Seefeld

Piano d'utilizzazione speciale · Kreuzlingen · Abrogato il 19 set 2024

Documento

Numero
376
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano d'edificazione d'area
Comune
Kreuzlingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
5 mar 1985
In vigore dal
5 mar 1985
Abrogato
19 set 2024

Carta

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File

Testo

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- 7. März 1985

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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU BV BC

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-5. März 1385

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Stadt Kreuz l ingen --- ·-··-- ··--·· ·---- -~-~- -· ··-· ·--"· · ---·--- -· Arealüberbauungsplan "Seefeld", Ge nehmigungsg es uch 1. Mit Schreiben vorn 7. Dezembe r

1984 ersucht d er Stadt-

rat Kreuzlingen um Genehmigung des Arealüberbauungsplanes "Seefeld". Am 10. Januar 1985 wurden die Akten durch die Stadt vervollständigt. Aus den Unterlagen geht hervo r, dass beim Planauflage- und Be schlussverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen wurde. Da weder ein Rekurs beim Baudepartement eingereicht noch eine Gemeindeabstimmung verlangt wurde, steht der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. 2. Das Areal liegt in der vi ergeschossigen Wohnzone; mit der Sonderbauordnung wird die reglementarische Ausnützung von 0,7 nicht übe rschritte n. Das in sich geschlossene Areal könnte nach Regelbauweise mit zwe i Wohnblocks von mittlere r Grösse überbau t werden. Das vorliegende Ueberbauungskonzept sieht nur einen Block vor, wodurch in verschiedener Hinsicht e ine Gesamtlösung angestrebt wird. Die ar chitektonische und städteba ulich e Gestaltung ist, vergleicht man sie mit der unmittelbaren Umgebung, vertretbar. Der Arealüberbauungsplan regelt die Erschliessung für Fussgänger und Autos, wobe i vorg e lagerte Garageba uten eine günstige Gliederung ermöglichen. Die über die Reutistrasse erschlossenen Parkplätze sind e twas knapp bemessen; ·sie sollten bei der Ausführung zumindest mit Verbund- oder Gittersteinen angelegt werde n.

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2 -

In diesem Mehrfamilienhaus werden max. 28 Wohnungen realisiert. Daher ist der Punkt 6 lit. h sehr wichtig. Im Baubewilligungsverfahren muss unbedingt die Umgebungsgestaltung geordnet werden, vor allem Kinderspielplätze, Familiengärten und dergleichen ( § 97 BauG). Zudem ist darauf zu achten, dass beim vorgesehenen Wall strassenseitig für Kinder eine genügende Sicherheit gewährleistet werden kann. 3. Der Arealüberbauungsplan ist zweckmässig, obwo hl er gegenüber der Regelbauweise nur in bezug auf die Gestaltung eine minimale Verbesserung aufweist. Da die Stadtbehörde keinen Bonus g e währte , kann der vorliegende Arealüberbauungsplan genehmigt werden. Auf Antrag des Baudepartements beschliesst der Regierungsrat: 1 . Der Arealüberbauung splan "Seefeld

11

,

Kreuzlingen,

wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage zweier Plandossiers mit Gene hmigungsverme rk - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Denkmalpflege Amt für Raumplanung (2) unter Beila g e e ines Plandossiers mit Genehmigungsvermerk sowi e der Akten Für richtig e Ausfert igung 0

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