Flurhof
Piano d'utilizzazione speciale · Frauenfeld · Abrogato il 11 dic 2024
Documento
- Numero
- 142
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Frauenfeld
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Stadtrat
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 16 feb 1972
- In vigore dal
- 16 feb 1972
- Abrogato
- 11 dic 2024
Carta
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Testo
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Amt für Raumentwicklung
Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin
Dr. Andrea Näf-Clasen
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kontr. 3. 11. 75
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Auszug a1u c.lcl,l l'•ot.. ~:oll
142
Raas AG., l'<lühletobelstrasse 8a, Frauenfeld,
t_~~-i.d.iert~r Gestaltunesplan Flurhof am Wellhausez.:w_ee, \\.8"'50 +S2q+b :'l.a Firma Raas AG., Niihletobelstrasse 8a, Frauenfeld, vertreten . . ;.;.:-·eh i''redy liaas, ZielF.ckerstrasse 38, Frauenfeld, wünscht auf .-: •·': Areal Flurhof, umfnsseni die Parzellen 1105 II und 1344, eine .. ~~arr.tüberbauune nach einem Gestaltungsplan erstellen zu lassen. ~~~dtrat und Baukommission haben sich bereits in verschiedenen ~i~zu1~;en cehr einechend mit den sich aus der Realisierung einer v~Larr.tüberbnuune ergebenden baurechtlichen, verkehrstechnischen, :..:oz:Ldtebaulichen sowie den ErschliessunßSproblemen befasst.
die c;cordnete Ueberbauung des Gesamtareals zu ermöelichen, ;· ..:rr.ehmir.;t der Stadtrat den vorgelegten Richtplan. Die schriftlic:te ~.~~ti~rnune des derzeitigen Grundeigentümers zum Gesamtriebtplan so,,ie zum Gestaltungsplan der ersten Bauetappe liegt vor.
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C··.:ctal tunP:snlan: 1JT:l die Ueberbauunß des östlichen Arealteiles im Umfang von ca. ~5'200 m2 in einer ersten Bauetappe nach einer Gesamtkonzeption ~u ermößlichen, genehmigt der Stadtrat den vorgelegten Gestaltungspl~n. Gestützt auf die Bestimmunßen von Art. 8 des Bauraßlementa der ~unizipalßemeinde Frauenfeld vom 17.5.67, werden folgende :letailbedingungen zur Sicherstellung des Planungszieles festgelegt: 1.
Baulinien: Die Baulinien entlang des WellhauserweßeS sind noch nicht / rechtsgültig festgelegt. Die Häusergruppe A - B - C muss um 3.00 m in südlicher Richtung verschoben werden (Strassenabstand 8,00 m).
2.
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Vorschriften über die Geschosszahlen, HöhenbeerenzunPen und Abst~nde der Bauten: Im Situationsplan M. 1:500 sind ·die zulässigen Geschosszahlen, die Gebäudehöhen und die Gebäudeabstände festgeleßt.
3.
: Auanüt?.unesziffer: Die .zulä~siee Ausnützungsziffer beträßt für die erste Bau-· etappe, einschliesslich ~er in der Freihaltezone gelegenen Arealanteile, 0.40.
4.
Ge:lt.nltunr; dC!r Hochbn.utcn: Sämtliche Hochbauten sollen in architektonischer, materialtechnischer und farblieber Beziehune derart gestaltet werden, dass ein einheitliches und geschlossenes ~rscheinungsbild der UeberbauUng erreicht werden kann.
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tun"' clnr .l!'reifli:ichcn: Ji~ d:mnrnrl freizuhaltenden Grünflächen, die .Kinderspielplli.tze \::Spicl\·:~cDe und ihrtplatz), die .l!'usswegverbindunf;en u.'td die .~ufahrton ~u den Parkierungsanlaeen sind im GrünfUichenplan ·i. 1: •juu festeelec;t. hine gestalterisch eim'landfreie DurchBrünune mit Eäumen und Sträuchern muss sichergestellt werden • .~ent:-:1
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I 7.
