Schulanlage

Piano d'utilizzazione speciale · Thundorf

Documento

Numero
7
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Thundorf
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
10 feb 2014
In vigore dal
10 feb 2014

Carta

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File

Testo

8863-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 10. Februar 2014

Entscheid Nr. 7 0143/2013/DBU/ARE

Politische Gemeinde Thundorf Gestaltungsplan "Schulanlage"

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Thundorf am 4. Juni 2013 beschlossene Gestaltungsplan "Schulanlage" wird unter Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt. 2. Gemäss § 5 Abs. 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) werden die Bestimmungen der Sonderbauvorschriften wie folgt geändert bzw. ergänzt und mit einem Hinweisvermerk versehen.

Art. 4

Abs. 2. Ersatz: Ausserhalb des Baubereichs sind Dachvorsprünge umlaufend mit 1 m, im Eirigangsbereich bis 3m zulässig.

Art. 4 Abs. 3

Es gelten folgende Bestimmungen: - Die Gesamthöhe wird auf maximal 9.50 m festgesetzt. - Die Gebäudelänge wird auf maximal 46 m festgesetzt. - Die Gebäudebreite wird auf maximal 20 m festgesetzt.

Art. 4 Abs. 4

Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf

3. Mitteilung an: - Gemeinderat Thundorf, Hauptstrasse 10, 8512 Thundorf, unter Beilage von vier Dossiers Gestaltungsplan "Schulanlage", je mit Genehmigungs- und Hinweisvermerk (charge) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Tiefbauamt · - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung (2}, unter Beilage von einem Dossier Gestaltungsplan "Schulanlage" mit Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten

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Thurgau"~ 2/3

Erwägungen: Mit Schreiben vom 5. Juli 2013 ersucht der Gemeinderat Thundorf um Genehmigung des im Titel erwähnten Gestaltungsplans. Die Vorlage wurde dem Amt für Raumentwicklung nie zur Vorprüfung eingereicht. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Der zur Genehmigung eingereichte Gestaltungsplan "Schulanlage" (nachfolgend: Gestaltungsplan) betrifft den Schulhausbereich im Norden der Parzelle Nr. 137. Im Westen grenzt der Gestaltungsplanperimeter an die Gewerbezone, im Norden und Osten an die Dorfzone und im Süden an die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen . Gernäss rechtskräftigem Zonenplan ist die Parzelle Nr. 137 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Es besteht keine Gestaltungsplanpflicht Der Gestaltungsplan bezweckt gernäss Art. 1 der Sonderbauvorschriften (SBV) eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche die notwend ige Funktionalität gewährleistet, einen geringen Energieverbrauch aufweist und sich gut ins Ortsbild integriert. Zwecks Erweiterung der Schulanlage wird auf der Westseite des Gestaltungsplanperimeters ein Baubereich ausgeschieden. So schliesst die präzise Setzung des Neubaukörpers als langgestreckter Baukörper die Schulanlage ab und rückt das historische Schulhaus wieder in den Mittelpunkt der Gesamtanlage. Bestand und Neubau definieren einen gemeinsamen Aussen raum, der für die bestehende Schulanlage eine wesentliche Aufwertung bedeutet. Das historische Schulhaus erhält wieder die für die Identität des Ortes entsprechende Ausstrahlung und Präsenz. Die neue Schulanlage entstammt einem Projektwettbewerb. Mit dem Gestaltungsplan wird von den Vorschriften der Regelbauweise abgewichen. Abweichungen sind gernäss § 24 Abs. 2 PBG möglich, wenn dadurch gesamthaft eine bessere Siedlungsgestaltung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse 11iegt. Gemäss Kapitel 7.4 des Planungsberichts wird zum Einen die Gebäudelänge minimal überschritten, zum Anderen ein Flachdach vorgeschrieben . Die Ausführungen im Planungsbericht zum harmonischeren Übergang von den grossen gewerblichen Flachdachbauten zur kleinteiligeren Bebauungsstruktur in der Dorfzone und die Rücksichtnahme auf das historische Schulhaus, sind nachvollziehbar. Die Voraussetzungen für ein Abweichen von der Regelbauweise nach§ 24 Abs. 2 PBG sind erfüllt. Für neue Sondemutzungspläne, die nach dem 1. Januar 2013 publiziert werden gilt integral das neue kantonale Planungs- und Baurecht (IVHB, PBG, PBV). Für das ganze Sondemutzungsplangebiet gelten die Begriffe und Messweisen nach IVHB, PBG und PBV. Das heisst, alles was für die massgebende Zone gernäss Baureglement gilt, muss zwingend und umfassend dem neuen Recht angepasst und dementsprechend in den Gestaltungsplan bzw. in die Sonderbauvorschriften aufgenommen werden.

