Kirche Bussnang Ost

Piano d'utilizzazione speciale · Bussnang

Documento

Numero
84
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Bussnang
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
2 ago 2004
In vigore dal
2 ago 2004

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

4033-E-1.pdf

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DEPARTEMENT FUR BAU UND UMWEL ENTSCHEID

Frauenfeld,

2. August 2004 Entscheid Nr. 84 Allkom Nr. 148/2004

Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan "Kirche Bussnang Ost"

1. Mit Schreiben vom 16. Juni 2004 ersucht das Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG im Auftrag des Gemeinderats Bussnang um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt worden ist. Beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) sind gegen den Gestaltungsplan .,Kirche Bussnang Ost" (nachfolgend als GP bezeichnet) keine Rekurse hängig.

2. Der GP umfasst die erschlossenen Parzellen Nrn. 50, 51 und 343. Diese befinden sich auf dem Kirchhügel im Ortsteil Bussnang. Gernäss Zonenplan der Politischen Gemeinde Bussnang ist das Gebiet des Kirchhügels der öffentlichen Zone, der Dorfzone und der Freihaltezone zugewiesen. Die in die öffentliche Zone und die Dorfzone fallenden Teile sind zudem mit einer Zone mit Gestaltungsplanpflicht überlagert. Gernäss Art. 28 des Baureglements (BauR) der Politischen Gemeinde Bussnang können in Zonen mit Gestaltungsplanpflicht Baubewilligungen zur Erstellung von Neubauten oder Umbauten mit erheblichen Auswirkungen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Der GP besteht aus einem allgemeinverbindlichen Plan im M 1:500 plus Sonderbauvorschriften (SBV) sowie einem Planungsbericht (informativer Teil). Zweck des GP ist gernäss Art. 1 Abs. 2 SBV eine haushälterische Nutzung des Bodens sowie eine architektonisch gute, auf das empfindliche Ortsbild abgestimmte Überbauung. Dieser Zweck ist auf die konkreten Anforderungen abgestimmt. Zentrale Inhalte des GP bilden differenziert bezeichnete Baubereiche für Hoch- und Kleinbauten sowie Zufahrten und Abstellplätze, grasszügig be-

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messene Freihaltebereiche, Fusswegverbindungen, neue Bäume sowie geschützte Kultur- und Naturobjekte. Mit dem GP wird der eingangs erwähnte Zweck erfüllt. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis des GP erforderlichen Detailangaben. Zum GP sind in systematischer Hinsicht folgende Hinweise anzubringen: Der im Plan festgelegte Baubereich für Kleinbauten befindet sich in der Freihaltezone. Im Zusammenhang mit diesem Baubereich ist in Verbindung mit Art. 4 SBV zu beachten, dass lediglich Bauten und Anlagen gemäss Art. 19 BauR in der Freihaltezone zulässig sind. Die Einordnung von Bauten hängt wesentlich von ihrer Umgebungsgestaltung ab. Entsprechend kommt der Gestaltung der Baubereiche ZA und NA für die geschützte Baute mit der Assekuranznummer 19 grosse Bedeutung zu. Die Rechtsfolge der unter "Übriger Inhalt" aufgeführten Planelemente ist nicht für alle Elemente gleich: Beim Element "Wald" handelt es sich um eine blosse lnformationsangabe, die übrigen Elemente sind dagegen rechtsverbindlich. Für die im Plan in den Baubereichen 3 und 4 dunkelgrau dargestellten Flächen fehlt das entsprechende Legendenelement Gemeint sind damit wohl die bestehenden

Bauten. Bei den in der Planlegende als "Erhaltenswerte Bauten"

bezeichneten Gebäuden handelt es sich um "Geschützte Bauten", weil Art. 2 SBV für diese ein Abbruchverbot vorsieht.

