Zonenplan <1988> Weidäcker Parz.Nr. 678

Piano delle zone · Uttwil · Abrogato il 16 dic 2020

Documento

Numero
1237
Tipo
Piano delle zone
Comune
Uttwil
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
4 ago 1992
In vigore dal
4 ago 1992
Abrogato
16 dic 2020

Carta

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File

Testo

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

- 4. Aug. 1992

Nr.

/2 ~1-

Zonenplanänderung Weidäcker Parzelle Nr. 678/EG Uttwil/Genehmigung

Mit Schreiben vom 30. Juni 1992 ersucht der Gemeinderat Uttwil um Genehmigung einer Änderung des rechtskräftigen Zonenplans (RRB Nr. 971 vom 5. Juli 1988) im Gebiet Weidäcker. Der den Akten beiliegende informative Planungsbericht enthält die zum Verständnis der Umzonung der Parzelle Nr. 678 von der Landwirtschaftszone in die definitive Wohnzone W2 notwendigen Hinweise. Durch diese Zonenplanänderung wird das im kantonalen Richtplan festgesetzte Landwirtschaftsgebiet flächenmässig nicht geschmälert, da es sich beim betroffenen Gebiet um rechtskräftiges Siedlungsgebiet handelt. Beizufügen ist noch, dass dieses kommunale Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan nicht in Frage gestellt ist. Festzuhalten ist ferner, dass diese Planänderung ordnungsgernäss durchgeführt wurde. In materieller Hinsicht erscheint die Planänderung zweckmässig. In materieller und formeller Hinsicht steht der Genehmigung der Zonenplanänderung nichts entgegen. Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Die von der Gemeindeversammlung Uttwil am 29. Juni 1992 beschlossene Umzonung der Parzelle Nr. 678 von der Landwirtschaftszone in die definitive Wohnzone W2 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: -fGemeinderat Uttwil, unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten je mit Genehmigungsvermerk ~~<HFrm.g:s:.. ae,r-i-eftt:eH-

- Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Raumplanung, unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten je mit Genehmigungsvermerk sowie zwei Planungsberichten. Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04 I 5000 I 49992