Fischergässli-Zollhaus

Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen

Documento

Numero
1051
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Ermatingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
14 set 1993
In vigore dal
14 set 1993

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

EXEMPLAR ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

1 4. Sep. 1993

N·r. /0·5 -f

Gestaltungsrlchtplan und Gestaltungsplan Fischergässii-Zollhaus I EG Ermatlngen I Genehmigung

1'. Mit Schreiben vom 21. Juli 1·993 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um die Genehmigung, der Gestaltungsplanung Fischergässli-Zollhaus. ln formeller Hinsicht ist festzustellen, dass das Planauflage- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss du rehgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig·. Der Genehmigung steht in forme ller Hinsicht nichts im Wege. 2. Die aus einem behördenverbindlichen Gestaltungsrichtplan und einem allgemeinverbindlichen Gestaltungsplan bestehende Gestaltungsplanung FischergässliZollhaus setzt hinsichtlich Zweck, Form und Inhalt die zwei bestehenden Gestaltungsplanungen fort. die 'Teilgebiete der mit einer Ortsbildpflegezone überl agerten Dorfkernzone am See beschlagen (GP Fischergässli, genehmigt mit RRB Nr. 995 vom 15.8.1989 und GP Brunnengässli, genehmigt mit RRB Nr. 2013 vom 15.12.1992). Da die Vorlage vorgeprüft wurde und insbesondere der Richtplantext und die Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan fast wörtlich demjenigen der Gestaltungsplanung Brunnengässli entsprechen, kann unter Verweis auf die erwähnten Genehmigungsbeschlüsse auf detaillierte Erwägungen verzichtet werden. Aus kantonaler Sicht steht der Vorlage nichts entgegen, so dass sie auch in materieller Hinsicht genehmigt werden kann.

Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat :

1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 19. April 1993 beschlossene Gestaltungsplan Fischergässli-Zollhaus sowie der am gleichen Datum beschlossene Gestaltungsrichtplan Fischergässli-Zotthaus werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen sowie zvvei Gestaltungsrichtplänen, je mit Genehmigungsvermerk - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - f~Jmt für Raumplanung (2), unter Beilage eines Gestaltungsplanes sowie eines 'G'estaltungsrichtplanes, je mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten. Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

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