Die oben angeführten Hinweise schmälern indessen den positiven Gesamteindruck des GP nicht. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachsteilen keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen den GP angemeldet. Somit ist der GP im Sinne von § 33 PBG rechtmässig und kann genehmigt werden.

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Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Der vom Gemeinderat Bussnang am 7. Juni 2004 erlassene Gestaltungsplan "Kirche Bussnang Ost" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, 9565 Rothenhausen, unter Beilage von vier Gestaltungsplänen "Kirche Bussnang Ost", je mit Genehmigungsvermerk (charge) -Amt für Denkmalpflege -Amt für Umwelt -Forstamt - Tiefbauamt -Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Kirche Bussnang Ost", mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT FÜR BAU UNDUMWELT

ß-~~

legierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel:

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: - 3. Aug. 2004

4033-S-1.pdf

EXEMPLAR ARP TG Kanton Thurgau Politische Gemeinde Bussnang

Gestaltungsplan "Kirche Bussnang Ost'' Sonderbauvorschriften Exemplar Genehmigung

Öffentliche Auflage vom 5. Mai 2004 bis 24. Mai 2004

Vom Gemeinderat beschlossen am 07. Juni 2004

Der Gerne· deammann

I

Urs FSeter Hinnen

Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit

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Entscheid Nr. ..........

KANTON THURGAU DEPr\RTt:M:=NT

UND UMWELT lf:................ vom ...7..-....cfl:.?.P.t?.'f...... FÜR8500B.~.UFRAUENf-ELD

P:l,203117. 12 G P K1rche 6UMnang Ost\2 Fachliche Lei!tungftfl\0.04 Sondeftlauvorschnften\3 Exemplar Genl\emtgung\0.04 SBV~w~.doc

Gestaltungsplan "Kirche Bussnang Ost", Bussnang

14.06.. 2004

Sonderbauvorschriften (SBV) A.

Allgemeines

Art. 1 Zweck und Geltungsbereich

1

Die Sonderbauvorschriften gelten in Abänderung bzw. in Ergänzung zu den kommunalen Bauvorschriften. Sie gelten für den im Gestaltungsplan "Kirche Bussnang Ost" bezeichneten Gestaltungsplanperimeter.

2

Sie bezwecken in Verbindung mit dem entsprechenden Gestaltungsplan (GP) eine haushälterische Nutzung des Bodens sowie eine architektonisch gute, auf das empfindliche Ortsbild abgestimmte Überbauung.

B.

Überbauungsvorschriften

Art. 2 Erhaltenswerte Bauten

Die erhaltenwerten Bauten sind in ihrer Eigenart zu erhalten und haben in der Gestaltung ihrem ursprünglichen baulichen Charakter zu entsprechen. Der Abbruch dieser Bauten ist untersagt.

Art. 3

Art. 4 Stellung der Bauten und Anlagen

1

Neubauten sind innerhalb der festgelegten Baubereiche zu erstellen. Dabei können Einzelbauten bis auf die Baubereichsgrenze gestellt werden.

2

Der bestehende Bau im Baubereich BH Nr. 3 kann abgebrochen werden, sofern ein Neubau in ähnlichem Volumen und guter architektonischer Gestaltung erstellt wird.

3

ln Baubereichen mit Pflichtbaulinien sind Neubauten zwingend bis an die festgelegten Pflichtbaulinien zu stellen.

Baubereich für Kleinbauten BK Innerhalb des Baubereichs für Kleinbauten BK sind nur Anlagen oder eine Kleinbaute (gemäss Definition des Baureglements) mit einer max. Gebäudelänge von 6.0 m erlaubt, die der Parkierung (Garage, Abstellplätze, etc.) dienen.

Art. 5 Baubereich für Hochbauten BH

1

Für den Baubereich BH Nr. 1 gilt eine minimale Gebäudelänge von 20.0 m und eine min. Gebäudehöhe von 5.0 m.

2

Für Neubauten in den Baubereichen BH Nrn. 2 und 4 gilt eine max. Gebäudehöhe von 4.5 mundeine minimale Dachneigung von 20°.

