Berg

Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen · Abrogato il 2 set 2026

Documento

Numero
814
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Comune
Ermatingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
14 mag 1985
In vigore dal
14 mag 1985
Abrogato
2 set 2026

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

PROTOKOLL

vom

1 4. Mal 1985

Nr.

/!4/

Gemeinde Ermatingen Quartierplanung "Berg", Genehmigungsgesuch 1. Der Gemeinderat Ermatingen ersucht mit Schreiben vom 6. März 1985 um Genehmigung der Quartierplanung "Berg". Aufgrund der Akten wurde das Verfahren nach Baugesetz durchgeführt. Während der Auflage vom 16. Dezember 1983 bis 14. Januar 1984 ging eine Einsprache ein. In der Folge beschloss der Gemeinderat eine geringfügige Aenderung des Quartierplanes. Das Auflageverfahren für die Anpassung wurde gernäss §

38 Abs. 2 BauG durchgeführt und die Einsprache

mit Beschluss vom 5. März 1985 abgewiesen. Da kein Rekurs eingereicht wurde, steht einer Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. 2. Das Einzugsgebiet des Quartierplans ''Berg'' liegt am Südrand des Ermatinger Baugebietes. Die geplante Erschliessung ermöglicht eine zonengerechte Parzellierung. Die Baulinien haben 6 m Abstand ab Strassengrenze; gesamthaft sind 15 Einfamilienhäuser .realisierbar. Im Zonenplan ist das Quartierplangebiet der Reservebauzone zugewiesen. Dazu ist zu bemerken, dass, bevor Baubewilligungen erteilt werden können, das Gebiet vorerst in die definitive Bauzone W2 umzuwandeln ist. Im Quartierplan sind die notwendigen Werkleitungen konzeptionell festgelegt. In materieller Hinsicht sind keine Vorbehalte zu machen, gesamthaft ist die Quartierplanung ''Berg'' zweckmässig; sie kann genehmigt werden.

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511.04/10 000/1.84

- 2 -

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die Quartierplanung "Berg", Ermatingen, wird genehmigt, damit werden die Baulinien sowie der Ausbaustandard der Erschliessungsstrasse und die Disposition der übrigen Erschliessungsanlagen rechtskräftig. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, Rathaus, 8272 Ermatingen, unter Beilage von je zwei Situations- und Niveaulinienplänen der Quartierplanung ''Berg'' mit Genehmigungsvermerken - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft -Amt für Raumplanung

(~)

unter Beilage

von je

einem Situations- und Niveaulinienplan mit Genehmigungsvermerken sowie der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER

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