Oberweg
Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen · Abrogato il 2 set 2026
Documento
- Numero
- 1848
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano d'edificazione d'area
- Comune
- Ermatingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 6 ott 1980
- In vigore dal
- 6 ott 1980
- Abrogato
- 2 set 2026
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
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Testo
2656-E-1.pdf
EXEMPLAR ARP Tr.
REGIERUNGSRAT DES KANTOl\JS-TRUR~U PROTOKOLL
vom
Nr.//1/6
6. Okt. 1980
Gemeinde Ermatingen, Arealüberbauungsplan "Oberweg", Genehmigung 1. Mit Schreiben vom 25. August 1980 ersucht die Gemeinde Ermatingen den
.Regierungsrat um Genehmigung des Arealüberbauungsplans "Oberweg", bestehend aus Text und Plänen 1 - 6. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 24. Mai bis 23. Juni 1980; sie wurde in der ortsüblichen Form bekannt gemacht und im kant. Amtsblatt vom 23. Mai 1980 publiziert. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen, auch wurden keine Einsprachen eingereicht. Am 21. Juli 1980 beschloss der Gemeinderat den vorliegenden Arealüberbauungsplan. Hiebei muss vermerkt werden, dass der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 637 vom 14. März 1972 auf demselben Areal bereits einen Gestaltungsplan unter verschiedenen Auflagen genehmigte. Mit der Genehmigung des vorliegenden Arealüberbauungsplans "Oberweg" wird der bereits vorhandene Gestaltungsplan ausser Kraft gesetzt. Da gegen den Arealüberbauungsplan keine Beschwerden eingereicht wurden, steht der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen.· 2. In der Gemeinde Ermatingen wird zur Zeit die Ortsplanung revidiert. Der vorliegende Arealüberbauungsplan "Oberweg" widerspricht den Entwürfen des Zonenplanes und des Baureglements nicht. Der Arealüberbauungsplan ist sogar gegenüber der Planung aus dem Jahre 1972 als wesentlich besser einzustufen. 3. Die damaligen Wohnblöcke von fünf bis sieben Geschossen wurden reduziert; die projektierten Baukörper sind nun viergeschossig. Die Ueberbauung weicht von der Regelbauweise ab. Die Voraussetzungen für den Erlass eines Arealüberbauungsplans gernäss
§ 109 des kantonalen Bauge-
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setzes können als erfüllt betrachtet werden.
2968015000
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• Einerseits bringt die Gesamtüberbauung den Benützern Vorteile, wie internes Fussgängernetz, verkehrsfreier Kinderspielplatz, Freizeitwerkstätten, und anderseits wird der Oeffentlichkeit der Fussweg entlang der Ostgrenze des Areals zur Verfügung gestellt. 4. Die Fläche für den Privatverkehr ist ausserordentlich gross. Da bewusst auf eine Tiefgarage verzichtet wurde, entstehen neben den Einzelgaragen viele oberirdische Parkplätze; umsomehr, da noch zusätzlich 16 Parkplätze für den über der Strasse liegenden Fabrikbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Um den überaus grossen Parkplatz einigermassen zu gestalten, machte die Gemeinde entsprechende Auflagen. Nebst intensiver Bepflanzung entlang der Strasse werden die Parkplätze der mittleren Doppelreihe überdacht, wobei das gleiche Dachmaterial wie bei den Wohnhäusern zu verwenden ist. 5. Der Arealüberbauungsplan ist in planerischer Sicht zweckmässig; er kann genehmigt werden. Der Regierungsrat beschliesst: 1. Der Arealüberbauungsplan "Oberweg" wird im Sinne der Erwägungen ge-
nehmigt; damit wird der genehmigte Arealüberbauungsplan vom 14. März 1972 (RRB Nr. 637, 1972) ausser Kraft gesetzt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage eines Arealüberbauungsplanes mit Genehmigungsvermerk auf Text und Plänen. - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung unter Beilage eines Arealüberbauungsplanes mit Genehmigungsvermerk
Für richtige Ausfertigung
DER STAAT~IBER
2656-S-1.pdf
EXEMPLAR ARP TG
MUNIZIPALGEMEINDE ERMATINGEN
AREALUEBERBAUUNGSPLAN "OBERWEG" ERMATINGEN
MIT BESONDEREN BESTIMMUNGEN FUER DAS BEBAUUNGSAREAL
GENEHMIGUNG:
mit Gde. ratsbeschl. Nr.296 VON MUNIZIPALGEMEINDE ERMATINGEN GENEHMIGT AM:vom 21.7.80 und Nr. 317 vom 25.8.1980 OEFFENTLICHE PLANAUFLAGE: 24. Mai - 23. Juni 1980 VOM MIT
AM:
-6. Dkt. 1980
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AREALUEBERBAUUNG "OBERWEG", ERMATINGEN
1•
ERLASS
Die Ortsbehörde Ermati~gen erlässt gestützt auf Paragraph 109 des Baugesetzes für das Bebauungsareal Oberweg südlich der Hauptstrasse einen Arealüberbauungsplan mit besonderen Bestimmungen.
