Niederwil

Piano d'utilizzazione speciale · Gachnang

Documento

Numero
43
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Gachnang
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
14 set 2015
In vigore dal
28 set 2015

Carta

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File

Testo

9103-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau~ Frauenfeld, 14. September 2015

Entscheid Nr. 43 0134/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Gachnang Gestaltungsplan "Niederwil"

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Der vom Gemeinderat Gachnang am 31. März 2014 beschlossene Gestaltungsplan "Niederwil" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: -Gemeinderat Gachnang, lslikonerstrasse 7, 8547 Gachnang, unter Beilage von vier Dossiers Gestaltungsplan "Niederwil", je mit Genehmigungsvermerk (charge) - SBB AG, Immobilien, Immobilienrechte Region Ost, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Tiefbauamt - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld -Amt für Raumentwick[ung, unter Beilage von einem Dossier Gestaltungsplan "Niederwil", mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen:

Mit Schreiben vom 11. Juli 2014 ersucht der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Gachnang um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Eine zum vorliegenden Genehmigungsgesuch vorgängige Vorprüfung gernäss § 11 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wurde nicht vorgenommen. Ergänzend zu den zur Genehmigung eingereichten Unterlagen wurden am 22. Juli 2015 ein überarbeiteter Übersichtsplan 1 :500 sowie eine Änderung des Schutzplans über die Natur- und Kulturobjekte, ebenfalls zur Genehmigung, nachgereicht. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim .Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan "Niederwil" keine Rekurse hängig.

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Thurgau~~ 2/4

Ausgangslage Der zur Genehmigung eingereichte Gestaltungsplan "Niederwil" (nachfolgend: Gestaltungsplan) betrifft die Parzelle Nr. 5226 in der Politischen Gemeinde Gachnang. [)ie knapp 9'000 m2 grosse Parzelle liegt gernäss rechtsgültigem Zonenplan in der zweigeschossigen Dorfkernzone (D2}. Diese Zone bezweckt gernäss Baureglement den Schutz der Baustruktur und der Eigenart der erhaltenswerten alten Dorfteile. Neubauten sind insbesondere bezüglich ihrer Ausmasse, Proportionen, Gestaltung, Stellung, Materialien , Farbgebung und Umgebungsgestaltung sorgfältig und harmonisch in das bestehende Dorfbild einzuordnen. Das Planungsgebief ist zudem mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Im Süden stösst der Perimeter an eine Gemeindestrasse bzw. an die Bahnlinie Frauen-: feld-Winterthur. Im Übrigen wird er von bebauten Grundstücken umgeben, die ebenfalls der zweige.schossigen Dorfkernzone (D2) angehören. Beurteilung Die allgemeinverbindlichen Teile der Vorlage bestehen aus dem Übersichtsplan Gestaltungsplan "Niederwil" (1 :500) sowie den Sonderbauvorschriften (SBV). Dem Planungsbericht und dem Planteil mit der Legendenüberschrift "lnformationsinhalt" kommt eine hinweisende und erläuternde Wirkung zu. Der Gestaltungsplan bezweckt gernäss Art. 2 SBV eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz der Umgebung nimmt, einen geringen Energieverbrauch aufweist und verschiedene Wohnformen ermöglicht. Ebenso wird die Erschliessung geregelt (vgl. Art. 17 ff SBV). Um diese Ziele zu erreichen, legt der Gestaltungsplan drei verschiedene Baubereiche fest: Einen Bauber.eich A für die Erstellung von Mehrfamilienhäusern, einen Bereich B für den Bau von Reihen- und Doppeleinfamilienhäusern sowie einen Bereich C für den Ersatzneubau sowie die Erweiterung einer als "Gesamtform erhaltenswert" im Kantonalen Hinweisinventar verzeichneten Baute. Ebenso sind im Gestaltungsplan verschiedene Vorgaben zur Gebäudegestalturig (Firstausrichtung, Dach- und Fassadengestaltung) und Umgebungsgestaltung (Bäume, Fusswege, Abgrabungen sowie Spielund Freizeitflächen) enthalten. Die Parkierung für die Bewohner erfolgt in einer Tiefgarage,. welche durch die Zufahrt von Westen her ab der Dorfstrasse erschlossen ist. Der Gestaltungsplan erschein.t mit seinem Bebai.Jungskonzept, den zugehörigen Gestaltungsvorschriften (Art. 11-14 SBV) und den Festlegungen zur Umgebungsgestaltung (Art. 15-16 SBV) im Hinblick auf den Zweckartikel sachgerecht und auf die örtliche Situation abgestimmt. Unter diesen Voraussetzungen kann die Erfüllung der Grundanforderungen an einen Gestaltungsplan gernäss § 23 PBG bejaht werden. Mit dem Gestaltungsplan wird nur minimal von der Regelbauweise abgewichen. Sämtliche Abweichungen sind im Kapitel 7.4.5 des Planungsberichts ausgewiesen. Abweichungen ~ind gernäss § 24 Abs. 2 PBG möglich, wenn dadurch gesamthaft eine besse-

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Thurgau"'~ 3/4

re Siedlungsgestaltung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse liegt. Topografisch bedingt übersteigt zwar im Baubereich A die talseitige traufseitige Fassadenhöhe mit 8,50 m die gernäss Baureglement zulässige Gebäudehöhe um einen Meter. Dafür werden in den Sonderbauvorschriften die Dachneigung auf maximal 3r und die Gebäude breite auf maximal 15,00 m festgelegt, was gegenüber der Regelbauweise zu einer etwas geringeren Gesamthöhe führt. Die Grenzabstände werden etwas erhöht, die Gebäudeabstände hingegen auf die feuerpolizeilichen Bestimmungen minimiert. Ebenso wird bei der Ausgestaltung der Dachaufbauten und der Terraingestaltung von der Regelbauweise abgewichen. Die Abweichungen werden mit der ortsbaulichen Einpassung, einer haushälterischen Bodennutzung und der Schaffung einer wohnlichen und attraktiven Siedlung begründet. Durch die Bestimmungen in den Sonderbauvorschriften wird insgesamt eine Körnigkeit erreicht, die mit derjenigen der überbauten Umgebung vergleichbar ist. Unter den genannten Voraussetzungen kann die Erfüllung der erhöhten Anforderungen im Sinne von § 24 Abs. 2 PBG attestiert werden. Gernäss Aussage im Planungsbericht ist die vorliegende Planvorlage auf Basis einer Bebauungsstudie mit verschiedenen Bebauungsvarianten entstanden. Aus sechs Bebauungsvarianten sei gemeinsam mit der Gemeinde und der kantonalen Denkmalpflege die beste Variante bestimmt worden. Die Festlegungen des Baus von Mehrfamilienhäusern und Doppel- bzw. Reiheneinfamilienhäusern sowie die geplante unterirdische Parkierung werden im Sinne einer haushälterischen Bodennutzung begrüsst. Auf die Lärmsituation im südlichen Teil des Gestaltungsplans wurde mit planerischen Massnahmen (Anordnung der Baubereiche, Festlegung Baulinie) adäquat reagiert. Im Rahmen der Prüfung der Vorlage wurde festgestellt, dass der teilweise Abbruch der auf der Parzelle vorhandenen Gebäude den Bestimmungen des Schutzplanes über die Natur- und Kulturobjekte zuwiderläuft. Zudem fehlte im Gestaltungsplan die Festsetzung eines geschützten Baumf;s. ln der Folge wurde der Schutzplan angepasst und der· Gestaltungsplan mit dem fehlenden geschützten Baum ergänzt. Nicht angepasst wurde hingegen Art. 16 Abs. 2 SBV: Die Bestimmung gilt neu für zwei geschützte Bäume. Es sei zudem darauf verwiesen, dass ein Ersatz der geschützten Bäume nur gernäss den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG; RB 450.1) gestattet ist. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die angeschriebenen kantonalen Fachsteilen keine Vorbehalte gegen die Vorlage angemeldet. Die ebenfalls ins Verfahren integrierte SBB hält in ihrer Stellungnahme fest, dass Bauvorhaben im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gestaltungsplan zur Prüfung nach Eisenbahngesetz (Art. 18m) der SBB zuzustellen sind.

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Der Gestaltungsplan "Niederwil" erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

1 4. Sep. 2015

9103-S-1.pdf

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Kanton Thurgau Politische Gemeinde Gachnang

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Gestaltungsplan "Niederwil

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Sonderbauvorschriften

Genehmigung

Öffentliche Auflage Unterl iegt dem fakultativen Referendum gernäss § 24 Abs. 3 PBG

vom:

4. April 2014

bis: 23. April 2014

Vom Gemeinderat beschlossen am:

31. März 2014

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Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am :

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BHAteam.ch BHAteam Ingenieure AG

Entscheid Nr.

KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

BHAteam Ingenieure AG Breitenstrasse 16 I 8501.Frauenfeld Tel. 052 724 03 00 I Fax 052 724 03 01 Projekt-Nr. 6014 I Datum: 27.06.2014

Politische Gemeinde Gachnang Gestaltungsplan "Niederwil" I Sonderbauvorschriften

Genehmigung Seite 2 von 7

Inhaltsverzeichnis A.

Allgemeines

3

B.

Bauvorschriften

3

c.

Gestaltungsvorschriften

4

D.

Umgebungsgestaltung

5

E.

Erschliessung

5

F.

Schlussbestimmungen

7

BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\6014 Gachnang, GP Niederwil\07 PB SBV\Genehmigung\SBV_Gen.docx

Genehmigung Seite 3 von 7

Politische Gemeinde Gachnang Gestaltungsplan "Niederwil" I Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art.l

Geltungsbereich und Zweck

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1: SOO bezeichneten Perimeter. Der Gestaltungsplan bezweckt eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz der Umgebung nimmt, einen geringen Energieverbrauch aufweist und verschiedene Wohnformen ermöglicht.

Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1: SOO, den Sanderbauvorschriften und dem Planungsbericht. Der Plan 1: SOO und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.

B.

Bauvorschriften

Art. 3 Baubereich A

of,ese.

Die Baubereiche dienen der Erstellung von Mehrfamilienhäusern und~ind innerhalb der bezeichneten Baubereiche zu erstellen. Balkone sind innerhalb der Baubereiche zu realisieren.

Art. 4 Baubereich B

Die Baubereiche dienen der Erstellung von Reiheneinfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser. Diese sind innerhalb der bezeichneten Baubereiche zu erstellen. Balkone sind innerhalb der Baubereiche zu realisieren.

Art. 5 Baubereich C

Der Baubereich C beinhaltet die als "Gesamtform erhaltenswert" eingestufte

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Scheune. Ein Abbruch der Scheune ist zulässig, wenn der Ersatzneubau der Grundform

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des Baubereichs entspricht. 3

Art. 6

·vJ.o)l.

Der Baubereich Anbauten dient der Erstellung von Balkonen, Terrassen und,/ Vordächern. <:..-.·-------····-" _ _.__...

Aussenbereich

Diese Flächen dienen der privaten und halbprivaten Nutzung. Eine individuelle Bepflanzung und die Errichtung von Anlagen und Kleinstbauten sind zulässig. 2

Die Grundfläche für Kleinstbauten darf maximal 10m und die Gesamthöhe maximal 2.S m betragen.

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Politische Gemeinde Gachnang Gestaltungsplan "Niederwil" 1 Sonderbauvorschriften

Art. 7 Genehmigung

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Spiel- und Freizeitfläche Es ist ein Aussenbereich mit Spiel- und Sitzmöglichkeiten zu erstellen und dauernd zu erhalten. Der Bereich ist als Aufenthaltsort, mit naturnaher, einheimischer Bepflanzung zu gestalten. Befestigte Plätze und Wege sind mit versickerungsfähigen Materialien auszuführen.

Art. 8 Gebäudeabstände

Die Gebäudeabstände richten sich nach den feuerpolizeilichen Bestimmungen.

Art. 9 Geschossflächenziffer

Im Gestaltungsplangebiet gilt eine Geschossflächenziffer von 0.7.

Art. 10 Höchst- und Mindestmasse

Für Neubauten in den Baubereichen gelten folgende Höchst- und Mindestmasse: Baubereich

I r '11-' .7

traufseitige Fassadenhöhe (m)

Gebäudebreite (m)

ES

A

8.SO

30.00

1S.OO

III

B

7.SO

30.00

17.00 l)

III

c

7.SO

16.SO

1S.OO

III

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c.

Gestaltungsvorschriften

Art.ll

Gesamtwirkung

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Gebäudelänge (m)

Im Baubereich B sind Gebäude mit einer Breite von max. 12.00 m zulässig. Nicht in diesem Mass enthalten sind Balkone, gedeckte Sitzplätze, Anbauten und Vordächer. Diese Gebäudeteile dürfen das Mass von 3.00 m nicht überschreiten.

Alle Gebäude und Anlagen sind in ihrer Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird.

Art. 12 Fassadengestaltung

Die Fassaden sind innerhalb des Perimeters in aufeinander abgestimmter ortstypischer Farbgebung und Materialisierung auszuführen. \{'1 Die Südfassaden im Baubereich A und die Anbauten im Baubereich B sind mit "__-~ Holz auszuführen.

BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\6014 Gachnang, GP Niederwil\07 PB SBV\Genehmigung\SBV_Gen.docx

Politische Gemeinde Gachnang Gestaltungsplan "Niederwil" I Sonderbauvorschriften

Art. 13 Genehmigung

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Dachgestaltung

Im Baubereich A und B sind symmetrische Giebeldächer mit einer Neigung von 33-37" zulässig. Dacheindeckungen sind in dunkler Farbgebung auszuführen. 3

Dachaufbauten sind nur als Flachdachgauben zulässig.

4

Im Baubereich A sind einzelne Dachaufbauten mit maximal einem Viertel und gesamthaft mit einer Länge von maximal der Hälfte der Gebäudelänge zulässig. Im Baubereich B sind pro Gebäude und Dachfläche maximal eine Dachaufbaute mit maximal einem Drittel der Gebäudelänge zulässig.

6

Art. 14 Solaranlagen sind konstruktiv oder architektonisch sorgfältig in die Dächer zu

integrieren. Weitere technisch bedingte Aufbauten sind in Material und Farbe unauffällig und schlicht auszuführen.

Firstausrichtung

Die Hauptbauten im Baubereich A sind mit einer Ost-West-Firstausrichtung und im Baubereich B mit einer Nord-Süd-Firstausrichtung auszuführen.

D.

Umgebungsgestaltung

11 altri articoli

Art. 15 Terraingestaltung

Art. 16 1

Terraingestaltungen haben sich möglichst dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen.

2

Abgrabungen sind innerhalb des im Plan 1: SOO dargestellten Bereich von max. 1.8 m zulässig.

3

Abgrabungen und Aufschüttungen sind gegenüber den nördlichen Nachbarparzellen auf max. 1.0 m zu beschränken.

Bepflanzung 1

2

An den im Plan dargestellten Bereichen sind einheimische Bäume zu pflanzen. Wenn der im Plan dargestellte geschützte Baum gefällt werden muss, ist in derj /l&t!LJ unmittelbaren Umgebung des bisherigen ~rts eine Ersatzpflanzung zu re\ fl. <' o 1., a Iisieren.

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E.

Erschliessung

Art. 17 Fusswege und Hauszugänge

Für die Gebietserschliessung sind die im Plan dargestellten Fusswege mit einer Breite von mindestens 1.2 m zu erstellen. Die Fusswege und Hauszugänge zu den Baubereichen A und B sind behindertengerecht auszuführen. Davon ausgenommen sind die im Plan 1: SOO als "nicht behindertengerecht" dargestellte Fusswege.

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Politische Gemeinde Gachnang Gest altungsplan "Niederwil" I Sonderbauvorschriften

Art. 18 Genehmigung

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Erschliessungsflächen Dienen der Zufahrt und müssen fü r Rettungsfahrzeuge befahrbar sein.

Art. 19

Art. 20 · I

Tiefgaragen und Parkierung 1

Die maximale Ausdehnung der Tiefgarage ist durch den Baubereich Tiefgarage festgelegt.

2

Für die Bewohner der Baubereiche A und B sind mindestens 33 unterirdische Garagenplätze zu erstellen. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ist an der im Plan 1: 500 bezeichneten Stelle anzuordnen.

3

An den im Plan bezeichneten Stellen sind für Besucher und Bewohner oberirdische Parkf elder anzuordnen. Die Errichtung von Einstellräumen ist an diesen Standorten nicht gestattet.

Zweirad-Abstellplätze

L Es sind genügend Abste llplätze an geeignet en Standorten in der Tiefgarage zu rea-

h~(eA V) Iisieren.

Art. 21 Werkleitungen und Entwässerung

Die Hausansch lüsse für Meteor- und Abwasser sind innerha lb des Planungsgebietes im Trennsystem zu erstellen und an die bestehende Mischleitung anzuschliessen. 2

Art. 22

Die Anschlüsse an das bestehende Werkleitungsnetz sind im Plan dargestellt. Die Details der Hausansch lüsse (Anschlusspunkt ans kommunale Netz, Höhenlage, Dimension etc.) werden bei der Ausführungsplanung definiert.

Kehrichtsammelstelle An der bezeichneten Stelle ist für die Baubereiche A und B ein zentraler Ent sorgungsstandort für Haushaltabfall anzulegen. Die erforderliche Fläche ist im Rahmen des Erschliessungsprojektes sicherzustellen.

Art. 23 Energie

1

2

Art. 24

Die Hauptbauten in den Baubereichen A und B sind als zertifizierte Minergiegebäude zu erstellen oder die opaken Teilen der Ausse nhüllen müssen einen U-Wert von 0.15 W/m 2 K und die Fenst er einen U-Wert von 1.0 W/ m 2 K oder weniger erreichen resp. unterschreiten. Der Energiebedarf fü r Wärm e und Warmwasser ist überwiegend mit erneuerbarer Energie zu decken. Baulinie (Lärmschutz)

Wohnbauten südlich der Baulinie müssen für lärmempfindliche Räume ein Lüftungsfenster nach Osten oder Westen aufweisen.

BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\6014 Gachnang, GP Nieoerwil\07 PB SBV\Genehmigunc\SBV_Gen.docx

Politische Gemeinde Gachnang Gestaltungsplan "Niederwil" I Sonderbauvorschriften

F.

Schlussbestimmungen

Art. 25 lnkrafttreten

Genehmigung Seite 7 von 7

Der Gestaltungsplan tritt mit Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, sowie dem lnkraftsetzungsbeschluss des Gemeinderates in Kraft.

BHAteom Ingenieure AG I Frauenfeld P:\6014 Gachnang, GP Niederwil\07 PB SBV\Genehmigung\SBV_Gen.docx