Zonenplan <2003> Schupfenzelg
Piano delle zone · Diessenhofen
Documento
- Numero
- 6
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Diessenhofen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 10 feb 2014
- In vigore dal
- 10 feb 2014
Carta
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File
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Testo
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau"~ Frauenfeld, 10. Februar 2014
Entscheid Nr. 6 0214/2013/DBU/ARE
Politische Gemeinde Diessenhafen - Zonenplanänderung Schupfenzelg - Richtplanänderung 2013
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung am 24. November 2013 beschlossene Zonenplanänderung Schupfenzelg wird genehmigt. 2. Die vom Stadtrat Diessenhafen am 3. September 2013 beschlossene Richtplanänderung 2013 wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Stadtrat Diessenhofen, Rathaus, Postfach 233, 8253 Diessenhofen, unter Beilage von drei Exemplaren Zonenplanänderung Schupfenzelg und zwei Exemplaren Richtplanänderung 2013, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Diessenhofen, Basadingerstrasse 12, Postfach 209, 8253 Dies· senhofen - Steuerverwaltung Thurgau -Amt für Denkmalpflege -Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von zwei Exemplaren der Zonenplanänderung Schupfenzelg und zwei Exemplaren Richtplanänderung 2013, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 28. November 2013 ersucht der Stadtrat Diessenhafen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Die beiden Vorlagen wurden mit Bericht vom 20. Juni 2013 vorgeprüft und an einer Besprechung zwischen Vertretern der Gemeindebehörde und des Amtes für Raumentwicklung am 8. Juli 2013 besprochen. Beim Departement für Bau und Umwelt sind zu den Vorlagen keine Rekurse hängig.
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Richtplanänderung 2013 . Im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung Schupfenzelg musste der kommunale Richtplan überarbeitet werden. Dieser sah im von der Zonenplanänderung betroffenen Richtplangebiet, neben einer zukünftigen Wohnnutzung, auch den Bau einer Schulanlage vor. Gernäss Planungsbericht hat eine Sollraumauswertung der Volksschulgemeinde Region Diessenhafen bestätigt, dass die im Richtplan als Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ausgeschiedene Fläche im Gebiet zwischen der Bahnlinie und der Steinerstrasse für eine neue Schulanlage nicht weiter benötigt wird. Aufgrund der vorgenommenen Änderung der Richtplankarte ist auch der Richtplantext (Festsetzung 1.1.1< Bereich zwischen Bahnlinie und Steinerstrasse und Ausführungen unter 4.1) anzupassen. Ob dies bereits geschehen ist, kann aufgrundder eingereichten Unterlagen nicht nachvollzogen werden. Falls nicht, sollte dies im Nachgang zum vorliegenden Entscheid vorgenommen werden.
Zonenplanänderung Schupfenzelg Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung betrifft die Parzellen Nrn. 632 (teilweise), 743 (teilweise), 1'276 (teilweise), 1277 und 1278, welche im Osten von Diessenhofen liegen. Insgesamt werden circa 2.46 ha von der Landwirtschaftszone in die dreigeschossige Wohnzone W3 eingezont. Die einzuzonende Fläche ist im kommunalen Richtplan dem Siedlungsgebiet zugewiesen. Begründet wird die vorliegende Zonenplan- und Richtplanänderung mit der stetigen Nachfrage nach Bauland, mit dem erwarteten Bevölkerungswachstum und dem im Vergleich zur Nachfrage knapp verfügbaren Bauland . Der Zonenplan der Politischen Gemeinde Diessenhafen wurde im Jahre 2003 (DBUEntscheid Nr. 79 vom 19. August 2003) überarbeitet. Als Folge einer Überprüfung der verfügbaren Baulandreserven wurde im Jahre 2009 ein Konzept erarbeitet, in welchem für eine Erweiterung des Baugebietes geeignete und für eine Überbauung verfügbare Flächen eruiert wurden . Mit Bericht vom 21.0ktober 2009 wurden diese im erwähnten Konzept angedachten Einzonungen vorgeprüft. Gegenüber einer Einzonung von circa 0. 78 ha im Gebiet Schupfenzelg wurden keine Vorbehalte angebracht. Nutzungspläne können geändert werden, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben(§ 21 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700)). Von einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse ist auszugehen, wenn entweder die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände hinfällig sind oder wenn seit der Planfestsetzung neue bedeutende Bedürfnisse entstanden sind. Gernäss Dienststelle für Statistik betrug im Jahr 2012 das du rchschnittliche Wachstum im Kanton Thurgau 1.6 %. Die Stadtgemeinde Diessenhafen hatte in den letzten 5 Jahren mit einem jährlichen Wachstum von 2.2 % einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsanstieg vorzuweisen. Unter diesen Umständen sind veränderte Verhältnisse zu bejahen.
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Im Rahmen jeder Zonenplanänderung ist ein Bedarfsnachweis zu erbringen. Diesbezüglich wurde der Planungsbericht mit einem separaten Kapitel 4.3 ergänzt. Gemäss Anhang 1 des Planungsberichts verfügt die Politische Gemeinde Diessenhafen bei allen wohnrelevanten Bauzonen über rund 8.2 ha unüberbaute Flächen sowie rund 1.3 ha innere Reserven, was eirier Flächenkapazität von 117 % entspricht. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung steigt die Flächenkapazität auf 121% an. Gemäss Anhang 2 des Planungsberichts erhöht sich die Einwohnerkapazität mit der Zonenplanänderung Schupfenzelg von 113 % auf 117 %. Bei der Politischen Gemeinde Diessenhafen handelt es sich um eines von insgesamt sechs regionalen Zentren im Entwicklungsraum gemäss Zentrenstruktur des Kantonalen Richtplans (KRP). Wie in Ziffer 1.2 KRP beschrieben, stärken Kanton und Gemeinden die Zentren als eigenständige Arbeits-, Einkaufs-, Ausbildungs-, Veranstaltungsund Wohnorte. Die Gemeinden stellen sicher, dass sachgerechte Standorte für die Wirtschaft sowie rechtzeitig ausreichend Wohnflächen zur Verfügung stehen. Diesbezüglich verweist der Planungsbericht auf die strategischen Ziele des Stadtrates und auf die Tatsache, dass innerhalb der Bauzonen eine grössere Anzahl unüberbauter Parzellen nicht verfügbar seien. Die Einzonung von 2.46 ha in die Wohnzone W3 sei für die im Planungsberichtdargelegte und vom Stadtrat angestrebte nachhaltige Entwicklung von Diessenhafen notwendig. Um die Verfügbarkeil der von der Zonenplanänderung Schupfenzelg betroffenen Parzellen sicherzustellen, wurden Kaufrechtsverträge abgeschlossen. Unter diesen Voraussetzungen und aufgrund der Bedeutung der Politischen Gemeinde Diessenhafen gemäss Kantonalem Richtplan, kann eine Flächenkapazität von 121 % und eine Einwohnerkapazität von 117% akzeptiert werden. Unter Beachtung des Planungsermessens der Politischen Gemeinde Diessenhafen steht einer Genehmigung der Zonenplanänderung Schupfenzelg und der Richtplanänderung 2013 nichts im Wege.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen .. Expediert:
'11. Feb. 2014
Basi legali
RB 700 · PBG · Cantone
RB 700.1 · PBV · Cantone
RB 814.03 · USGV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione