Schaffhauserstrasse (Ellikonerstrasse bis Hummelstrasse)

Piano d'utilizzazione speciale · Frauenfeld

Documento

Numero
1198
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano delle linee d'arretramento
Comune
Frauenfeld
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
22 giu 1948
In vigore dal
22 giu 1948

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

{GIERUNGSRAT DES. KANTONS THURGAU PROTOKOLL

Staatsarchiv Thurgau N r........?.. :.~~_:_.~?.::1.

vom

22. Juni 1948.

. . . . . ..

Nr. 1198.

Um den zukünftigen Ausbau der Saha~fhauserstrasse sicherzustellen, hat der Stadtrat Frauenfeld dem Strassenund Baudepartement die Frage vorgelegt, welche Breite rur diese Staatsstrasse vorgesehen sei. Es haben daraufhin hi·erüber und über allgemeine Probleme bezUglieh Staatsstrassen- . ausbau mit dem Stadtammann und Stadtingenieur Besprechungen stattgefunden, deren Ergebnisse in diesem Regierungsratsbeschluss festgehalten werden sollen, ·damit sich die Gemeinde bei der Behandlung von Baugesuchen und beim Eingang·von Beschwerden darauf stUtzen·kann. Diese Untersuchungen sollen es ermögliohe·n, dann auch fUr an,dere Staatsstrassen eine ähnliche Regelung zu treffe~, wenn die gegenwärtig im Gang befindliche Verkehrszählung abgeachlossen sein wird. Der Regierungsrat zieht in Erwägung: Die zukünftige Breite einer Strasse richtet -sioh·naoh dem Umrange des a~ ihr zu erwartenden Verkehrs. Das Eidg. Oberbau-. itispektorat schlägt fUr die HaÜptatrassen bei einem Verkehr bis zu 600 Autosper Stunde eine ~reite der ·Fahrbahn von 7,00 ·mvor. Diese Zahl von Autos wird a~ der Schaf~hauserstrasse a~ lange Zeit hinaus kaum erreicht werden, weil nach Schaffhau~en auch die Strasse über Stammheim benützt werden kann. Es dUrfte für die Schaffhauserstrasse daher eine ·Fahrbahnbreite v~n 6,00 m genügen, vorausgesetzt, dass für Radfahrer je ein Seitenstreifen von 1,00 m, der sich a~ .de;selben Höhe wle die Fahrbahn der .Strasse be~indet Und. dleseibe Tragf'ä.hi-gkei t wie diese a~. . . ~reist, hinzuge:f'Ugt- wi.r\1. Da ein speziell.er Radweg el'St bei. ei'il.er · FreqU:enz von 500 Velo_s pro Tag (im Mittel) notwendig wird, ·k:B.nn.· ~ auf der Sohsff'hauserstrasse: von einer soiohen Anlage Umgang .'ge- · nollllllen werden. ~

- 2 -

Mostra tutto il testo

Bei 8,00 m Fahrbahn wird den Radfahrern einigarmaasen Schutz geboten werden können und den Autos steht ror Kreuzungen und vorfahren dieselbe Breite zur VerfUgung. FUr die Fussgäng.er werden innerorts, d .h. von der Thurstrasse bis zur Abzweigung der Ellikonerstrasse je ein 2,00 m breites Trottoir erstellt, w~hrend auf der offenen Strecke ein einseitiges Trottoir von diesem Ausmasse genUgen wird. Bei Neubauten an der Schaffhauserstrasse zwischen Thurstrasse w1d Ellikonerstrasse soll also auf eine Ausbaubreite der Strasse von 2,00 + 8.00 + 2,00 "; 12,00 m inkl. Trottoir. und ausaarhalb der genannten Abzweigung auf eine solche von 2,00 + 8.00 = 10,00 m schon heute RUcksicht genommen werden. Diese Lösung verlangt keine Aendarung der im Jahre 1934 genehmigten Baulinie, da das gesetzliche Mass von 4 m Abstand zur Strassengrenze eingehalten wird. Es ist auf Anregung des Stadtrates auch darUber verhandelt worden, wie es mit dem Landerwerb im Hinblick auf den zukünftigen Ausbau von Staatsstrassen gehalten werden soll. Die zweckmässigste Lösung scheint die zu sein, von Fall zu Fall zu entscheid,en, wobei ungef~hr folgende Grundsätze wegleitend sein können: ·a) Bei noch nicht verbreiterter Strasse sind nur leichte Häge zu gestatten, die nachher ohne wesentliche.Kosten versetzt werden können. b) Wenn feste Sockel verlangt werden, muss der Boden für die zukünftige Verbreiterung erworben werden. Der Unterhalt des ·unbenUtzten·streifens zwischen Sockel und alter Strasse ist in diesen F~llen ·dUrch die.Strassenwä.rter des Staates zu unterhalten, sofern die Str~ssenverbreiterung noch nicht durchgeführt wird und der . . . Anst~sser die weitere Bewirtschaftung dieses Landstreifens ablehnt. -

c) Wenn der GrundeigEmtünier bei der Landabtretung die Verpflich. . tungeingeht, -dass e~ den_Sockel im Zeitpunkt der Verbreiterung der Strasse fUr den Staat kostenlos zurücksetzen wil'd, . dann wird ihm gestattet, denselben auf die alte Stra.ssengrenze· zu bauen.

~

3 -

Nachdem der.Stadtrat Frauenfeld vom Ergebnis dieser Besprechungen Kenntnis genommen und sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt hat, wird beschlossen: 1. Die zuld!nftige Ausbaumi:Sglichkei t der Schaffhauserstrasse

auf 12 m bis zur Abwzeigung der Ellikonerstrasse und auf 10m auf offener Strecke wird. im Sinne der Motive gesichert. 2. Mitteilung an den Stadtrat Frauenfeld, an das Bauinspektorat, das Strasseninspektorat und an das Strassen-und Baudepartement unter Anschluss der Akten. Der Präsident des Regierungsrates:

·-

Der Staatssohreiber:

r~