Sternen

Piano d'utilizzazione speciale · Altnau

Documento

Numero
104
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Altnau
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
10 dic 1997
In vigore dal
10 dic 1997

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

104

10. Dezember 1997

EG Altnau Gestaltungsplan «Sternen»

Mit Schreiben vom 17. Juli 1997 ersucht die Bauverwaltung Altnau um Genehmigung des vom Gemeinderat Altnau am 8. April 1997 beschlossenen Gestaltungsplanes «Sternen». Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Planungs- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Mit Verfügung vom 24. November 1997 wurden die gegen den Gestaltungsplan erhobenen Rekurse infolge Rückzug vom Departement für Bau und Umwelt abgeschrieben. Der Gestaltungsplanentwurf wurde vom Amt für Raumplanung mit Bericht vom 16. Dezember 1996 vorgeprüft Die mit dem Bericht abgegebenen Empfehlungen und Vorbehalte wurden im wesentlichen berücksichtigt. Der den Akten beiliegende Planungsbericht enthält die zum Verständnis des Gestaltungsplans notwendigen Informationen. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren haben das Tiefbauamt, das Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, das Kantonsforstamt, das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Raumplanung keine Varbehalte gegen den Plan angemeldet. Der Gestaltungsplan «Sternen» ist rechtmässig.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Altnau am 8. April 1997 beschlossene Gestaltungsplan «Sternen» wird genehmigt. 2.

Mitteilung an: Gemeinderat Altnau, 8595 Altnau, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen «Sternen>>, je mit Genehmigungsvermerk, (chargc)

Mostra tutto il testo

229093/1500

-

Departement für Bau und Umwelt

-

Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft

-

Kantonsforstamt

- 2-

-

Tiefbauamt

-

Amt für Denkmalpflege Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplanes «Sternen>> mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT FÜR BAU UNDUMWELT

Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

10. Dezember 1997 ............................................