Schlössli Gaissberg

Piano d'utilizzazione speciale · Kreuzlingen

Documento

Numero
2413
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Kreuzlingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
1 ott 1963
In vigore dal
1 ott 1963

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL

N

vom -1, Off. 1063 nA Batzifft: Einzelgentaltungenlan Der Stadtrat Kreuglingen hat auf Grund von Art. 21, lit. b BR einen Hinzeleostaltungsplan mit besonderen Bedingungen für das Areal "Sohlössii Gelssberg" erstellen lassen. Das Schlössli Gaissberg soll abgebrochen werden, und se ist eine Veberbauung mit einem B-geschonsigen höheren Haus, 3 Wohnbauten von 4 Geschossen, sowie einen 3-geschonsigen Block, vorgesehen. Dabei lat der Yaumbsstand am Süd- und Westrand der Parzellen nach Möglichkeit zu erhalten, Die öffentliche Planauflage erfolgte in der Zeit vom il. bis 15. Juli 1963, Es sind keine Einsprachen eingereicht worden. Der Stadtrat ersucht nun um die Genehmigung dieses Einzelgestaltungsplanes. Der Regierungsrat zieht in

. rwägung:

Es ir bedauerlich, dass sin eltern historinches Gebäude, nor Sommersitz der

_ Aebte den Klosters Kreuzlingen und ihre Begräbnisstätte, einer Neubebauung zu weichen hat. Vorgängig des Abbruches des Schlösslis sollen von diesem noch Planaufnahmen angefertigt werden. Ebenso sind die Begräbnisstätten der Aabte durch Ausgrabungen zu erforschen, Der Eigentümer hat sich damit einverstanden erklärt, diese Arbeiten zu' ermöglichen. Die Planaufnahmen des Schlösslis sollen noch in diesen Jahr vor dessen Abbruch erstellt und die Ausgrabungen der Aebtegrüber, im Bereich des jetzigen Gartenhäuschens, in den Prühjahrsferien 1964 abgeschlossen werden, Der im Grabungsgebiet liegende Block Ü wird erst nach Beendigung der Ausgrabung begonnen werden, hingegen können die anderen Gebiude früher in Angriff genommen werden. Der Einselgestaltungsplan sichert eine offene Veberbauung in parkartiger Landschaft. Dazu trägt ebenfalls die als verbindlich erklärte Anlage einer unterirdischen Sammelgarage bei. Einer ne dos Binzelgestaltungsplanes steht nichts entgegen,