2.
EINBEZOGENE GRUNDSTUECKE (Plan 1)
Der vorliegende Arealüberbauungsplan gilt für das nachstehende Grundstück:
3.
BAUZONE
Die einbezogenen Grundstücke liegen in der 3-geschossigen Wohnzone, resp. Wohnund Gewerbezone.
4.
AUSNUTZUNG
Die reglementarische Ausnutzung beträgt 50%.
Kat. Nr. 623 = 9 575m2 Grundstücksfläche
Diese Ausnutzung wird im vorliegenden Arealüberbauungsplen eingehalten und entspricht dem neuen Baureglement.
5.
ZWECK
Der Arealüberbauungsplan ermöglicht: - Eine von der Regelbauweise abweichende, städtebauliche und wirtschaHlieh interessante Lösung mit bedeutend mehr Grünflächen -Bessere Anordnung von Abstellplätzen und Einzelgaragen - Eine bessere Erschl iessung mit entsprechend ruhigem innerem Wohnhof.
6.
BESONDERE BESTIMMUNGEN
- Die Stellung der Hochbauten und der Einzelgaragen ist in Plan 2 festgelegt, ebenso die Geschosszahl -Alle Baukörper können zeitlich unabhängig .voneinander erstellt werden. Reihenfolge der Verwirklichung: 1. Block A, 2. Block D, 3. Block C - Es sind 27 Neuwohnungen mit best. Block B (20 Wohnungen) insgesamt 47 Wohnungen vorgesehen.
sowie 22 Ei n zc lg:Jr8gen 30 Parkplötze 12 gedeck te Parkplä tze 16 Parkp lötze für Betr ieb s . Plan 3 - Der best. Autounterstand wird entferrJt und durch einen der Bebauung angepassten,._.n euen ersetzt.
:.
- Für alle Geb(jude ist eine Gemeinschaftsantennen-An Ia ge vorgesehen - Ev. Freizeiträume werden eingeplant. :
- Entlang der Hauptstrasse wird eine Rabatte mit Sträuchern sowie einzelnen Bäumen erstellt, ebenso zwischen den Parkplötzen und dem Autounterstand, siehe Plan 4 - Entlang der Ostgre nze wird ein öffentlicher Fussweg von der Hauptstrasse bis zum Oberweg erstellt. -Die interne Erschliessung des Kinderspielpla tzes und der G rüna n la gen sind in Plan . 4 fes tgelegt. - Gesamt-Ansicht der Ueberbauung s. Plan 6 - Die Rechtsgühigkeit dieses Arealüberbauungsplanes ist im Grundbuch auf das einbezogene Grundstück einzutragen. - Ueber die zeitliche Abwicklun g der Ueberbauung wird verbindlich festgelegt, dass die entsprechenden Abstel !möglichkeiten, sowie ev. fehlende Schutzraumplötze für Block B ,eleichzeitig mi t dem Bau des nächsten Mehrfomilienhauses Block A erste ll t werden müssen.
7.
ZUSTIMMUNG
Für die Parzelle 623
- Qie Eigentümer der durch diesen Area lüberbouungsplan betroffenen Parzellen erk lären. ihr Einverständnis zu dieser Vorlage und zur Anmerkung im Grundbuch.
Fürsorgefond D. Jacques Goidinger AG
2 I AUG 1980
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