Areal Goldinger an der Hauptstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen · Abrogato il 2 set 2026
Documento
- Numero
- 745
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano delle linee d'arretramento
- Comune
- Ermatingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 12 mag 1987
- In vigore dal
- 12 mag 1987
- Abrogato
- 2 set 2026
Carta
4 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
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Testo
EXE~1PLAR AR·P TG
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
12. Mui 1987
Nr.
l '-\_ 'S
Gemeinde Ermatingen Baulinienplan für das Areal Geldinger an der Hauptstrasse Genehmigungsgesuch
Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 1. April 1987 ersucht der Gemeinderat von Ermatingen um Genehmigung eines Baulinienplans für das Areal der Firma Geldinger an der Hauptstrasse. Wegen des geplanten Baus eines Radwegs an dieser Strasse ersuchte die Grundeigentümerin um Schaffung einer Baulinie. Sie muss für den Radweg Land. abtreten, möchte aber bei der weiteren Ueberbauung ihres. Areals in der Industriezone nicht eingeschränkt werden. Das Anliegenwurde von der Gemeindebehörde dem Raumplanungsamt zur Vorprüfung eingereicht. Nach interner Rücksprache mit dem Tiefbauamt konnte der vorgeschlagenen Baulinie zugestimmt werden. Da bei der Beschlussfassung das vorgeschriebene gesetzliche Verfahren eingehalten wurde.und insbesondere bei der öffentlichen Auflage vom 2. März bis 1. April 1987 (Publikation im Amtsblatt Nr. 8 vom 27. Februar 1987) keine Einsprachen eingingen und der Beschluss des Gemeinderates beim Baudepartement nicht.angefochten wurde, steht der Genehmigung nichts entgegen. Damit sind auch die Voraussetzungen für den Bau des Radwegs geschaffen.
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511,04/10000/1,84
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Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat:
1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 18. Februar 1987 beschlossene Baulinienplan betreffend die Parzellen Nrn. 900, 902, 964, 965, 1301
(Areal Goldinger) an der Haupt-
strasse wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Baulinienplänen mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk und den Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER