Dorfzentrum
Piano d'utilizzazione speciale · Eschlikon
Documento
- Numero
- 2237
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Eschlikon
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 21 dic 1982
- In vigore dal
- 21 dic 1982
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
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Testo
EXEMPLAR ARP T~
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAD PROTOKOLL
vom -
21. 0P.Z, m82
Nr. );
/113 I 7
Ortsgemeinde Eschlikon Gestaltungsplan "Dorfzentrum"; Genehmigung
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l. Mit Schreiben vom 6. Dezember 1982 ersucht die Ortsbehörd.e von
Eschlikon um Genehmigung des Gestaltungsplanes "Dorfzentrum". Die öffentliche Planauflage fand vom 5. November bis 4. Dezember 1982 statt; die Publikation erfolgte ordnungsgernäss im Amtsblatt Nr. 44 vom 5. November, ebenso die Bekanntmachung in ortsüblicher Weise. Die Auflage wurde den Grundeigentümern mitgeteilt. Im weiteren ist festzuhalten, dass weder das fakultative Referendum ergriffen, noch eine Einsprache eingereicht wurde; auf das Genehmigungsgesuch ist einzutreten.
2. Zurzeit wird die mit Regierungsratsbeschluss vom 19. Februar 1963
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genehmigte Ortsplanung der Gemeinde Eschlikon revidiert; die öffentliche Auflage wurde bereits durchgeführt. Wie die Ortskommission in ihrem Schreiben festhält, basiert der projektierte Ueberbauungsvorschlag auf der künftigen Bauordnung. Nach dem neuen Zonenplan wird die Nutzungsart nicht verändert, hingegen wird die Nutzungsintensität von 0.55 auf 0.9 erhöht. Die Genehmigung des ganzen Gestaltungsplanes kann deshalb nur unter Vorbehalt erfolgen, dass die neue Zonenordnung von der Gemeinde beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt wird. Bis es so weit ist, darf vom Gestaltungsplan lediglich ein Bauvolumen erstellt werden,
das insgesamt eine Ausnützung von 0.66 (Regelausnützung nach bestehendem Recht 0.55 plus Bonus) erreicht. Dieser Aufgliederung ist beim Baubewilligungsverfahren Rechnung zu tragen.
85281/iOOOO
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3. In planerischer Hinsicht wird mit der Gesamtüberbauung mitten im Dorfkernbereich ein neues Zentrum geschaffen. Vorgesehen sind gestaffelte Bauten mit gemischter Nutzung wie Läden, Bankfiliale, Arztpraxis, Cafe und Wohnungen; zudem wird eine grosse öffentliche Zivilschutzanlage eingerichtet. Am geplanten Dorfzentrum besteht ohne Zweifel ein öffentliches Interesse.
4. Die Gestaltung der Bauten ist einerseits durch grosse Steildächer und anderseits durch eine Folge von Arkadengängen ge-
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prägt. Die gestaffelte Bauweise ermöglicht eine Architektur, die zu einer besseren baulichen Gestaltung beiträgt. Zu beachten ist, dass die Dachaufbauten stilgerecht ausgeführt werden und liegende Dachfenster zu vermeiden sind. Die Details der Dachgestaltung sind im Baubewilligungsverfahren mit dem Amt für Denkmalpflege abzuklären.
5. Die Flächen für den Privatverkehr auf dem Areal sind minimal; für den ruhenden Verkehr gibt es einige Abstellplätze entlang den Strassen und dazu eine grosse Tiefgarage. Das Tiefbauamt hat gegen die vorgesehenen Parknischen nichts einzuwenden. Die zusammenhängende Fussgängerzone ist für die Benützer sehr
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vorteilhaft •
6. Zusammenfassend ist der Gestaltungsplan als gut zu bezeichnen, wird damit doch in verschiedener Hinsicht eine Gesamtlösung angestrebt. Um die Stellung der Bauten zu ermöglichen, braucht es besondere Baulinien, die die gesetzlichen Strassenabstände ablösen. In materieller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen, da der Gestaltungsplan sowohl eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Regelbauweise als auch zweckmässig ist.
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Der Regierungsrat beschliesst:
1. Der Gestaltungsplan "Dorfzentrum", Eschlikon, wird im Sinne
der Erwägungen genehmigt; dadurch werden folgende Teile rechtskräftig: Baulinien - Lage und Grösse der Bauten - Nutzungsintensität von 0.66 bzw. 1.05 - Verkehrsflächen sowie Fussgängerzone
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2. Mitteilung an: - Ortskommission Eschlikon, unter Beilage eines Gestaltungsplanes mit Genehmigungsvermerk Baudepartement Tiefbauamt Amt für Denkmalpflege -Amt für Raumplanung (2), unter Beilage eines Gestaltungsplanes mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten
Für richtige Ausfertigung:
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DER
STAAT~IBER