (Garagen, Estrich) min. O.B W/~K - Fenster mit nachweisbarer Besonnung während der Heizperiode: (Doppelverglasung)

min. 3.3 W/nfK

- Fenster ohne Besonnung (Nordfenster) min. 2.3 W/~K (Dreifachverglasung)

I \

- 4· -

2 Die SIA-Norm lBl, Schallschutz im Wohnungsbau (Ausgabe 1976) ist verbindlich. Bei den Ziffern 2.S und 2.6 sind die ''erhöhten Anforderungen'' ein zuhalten. 3 Detaillierte rechnerische Nachweise sind der Ortskommission bis spätestens Baubeginn einzureichen. Art.?

Farbgebung

1 Die Farbgebung hat in auf die Umgebung abgestimmten Pastelltönen zu erfolgen. Sie ist bis spätestens nach Vollendung des Rohbaues mit der Ortskommission abzusprechen.

Art.B

Umgebungsgestaltung

1 Im Rahmen des Bauprojektes ist ein detaillierter Plan über die Umgebungsgestaltung der Ortskommission einzureichen.

Art. 9 Bepflanzung

1 Die bestehenden Hochstämme sind soweit sie nicht durch die Baukörper tangiert werden zu erhalten.

Art.lO Uebergangsbestimmungen

1 Der Gestaltungsplan Oberfeld tritt unmittelbar nach Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 2 Der bestehende Quartierplan Oberfeld vom 1. 9. 1964 wird zum gleichen Zeitpunkt ausser Kraft gesetzt.

Bürglen, den 16. mai 19B3