Blauort

Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen · Abrogato il 3 feb 2009

Documento

Numero
955
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Comune
Ermatingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
19 mag 1981
In vigore dal
19 mag 1981
Abrogato
3 feb 2009

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

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1 9. Mai 1981

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Nr. •

G~meinde E~m~tingen

Mostra tutto il testo

Q.uart:!:-erplan ''J:\~at;ort 11 Dl~ t J:,~nd~leg~g, Geq~~~igu.qg Besch"!erde von Dr. 4· ~o~med~, Züri~l_l;!-vom i§. ~~11.~~~· 1981, t~~l':'~is!'l ,Abweisung

•

1. Mit Schrei9en vom 12. März 1981 ersucht der Gemeinderat E.r@~tingen um Genei:migU?g des Quartierplanes 2. In. form~llef ~ins~~ht

"Bl~uort."

t~t fe~tzuha~ ten,

mi.t Landumlegung.

dass das Verfahren korrekt

durchg~füJtrt

wurde • .A.fn 1~ ~ Oldober 1978 wurd~ di~ g'±il:~tierp~an~~

besch~o01seri;

:vom ~6. März b~s 9. April 1979 ~I:de da~ Quarti~rpla).l~ •

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gebiet öffentlich bekanntgemacht und den betroffenen Grundeigenttime:ro schriftlicl). mitgeteilt; nachdem vers.chi~dene Vorschläge gemacht worden •

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waren, beschloss der Gemeinderat am 14.· Juli 1980 den Quartierpl~~· Die öffentliche Auflage fand vom 26. Juli bis 24. August 19~,0 ~tatt; sie war im Amtsblatt Nr. 30 vom 25. Juli 1980 publiziert worden.

..

Während der Auflagefri:>t wurden zehn ~~nsprachen erhoben, die teil= \"e~se al;>g~wiesen

oder auf dem Verhandlungswege erledigt wurden. In

der Folge hf!oben Dr. A: Ko,emeda, Zürich, Dr: K. ~?loff, Ermating~n, ..

ung. J?~. F. J3i~liafdi, Ermatingen, fri~~~er.ech~ ~esc~werde beim Regie-::rungsrat eing,erei.cht. In' der. Zwischenz,eit habe;n. Dr. K. Egloff und ... .. . ... ' • . ' ... ..I, ; ·. •' .. .. . . ~

l}F· P. B~~li~rdi ihre Beschwerden zurück~ezog,en? ye~l;-.~~b ~ie~e ~.ereit~ vom Pro~o;kpg ~b?.esc;h;r~.eb.en ~urd~n .• H~ngeg,en ist diejen~gr :y:git Dr: A. Koe,m,~§~, .d,e:i' ~1-~ :?e~,ro!fep._e_r GfMdei~el).jl;~111er legi tini.te;.~

in di,esem :V:erfa.);J.r.e~ zu . b~ha1;1dein. "

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J ~ :J;lj,~ Quar:tie;r;p~~ge~jet t'Blal;lOr}!' i.st §eh~ ~t?.f3S tmd sta_rk ~~:rze~~~.?rt .~ Til'otz ·Y!=!r_?~)?·~ede~er ,Gr,\Jlilde~gen;t.ifm~rgespr~cJr_e ':"ar es IJ.i~ljt;t Jllögl~c~.' in einf;!m er.sten . ~lauf di_~ Auf,?~be z1:1 bewäl tige:Il.· Ers~ .d.~.e ,d_7'i t.te ..~.ufl~ge befriedigte di.e gro~,_s e Mehrheit der (l-rund,~igeD;.tctim~r.

- 2 -

Die vorliegende Planung ist ein Kompromiss, weicher in planer.:j.scher Hinsicht nicht als unzweckmässig bezeichnet werden kann. Die projekt-ierten Strassen erschliessen das Quartier; die Baulinien genügen, um den-Strassenraum frei:z;uhalten,und wohnhygie!!-isch

entsprechen

sie den Anforderungen. 4. Die Einmündung der Strasse B in die Fruthw:j.lerstrasse · (Staatsstrasse) ist wegen des zusätzlichen Einlenkers der Brünnelistrasse problema~ tisch; sie kann aus der Sicht des Tiefbauamtes höchstens als Provisorium toleriert werden. Den Weg weist der Richtplan; .die BrümHlli-

