AWB Detailplan Nr. 6
Limite statico del bosco · Warth-Weiningen
Documento
- Tipo
- Limite statico del bosco
- Comune
- Warth-Weiningen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Forstamt Kanton Thurgau
- Approvato da
- Gemeinderat
- Procedura
- Öffentliche Auflage
- In vigore dal
- 12 lug 2000
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Warth-Weiningen con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
AWB Entscheid-Ersatz.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Forstamt
Die In-Kraft-Setzung der Abgrenzung Wald-Bauzone erfolgt gemäss § 11 Abs. 3 Waldverordnung (RB 921.11) mit Ablauf der Auflagefrist, sofern keine Einsprache erfolgt. Es sind deshalb 2 Fälle zu unterscheiden: Keine Einsprache eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt automatisch gemäss Verordnung, es existiert in diesem Fall kein formeller Entscheid. In diesem Fall gilt das Enddatum der Auflagefrist. Einsprache(n) eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt mit Erledigung der letzten Einsprache. In diesem Fall gilt das Datum des entsprechenden DBU-Entscheides / Gerichtsurteils. Ab dem 01.04.2014 gilt die revidierte Waldverordnung, worin für alle künftigen Festlegungen ein Inkraftsetzungsentscheid verlangt wird.