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Thurgau~~ 3/3

Gernäss § 5 Abs. 4 PBG kann das Departement im Genehmigungsentscheid von Nutzungsplänen offensichtlich gesetzeswidrige Pläne und Vorschriften ändern, sofern die Gemeindebehörde zustimmt und keine grundlegende Überarbeitung erforderlich ist. Die gernäss Ziffer 2 des vorliegenden Entscheides verfügten Änderungen berichtigen und ergänzen die Sonderbauvorschriften so, dass das geplante Projekt realisiert werden kann und der Gestaltungsplan genehmigungsfähig wird. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 stimmen sowohl die Gemeindebehörde als auch die betroffene Grundeigentümerschaft den Auflagen zu. Gestützt auf§ 5 Abs. 4 PBG wird der Gestaltungsplan "Schulanlage" gernäss Ziffer 2 des vorliegenden Entscheids geändert und genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

1 1. Feb. 2014

8863-S-1.pdf

Kanton Thurgau Politische Gemeinde Thundorf

Gestaltungsplan "Schulanlage

11

Sonderbauvorschriften

Genehmigung

Vom Gemeinderat beschlossen

am:

4.6.2013

Öffentliche Auflage

7.6.2013

vom:

bis:

26.6.2013

Unterliegt dem fakultativen Referendum gernäss § 24 PBG

A. Hersehe

R. 5turzenegger

Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt

am :

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KANTON THURGAU

Entscheid Nr.

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BHAteom Ingenieure AG Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 03 00 I Fax 052 724 03 01 Projekt -Nr. 5994 I Datum: 03.07.2013

Politische Gemeinde Thundorf Gestaltungsplan "Schulanlage" 1 Sonderbauvorschriften

BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5994 Thundo:f, GP Schulhaus\07 PB, SBV\_Genehmigung\SBV-GN 2.0.docx

Genehmigung Seite 2 von 4

Politische Gemeinde Thundorf Gestaltungsplan .,Schulanlage" I Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art.l

Geltungsbereich und Zweck

Genehmigung Seite 3 von 4

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1: 500 bezeichneten Perimeter. Der Gestaltungsplan bezweckt eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche die notwendige Funktionalität gewährleistet, einen geringen Energieverbrauch aufweist und sich gut ins Ortsbild integriert.

Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1: 500, den Sanderbauvorschriften und dem Planungsbericht. Der Plan 1 : 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.

B.

Bauvorschriften

Art. 3 Abbruch

Vor Baubeginn sind die im Plan 1:500 bezeichneten Gebäude abzubrechen.

Art. 4 Baubereich

Das Gebäude Neubau ist innerhalb des bezeichneten Baubereichs zu erstelle 2

'Ausserhalb des Baubereichs sind Vordächer umlaufend mit 1 bereich bis 3 m zulässig.

c.

Gestaltungsvorschriften

Art. 5 Gesamtwirkung

rr/, im Ein~

Gebäude und Anlagen sind in ihrer Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird.

Art. 6 Dachgestaltung

Das Gebäude Neubau innerhalb des Baubereichs ist mit einem Flachdach auszuführen. Nicht begehbare Flachdächer sind zu begrünen soweit sie nicht zur Energiegewinnung genutzt werden.

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Politische Gemeinde Thundorf Gestaltungsplan "Schulanlage" 1 Sonderbauvorschriften

0.

Erschliessung

Art. 7 Verkeh rsersch liessung

Genehmigung Seite 4 von 4

Im Gestaltungsplangebiet wird ein 10m breiter Freihaltebereich entlang der westlichen Parzellengrenze (siehe Plan) festgesetzt, um die Zufahrt zur Parzelle Nr. 175 sicherzustellen.

Art. 8 Energie

Die Baute innerhalb des Baubereichs hat mindestens die Anforderungen des Mi• nergie-Standards zu erfüllen.

--

E.

Schlussbestimmungen

Art. 9 I nkrafttreten

Der Gestaltungsplan tritt mit Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt in Kraft.

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