3

Die Neubaute im Baubereich BH Nr. 2 ist so auszugestalten, dass für die Friedhofsbesucher während des Tages eine öffentliche Toilette zur Verfügung steht.

4

Die Firste für Bauten in den Baubereichen BH Nrn. 1 und 3 sind gernäss den im Gestaltungsplan bezeichneten Firstrichtungen zu erstellen.

BHAieam Ingenieure AG, 8501 Frauenfeld

2

Gestaltungsplan "Kirche Bussnang Ost", Bussnang

Art. 6 14.06.. 2004

Baubereich für Zufahrten und Abstellplätze ZA Der Baubereich ZA ist für die Erstellung von Abstellplätzen und deren Zufahrten sowie für Entsorgungsanlagen bestimmt. 2

Art. 7 Die im Gestaltungsplan bezeichnete Ein- und Ausfahrt ist am gekennzeichneten Ort

zu erstellen.

Baubereich für nutzungsbedingte Aussenanlagen NA Der Baubereich NA dient der Erstellung von Aussenanlagen, welche im direkten Zusammenhang mit der Nutzung des angrenzenden Baus stehen. Dabei kann es sich insbesondere um eine Spielplatz-, Terassennutzung, etc. handeln. 2

Art. 8

Ausnahmsweise sind auch Abstellplätze für Fahrzeuge zugelassen.

Freihaltebereich und übriges Gebiet Im Freihaltebereich und übrigen Gebiet können nur Anlagen wie z.B. Gräber, Grünflächen, Bestockungen, Wege, Mauern, etc. und weitere Anlagen, welche im direkten Zusammenhang mit dem Unterhalt und Betrieb des Friedhofes stehen, erstellt werden. 2

Bei einem allfälligen Neubau im Baubereich BH Nr. 2 sind in unmittelbarer Nähe zwingend ein Sammelbehälter für Grüngut und eine Aussenwasserstelle (Bewässerung der Friedhofsanlage) vorzusehen.

3

Der Friedhofszugang ist auf einen allfälligen Neubau im Baubereich BH Nr. 2 abzustimmen und ist sorgfältig sowie behindertengerecht auszugestalten.

4

Hochbauten (mit Ausnahme der unter Art. 8 Abs. 1 SBV erwähnten Bauten) sind nicht erlaubt.

BHAieam Ingenieure AG, 8501 Frauenfeld

3

14.06.. 2004

Gestaltungsplan "Kirche Bussnang Ost", Bussnang

C.

Gestaltungs- und Umgebungsvorschriften

Art. 9 Grundrissgestaltung

Der Neubau im Baubereich BH Nr. 2 ist alters- und behindertengerecht auszugestalten.

Art. 10 Bäume

An den im Gestaltungsplan vorgesehen Standorten für neue Bäume sind standortgerechte einheimische Bäume zu pflanzen. Diese sowie die im Plan als bestehend bezeichnet, sind zu erhalten. 2

Machen gewichtige Vorhaben eine Pflanzung oder den Erhalt eines Baumes unmöglich, so ist in unmittelbarer Nähe für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Art. 11 Fussgängerverbindungen

Die im Gestaltungsplan bezeichneten Fussgängerverbindungen sind zu erhalten und wo solche fehlen, sind neue anzulegen.

D

Schlussbestimmungen

Art. 12 lnkrafttreten

Diese Sonderbauvorschriften treten zusammen Departements für Bau und Umwelt in Kraft.

mit

der

Genehmigung

des

Öffentliche Auflage vom 5. Mai 2004 bis 24. Mai 2004 Vom Gemeinderat beschlossen am 07. Juni 2004

Der Gemeindeammann

Der Gemeindeschreiber

Urs Peter Hinnen

Jörg Heuer

Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr .............................. vom ......................... .

BHAieam Ingenieure AG, 8501 Frauenfeld

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