Zonenplan <2009> Ekkharthof
Piano delle zone · Lengwil · Abrogato il 9 gen 2025
Documento
- Numero
- 34
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Lengwil
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 15 lug 2016
- In vigore dal
- 10 ago 2016
- Abrogato
- 9 gen 2025
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Lengwil con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
9693-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau~~ Frauenfeld, 15. Juli 2016
Entscheid Nr. 34 0134/2016/DBU/ARE
Politische Gemeinde Lengwil Zonenplanänderung Ekkharthof
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die vom Gemeinderat Lengwil am 21: April 2016 beschlossene Zonenplanänderung Ekkharthof wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Lengwil, Hauptstrasse 8, 8574 Lengwil, unter Beilage von zwei Zo- · nenplanänderungen Ekkharthof, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern (Kopie Zonenplanänderung) ..: Kantonale Steuerverwaltung, Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld -Grundbuchamt Kemmental, Im Baumgarten 1, 8585 Langrickenbach -Amt für Umwelt - Strittmatter Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen -Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Ekkharthof, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen:
Mostra tutto il testo
Mit Schreiben vom 6. Juni 2016 ersucht der Gemeinderat Lengwil um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Auf eine Vorprüfung im Sinne von § 11 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) der Zonenplanänderung Ekkharthof wurde verzichtet. Die Planänderung wurde jedoch am 28. Januar 2016 im Rahmen einer Begehung vor Ort mit dem Amt für Raumentwicklung vörbesprochen. Die Zonenplanänderung wurde vom Gemeinderat als geringfügig eingestuft und daher im Verfahren gemäss § 4 Abs. 2 PBG beschlossen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Un-~welt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig.··
~~
Thurgau~~ 2/3
Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung betrifft die Parzellen Nrn. 209, 545 und 824 im Gebiet Ekkharthof in Lengwil. Gernäss Planungsbericht wird eine bislang in der Landschaftsschutzzone gelegene Fläche von 352 m 2 der Parzellen Nrn. 209 und 824 in die Spezialzone Ekkharthof SE eingezont. Im Gegenzug wird eine gleich grosse Fläche der Parzelle Nr. 545 von der Spezialzone Ekkharthof SE in die Landschaftsschutzzone umgezont. Tabelle 1: Übersicht Flächenabtausch Betroffene Parzelle Nr. 209 Nr. 824 Nr. 545
Betroffene Fläche 314m 2 38m2 352m2
Rechtsgültiger Zonen plan Landschaftsschutzzone Ls Landschaftsschutzzone Ls Spezialzone Ekkharthof SE
Geänderter Zonenplan Spezialzone Ekkharthof SE Spezialzone Ekkharthof SE Landschaftsschutzzone Ls
für
Seit 40 Jahren dient der Ekkharthof als Wohn- und Arbeitsstätte geistig behinderte Kinder und Erwachsene. Aufgrund dieser langen Betriebszeit sind die Gebäude nicht mehr den heutigen Bedürfnissen angepasst Auf Grundlage des Studienauftrags "Erneuerung und Ergänzung der Infrastruktur und Schule" wu rde ein Projekt zur Erneuerung des Hügelhauses und Erweiterung des Schulgebäudes erarbeitet. Ergänzend dazu wurde ein Parkplatzkonzept erstellt. Das Parkplatzkonzept beruht auf einer umfassenden Variantenstudie, welche an der Begehung vom 28. Januar 2016 zwischen den Vertretern des Ekkharthof-Vereins, der Politischen Gemeinde Lengwil und dem Amt für Raumentwicklung diskutiert wurde. Mit der neuen Parkierungsvariante sollten insbesondere die rechtlich nicht gesicherten, nördlich der Rütelistrasse gelegenen Parkplätze reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht we'rden. Mit der gewählten Parkplatzvariante 8 "Dezentrale Parkanlage in der Spezialzone Ekkharthof' kann dies bestmöglrch umgesetzt werden. Da die Besucherparkplätze in der Nähe des Empfangs erstellt werden müssen , bedingt die Umsetzung des Parkplatzkonzeptes die vorliegende Zonenplanänderung Ekkharthof. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden gegenüber der vorliegenden Planänderung keine Vorbehalte angebracht. Die Zonenplanänderung Ekkharthof erfüllt die Anforderungen von§ 5 Abs .. 3 PBG und wird genehmigt.
~ Thurgau~~ 3/3
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
- 3. AUG. 2016
Basi legali
RB 700 · PBG · Cantone
RB 700.1 · PBV · Cantone
RB 814.03 · USGV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione