Zonenplan <2002> Bahnhofstrasse

Piano delle zone · Wigoltingen · Abrogato il 23 apr 2024

Documento

Numero
36
Tipo
Piano delle zone
Comune
Wigoltingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
29 apr 2014
In vigore dal
29 apr 2014
Abrogato
23 apr 2024

Carta

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File

Testo

Amt für Raumentwicklung

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Thurgau~~ Frauenfeld, 29. April2014

Entscheid Nr. 36 0076/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Wigoltingen Zonenplanänderung Bahnhofstrasse

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Wigoltingen am 17. März 2014 beschlossene Zonenplanänderung Bahnhofstrasse wird genehmigt.

2. Mitteilung an: - Gemeinderat Wigoltingen, Oberdorfstrasse 15, 8556 Wigoltingen, unter Beilage von drei Exemplaren der Zonenplanänderung Bahnhofstrasse, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Verwaltungsgericht, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Exemplaren der Zonenplanänderung Bahnhofstrasse, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 3. April 2014 ersucht die Politische Gemeinde Wigoltingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Bei der Zonenplanrevision im Jahr 2002 (DBU-Entscheid Nr. 81 vom 19.07.2002) wurde die ganze Parzelle Nr. 224 der öffentlichen Zone für Bauten und Anlagen Oe zugewiesen. ln der Folge erhob der Grundeigentümer dagegen Rekurs. Das Departement für Bau und Umwelt wies den Rekurs ab, worauf Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Die Beschwerde wurde mit Entscheid V 86 vom 19. April 2006 teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit an die Gemeinde zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Insbesondere wurde festgehalten, dass die Dimensionierung der öffentli-

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Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 62 50, F +41 58 345 62 51 www.raumentwicklung. tg.ch

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chen Zone für Bauten und Anlagen Oe nicht hinreichend begründet sei. Dies betrifft die nordöstliche Ecke der Parzelle Nr. 224 auf einer Fläche von ca. 2'000 m 2 , welche vor der Ortsplanungsrevision 2002 der Landwirtschaftszone zugewiesen war. Mit der vorliegenden, geringfügigen Änderung des Zonenplans hat der Gemeinderat diese Fläche erneut der öffentlichen Zone für Bauten und An lagen Oe zugewiesen. Begründet wird die Zonenplanänderung damit, dass in Engwang und III hart der Schulbetrieb eingestellt wurde und alle Kinder der Aussenorte in Wigoltingen in die Schule gehen. Die Anzah l der Schüler habe sich, entgegen den Erwartungen , nicht reduziert, sondern erhöht. Die Gemeinde werde das Grundstück erwerben und anschliessend mit der Volksschule ein Konzept über die Nutzung des Grundstücks erstellen. Das Konzept soll sich über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren erstrecken und in Etappen umgesetzt werden. Mitte 2014 werde eine konkrete Planung über den Bedarf für Schule und Gemeinde erstellt. Kurzfristig soll ein Kindergarten erstellt und mittelfristig eine Sportplatzerweiterung, eine Tiefgarage sowie ein Gemeindehaus geplant werden. Langfristig sei zusätzlich eine Mehrzweckhalle vorgesehen. Insgesamt darf festgestellt werden, dass der Bedarf an zusätzlicher öffentlicher Zone von ca. 2'000-m2 in der PG Wigoltingen ausgewiesen ist. Oie Zonenplanänderung Bahnhofstrasse wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation im Amtsblatt beim Verwaltungsgerichtdes Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden . Sie ist unterzeichnet und im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung· zu enthalten , und es sind .die Beweismittel aufzuführen. Expediert:

2 9. April 2014