•

strasse muss abgewertet werden, damit wenn möglich die Einmündung in die Strasse B aufgehoben werden kann. 5. Mit der Quartierplanung erhält die Oeffentlichkei t zwei Rest flächen; einerseits zwischen dem Blauortweg und der Strasse B, anderseits 9'e.n östlichsten Zipfel der Liegenschaft Breitenstein, wo sich ein schüt.zenswerter Baumbestand befindet. Im Rahmen des Strassenbaus muss ganz besonders dieser wertvolle Baumbestand, der ein integrierender Be.,-. standteil der schützenswerten Villa Breitenstein :j.st, geschont werden. 6. Die Quartierplanung berücksichtigt die notwendigen Erschliessungsanlagen. Hingegen ist die Etappierung nicht.ersichtlich. Das Quartier "Blauort" ist jenes Baugebiet von E:rmatingen in der Wohnzone W 2, für das am meisten Bauwünsche vorliegen; eine baldige Erschliessung liegt daher im Interesse der Grundeigentümer und.der Gemeinde. Der Neuzuteilungsentwurf der Landumlegu~g ist zweckmässi·g. In planerischer Sicht steht einer Genehmigung des Q·uartierplanes · "Blauort" grundsätzlich nichts entgegen. .. . '1. Am 18. Januar 1981 .erhob .Pr. A. Koemeda, Zürich, Beschwerde gegen den

. Gemeinderatsbeschluss vom .22. Dezember 1980. Er wendet sich dagegen, dass ihin bei der Landumlegung nicht dem aligemeinE!n Abzug entsprechend 77 m2 , s~ndern 196 m2 abgezogen wurden. Ausserdem beanst.andet er, dass die Differenz nur mit zwei Dritteln des Preise.s, den er bei Erwerb der Liegenschaft .b.ezahl t habe, vergütet werde.

- 3 -

·Der Gemeinderat beantragt Ablehnung der Beschwerde. Der Abzug von 196 mF setzt sich zusammen aus dem Abzug für Verkehrsanlagen von77m2 (7,718% von 1'000 m2 ) und der Minderzuteilung von 119m2. Die Liegenschaft Breitenstein wird nördlich auf der ganzen Länge mit der Erschliessungsstrasse erschlossen, was bezogen auf eine Bautiefe eine beitragspflichtig.e Fläche von ca. 4'000 mF ergeben würde. Da aber die Gemeinde nur 1'000 nf!. .zur beitragspflichtigen Fläche erklärt, ist dies ein grasszügiges Entgegenkommen seitens der Gemeinde. Die Differenz von 119 m2 ist .technisch bedingt und wird in üblicher Weise entschädigt •

•

Soweit sich die Beschwerde gegen die Höhe der festgesetzten Entschädigung richtet, ist nicht der Regierungsrat zuständig, sondern ge~ mäss

§ 61 Abs. 3 BauGin Verbindung mit § 52 StrG die kantonale

Schätzungskommission. In jenem Punkt ist die Beschwerde deshalb an diese zu überweisen. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde, soweit darauf überhaupt eingetreten werden kann, abzuweisen.

Der Regierungsrat beschliesst: 1, Die Quartierplanung "Blauort" der Gemeinde Ermatingen wird im $inne der Erwägungen genehmigt. Dadurch werden Bau- und Niveaulinien rechtskräftig, ebenso der Ausbaustandard der Erschliessungsstrassen sowie .der Neuzuteilungsentwurf.

g,. Auf die Beschwerde von Dr. A.' Koemeda, Zürich, wird hinsichtlich der Höhe der Entschädigung nicht eingetreten. In diesem Punkt.wird si.e an di.e kantonale Schätzungskonnnission überwie.sen. I.m übrigen wird sie abgewiesen. Kosten fallen ausser· Ansatz. 3. Mitteilung an: Gemein~erat

Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage zweier

Plandossiers mit.Genehmigungsvermerk

../.

- 4

- Herrn Dr. A. Koemeda, Holbeinstrasse 20, 8008 Zürich (charge mit Rückschein) - Kanzlei des Obergerichts, z.H. der kantonalen Schätzungskommission, 8500 Frauenfeld, unter Beilage der Beschwerdeakten - Baudepartement (2) - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Plansatzes mit Ge-

•

nehmigungsvermerk sowie der Akten

Für richtige Aur::~:igung DER STAATSSC~ER

Expediert:

2 2. Mai 1981