Zonenplan <2012> Kieswerk Parz. Nr. 987

Piano delle zone · Eschenz · Abrogato il 23 gen 2020

Documento

Numero
65
Tipo
Piano delle zone
Comune
Eschenz
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
14 dic 2015
In vigore dal
14 dic 2015
Abrogato
23 gen 2020

Carta

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File

Testo

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 14. Dezember 2015

Entscheid Nr. 65 0174/2015/DBU/ARE

Politische Gemeinde Eschenz - Baulinienplan I Zonenplanänderung Kieswerk

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Der vom Gemeinderat Eschenz am 13. Juli 2015 beschlossene Baulinenplan I Zonenplanänderung Kieswerk wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Eschenz, Hauptstrasse 88, 8264 Eschenz, unter Beilage von drei Dossiers Baulinienplan I Zonenplanänderung Kieswerk, je mit Genehmigungsvermerk (charge) ~ BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Umwelt - Forstamt - Steuerverwaltung - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Dossiers Baulinienplan I Zonenplanänderung Kieswerk, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen:

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Mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 ersucht die Politische Gemeinde Eschenz um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen . kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt ist gegen die Vorlage kein Rekurs hängig. Das Genehmigungsgesuch betrifft die Ausscheidung einer Baulinie für Anlagen und eine Zonenplanänderung auf Parzelle Nr. 987 in der Politischen Gemeinde Eschenz. Der im Nordwesten der Parzelle Nr. 987 liegende Teil der Freihaltezone wird in die Industrie und Gewerbezone überführt. Zudem werden durch die Anpassung der Abgrenzung

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Wald-Bauzone 134m2 ehemalige Waldfläche ebenfalls der Industrie- und Gewerbezone zugewiesen. Um einerseits die im Kantonalen Richtplan im Kapitel 2.2 geforderte ausgeglichene Siedlungsbilanz zu erfüllen und andererseits den Übergangsbestimmungen gernäss Art. 52a RPV zu entsprechen , wird die Industrie- und Gewerbezone im Südwesten um einen 134 m2 grossen Streifen verkleinert, welcher der Landschafts·schutzzone zugewiesen wird . Im Nordwesten des Kieswerks, auf der Parzelle Nr. 987, wurde illegal ein Parkplatz erstellt, der gernäss rechtskräftigem Zonenplan der PG Eschenz teilweise im Waldgebiet und in der Freihaltezone liegt. Mit dieser illegalen Anlage wurden zudem die die Gewässerabstände verletzt. Auslöser der Zonenplanänderung und der Ausscheidu.ng einer Baulinie ist die Absicht der PG Eschenz, den rechtswidrigen Zustand zu bereinigen und den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Durch das Gefälle des illegal: erstellten Parkplatzes im Nordwesten des Kieswer.ks erfolgt die Entwässerung des Platzes in Richtung Kieswerk. Somit erfolgt kein Eintrag des Platzabwassers mehr in den Bach, wom it der Parkplatz diesbezüglich eine Verbesserung gegenüber der früheren Situation darstellt. Die Ausscheidung der Bauline für Anlagen dient der Sicherung der bestehenden Böschungskante des angrenzend verlaufenden Dorfbaches und gleichzeitig definiert sie die Herabsetzung des Wald- und Gewässerabstandes für Anlagen. Die erstellten Anlagen entsprechen weder dem heutigen. Zonenzweck der Freihaltezone noch dürften sie im Wald erstellt werden. Deshalb wurde die Abgrenzung Wald Bauzone aufgrundder wesentlich geänderten Verhältnisse angepasst, d.h. der Wald im Rechtssinn wurde um rund 134 m2 reduziert. Diese Fläche muss entsprechend einer sachgerechten Zone zugewiesen werden. Da die ·erstellten Anlagen nicht dem Zonenzweck der Freihaltezone entsprechen, wird die Freihaltezone im Bereich des Parkplatzes zusammen mit der durch die Anpassung der Waldgrenze "frei" gewordenen Fläche der Industrie- und Gewerbezone zugewiesen. Um eine ausgeglichene Flächenbilanz aufzuweisen, wird gleichzeitig ein 134 m2 grosser Streifen von der Industrie- und Ge·werbezone im Südwesten des Kieswerks in die Landschaftsschutzzone umgezont.

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Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte angebracht. Unter Berücksichtigung der veränderten Situation und der Verbesserung der Platzentwässerung können der Baulinienplan und die Zonenplanänderung Kieswerk akzeptiert werden. Die Bauzonenfläche wird insgesamt nicht vergrössert. Gestützt auf§ 5 Abs. 3 PBG werden der Baulinieplan und die Zonenplanänderung Kieswerk genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

17. DEZ. 2015