AWB Detailplan Nr. 6

Limite statico del bosco · Warth-Weiningen

Documento

Tipo
Limite statico del bosco
Comune
Warth-Weiningen
Cantone
Turgovia
Livello
Cantone
Approvato da
Gemeinderat
Procedura
Öffentliche Auflage
In vigore dal
12 lug 2000

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Warth-Weiningen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

AWB Entscheid-Ersatz.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Forstamt

Die In-Kraft-Setzung der Abgrenzung Wald-Bauzone erfolgt gemäss § 11 Abs. 3 Waldverordnung (RB 921.11) mit Ablauf der Auflagefrist, sofern keine Einsprache erfolgt. Es sind deshalb 2 Fälle zu unterscheiden: Keine Einsprache eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt automatisch gemäss Verordnung, es existiert in diesem Fall kein formeller Entscheid. In diesem Fall gilt das Enddatum der Auflagefrist. Einsprache(n) eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt mit Erledigung der letzten Einsprache. In diesem Fall gilt das Datum des entsprechenden DBU-Entscheides / Gerichtsurteils. Ab dem 01.04.2014 gilt die revidierte Waldverordnung, worin für alle künftigen Festlegungen ein Inkraftsetzungsentscheid verlangt wird.