Jie 3creitstellung der ober-und unterirdischen Parkplätze hat l!ntsprechend der etappenweisen Ueberbauung des Areals zu er:olr,en. Die oberirdischen Parkflächen und die beiden unterirdischen Parkierungsanlagen sind im separaten Verkehrsplan :::. 1:5UO festeeleet. Die oberirdischen Parkplätze nördlich von .Bau D und E müssen einen Stracsenabstand von mindestens ).UO m auf\feisen. Aushnu der öffentlichen Verkehrsanlagen: lussgäneor\.zeg auf Privatgrund: . a) Die Bauherrschaft hat im gesamten Kontaktbereich des Gestaltunesplan-Areals mit dem Wellhauserueg auf Privaterund einen ~ussgängen.zeg anzulegen. Die GrundeigentÜDer haben dc:~ I-:unizipal~emeincle Frauenfeld ein dauerndes und U.'tent{"t3l tliches öffentliches .l!'usswegrecht einzuräumen. Die ,::unizipaleemeinde Frauenfeld übernimmt den Unterhalt dieses Fusseänge~.zeges. Die gesamte Fläche dieser belasteten Fuss~ängerzone ist bereits bei der Berechnung der Ausnützungsziffer mitberücksichtigt. Der 2. 00 m breite i!'ussgängerweg entlang des Wallhauserweges ist nach Angaben des Utadtbauamtes zu Lasten der Bauherrschaft zu erstellen.
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b) Im Bereich des Ueberbauungsareals muss als Querverbindun~ zwischen dem Wellhause~'leg und der Untereriesenstrasse ein durchgehender I!'ussweg angelegt werden. Die Grundeigentümer h:tben der ~lunizipalger:~einde Frauenfeld ein dauerndes unentr,eltliches Fusswegrecht einzuräumen. Die genaue La~e dieses . Fussweges ist in Verbindung mit dem Stadtbauamt festzulegen. Straosenausbau: Sofern im Zuge des geplanten Ausbaues des Wallhauserweges ab dem Bauareal Land beansprucht werden sollte, ist das erforderliche Land (bereits mit der AZ 0.4 belegt) unenteel tlich an die lt\unizipal~emeinde Frauenfeld abzutreten. 8.
Technische ~rschliessunßsanlaeen: Die technischen Anforderungen und Durchleitunesrechte zur Jichcrstellung der Versorgung mit Elektrizität, Gas, ··1o.oser, Telefon, Radio und Fernsehen sowie zur Abwasser- und Kehrichtbeseitir,une werden später ~estgeleet.
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16.2.72
Drnin~ge-.Anln.r;en:
Im Bcl'eich des Gestn.ltuncsplan-Areals befinden sich ver::;chicdene l~ntwiisserunessysteme der hntwüsserungskorporation · ~oos. Die teilweise erforderliche Verleeune von Drainaeel~itun~cn ~eht zu Lasten der Dauherrschaft. Weitere Detuilbedinc;uneen werden bei Erteilune der ßaubewillieune festp:elec;t. 10.. Crunnbucheintrap;: U1.1 die Ue berbauun,n; e;emüss Planungsziel sicherzustellen, sind die vorstehenden Hedineunzen als Baubeschränkung im Grundbuch 3nzumerken.
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i·.it-ceilunc; an Firma Raas AG., Mühletobelstrasse 8a, I!'rauenfeld, Hans Atzli, Architekt, Zollikerstrasse 164, 8008 Zürich, ~rund Juchamt Frauenfeld (zur Anmerkung der ßaubeschränkung im Grundi.uch), Telefondirektion Winterthur, EWF, GWW, Stadtbauamt und die .~cc:lbauabteilu."lg des Stadtbauamtes.
Versandt
·7. MÄRZ 1972