Ried

Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen

Documento

Numero
92
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Ermatingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
10 ott 1997
In vigore dal
10 ott 1997

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

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Testo

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID 92

Frauenfeld,

10. Oktober 1997

EG Ermatingen Änderung Gestaltungsplan "Ried" Der Gemeinderat Ermatingcn ersucht mit Schreiben vom 1. Oktober 1997 um Genehmigung einer Änderung des im Titel erwähnten Gestaltungsplanes "Ried". Aufgrund der Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Anlass für die Gestaltungsplanänderung ist gernäss Planungsbericht die Zonenplanänderung (RRB Nr. 477 vom 5.4.94), mit welcher insbesondere im Areal Buchcrc die Industrie- und Gewerbezone in die Wohnzone W2 und W3 cingczont wurde. Der mit Beschluss Nr. 969 vom 11. Juni 1985 genehmigte Gestaltungsplan "Ried" enthielt wegen der früheren Industrie- und Gewerbezone in der gegenüberliegenden Wohnzone im Bereich der 2. Etappe eine Baulinie mit 15 m Abstand zur Ricdstrassc. Die erwähnte Zonenplanänderung rechtfertige einen Abstand von 15 m nun nicht mehr. Im Rahmen der Änderung des Gestaltungsplanes wird analog der 1. Etappe eine Baulinie mit einem Abstand von 10 m ausgeschieden. Weitere Informationen zur Baulinienänderung sind im Planungsbericht aufgeführt. Die Planänderung erscheint zwcckmässig.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingcn am 2. September 1997 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans "Ried" (RRB Nr. 969 v. 11.6.85) wird genehmigt. 2.

Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Plänen der Gestaltungsplanänderung "Ried", je mit Gcnchmigungsvcrmcrk, (chargc) - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Raumplanung, unter Beilage einer Planänderung mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten DEPARTEMENT ..

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Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann inncrt 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Wcinfcldcn, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

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13. Oktober 1997

Expediert: .......................................... ..

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