Auerbach
Piano d'utilizzazione speciale · Eschenz
Documento
- Numero
- 1199
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano delle linee d'arretramento
- Comune
- Eschenz
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 21 nov 1995
- In vigore dal
- 21 nov 1995
Carta
9 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
1414-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom
Nr. / A
2 1. Nov. 1995
99
Baulinienplan "Auerbach" I EG Eschenz I Genehmigung
Mit Schreiben vom 24. August 1995 ersucht der Gemeinderat Eschenz um Genehmigung des Baulinienplanes "Auerbach". Im Planungsbericht wird die Festlegung der Baulinien mit Überbauungsabsichten begründet. Der Baulinienplan "Auerbach" regelt den Gewässerabstand zwischen der Untereschenzerstrasse und dem Nili durch besondere Baulinien gernäss § 31 lit. c BauG. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren sind keine Vorbehalte angebracht worden. Indessen sind die Baulinienabschlüsse durch die merkwürdigen "Baulinienschwänze" zweifelsohne untypisch bzw. nicht sachgerecht. Die Baulinien sollten geradewegs bis zu den verschiedenen Strassengrenzen führen. Für Bauten in der Nähe von Strassen gilt der gesetzlich vorgeschriebene Strassenabstand. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde.
Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Der vom Gemeinderat Eschenz am 12. Juni 1995 beschlossene Baulinienplan "Auerbach" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Eschenz, 8264 Eschenz, unter Beilage von zwei Plänen je mit Genehmigungsvermerk Departement für Bau und Umwelt Amt für Raumplanung, unter Beilage von einem Plan mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten Amt für Denkmalpflege Tiefbauamt Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber
511.04 I 5000 I 49992