Wolfsberg
Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen · Abrogato il 5 lug 2017
Documento
- Numero
- 86
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Ermatingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 13 dic 2011
- In vigore dal
- 13 dic 2011
- Abrogato
- 5 lug 2017
Carta
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File
4984-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau~~ Frauenfeld, 13. Dezember 2011
Entscheid Nr. 86 0238/2011/DBU/ARP
Politische Gemeinde Ermatingen Teiländerung Gestaltungsplan Wolfsberg Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 28. Oktober 2011 beschlossene Teiländerung des Gestaltungsplans Wolfsberg wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von vier Teiländerungen Gestaltungsplan Wolfsberg mit Genehmigungsvermerk (charge) Amt für Raumplanung, unter Beilage einer Teiländerung mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 24. November 2011 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Die UBS AG Zürich plant im Wolfsberg den Neubau einer unterirdischen Pelletanlage inklusive Lager. Damit dieser Neubau bewilligungsfähig wird, muss der unterirdische Mantelbaubereich marginal angepasst werden. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes und kann genehmigt werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
1 3. Dez. zatl