Käsereistrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Dozwil · Abrogato il 3 apr 2014
Documento
- Numero
- 1936
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di quartiere
- Comune
- Dozwil
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 9 nov 1981
- In vigore dal
- 9 nov 1981
- Abrogato
- 3 apr 2014
Carta
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File
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Testo
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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
-9. Nov. 1981
Gemeinde Dozwil, Quartierplan."Käsereistrasse", Genehmigung 1. Mit Schreiben vom 5. Oktober 1981 ersucht der Gemeinderat Dozwil um Genehmigung des Quartierplans. "Käsereistrasse". Das Planauflage- u~d Plangenehntigungsverfahren wurde entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzes durchgeführt. Festzustellen ist aber, dass die Festlegung des Quartierplangebietes zusammen mit der eigentlichen Planauflage erfolgte. Der Gemeinderat wird ersucht, in Zukunft das zweistufige Planungsverfahren gernäss § 52 f. BauG durchzuführen. Da keine Beschwerde erhoben wurde, steht in formeller Hinsicht einer Genehmigung nichts entgegen. 2. Die durch 'ein konkretes Bauvorhaben ausgelöste Einzonung "Mittelland-Oberdorf" genehmigte.der Regierungsrat am 29. September 1981. Mit dem Quartierplan wird nun die Erschliessung dieses Gebietes geregelt. Die bestehende Käsereistrasseweist lediglich eine Breite von ungefähr 4.00 m auf. Die Werkleitungen bestehen nur teilweise. Die Verbreiterung der Strasse um einen Meter erfolgt auf der. Südseite. Im übrigen weist die Darstellung des Quartierplaninhaltes teilweise Mängel auf. So kann nicht zwischen bestehenden und neuen Werkleitungen unterschieden werden. Im weiteren fehlen auch die Dimensionierungsangaben zu den Werkleitungen. Schliesslich ist die Gestaltung der Einmündungen (horizontale Radien) nicht klar ablesbar. In bezug auf die Darstellung ist es aus Gründen der Rechtssicherheit wünschenswert, die Baulinien eindeutiger zu fi-
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xieren; vor allem im Bereich der Einmündungen weist der vorliegende Plan gewisse Mängel auf, da die Enden der Baulinien nicht eindeutig abgelesen werden können. Da die Quartierplanvorlage dennoch nicht als unzweckmässig bezeichnet werden kann und keine übergeordneten Interessen tangiert werden, steht in materieller Hinsicht einer Genehmigung nichts entgegen. Der Regierungsrat beschliesst: 1. Der Quartierplan "Käsereistrasse'' der Gemeinde Dozwil wird im Sin.ne der Erwägungen genehmigt; damit werden die Baulinien, qas Einzugsgebiet, der Ausbaustandard. der Strasse sowie die generelle Lage und.Führung der Kanalisation und der Werkleitungen verbindlich. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Dozwil, 8580 Dozwil, unter Beilage eines Quartierplans.mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement Amt für Raumplarn~_n9. (2)
unter Beilage eines. Quartierplans
mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Für richtige J::::rtigung DER STAATS~IBER