Zum Steinbach, Parzelle Nr. 1113
Piano d'utilizzazione speciale · Wagenhausen
Documento
- Numero
- 12
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano delle linee d'arretramento
- Comune
- Wagenhausen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 8 mar 2017
- In vigore dal
- 3 apr 2017
Carta
5 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
9822-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Departement für Bau und Umwelt
·~
Thurgau~~ Frauenfeld, 08. März 2017
Entscheid Nr. 12 0004/2017/DBU/ARE
Politische Gemeinde Wagenhausen Baulinienplan Zum Steinbach, Parzelle Nr. 1113, Kaltenbach
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Der vom Gemeinderat Wagenhausen am 28. November 2016 beschlossene Baulinienplan „Zum Steinbach, Parzelle Nr. 1113, Kaltenbach" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Wagenhausen, Talacker 1, 8259 Kaltenbach unter Beilage von zwei Dossiers Baulinienplan „Zum Steinbach, Parzelle Nr. 1113, Kaltenbach", je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Fröhlich Wasserbau AG, Allmendweg 31, 8500 Frauenfeld - Amt für Umwelt - Forstamt - Landwirtschaftsamt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers Baulinienplan „Zum Steinbach, Parzelle Nr. 1113, Kaltenbach" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen:
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Mit Beschluss vom 28. November 2016 ersucht der Gemeinderat Wagenhausen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die Politische Gemeinde Wagenhausen liess 2006 für die Ortsteile Kaltenbach und Wagenhausen ein Hochwasserschutzkonzept erarbeiten. Unter anderem beinhaltet das Konzept Hochwasserschutzmassnahmen am oberen Steibach, der in der Vergangenheit wiederholt zu Ausuferungen im Bereich des Strassendurchlasses und der landwirt-
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schaftlichen Liegenschaft von Marcel Brechbühl auf der Parzelle Nr. 1113 geführt hat. Der Steibach wird durch die Hofinfrastrukturen stark bedrängt, weshalb der Bachverlauf vom Hofareal weg verlegt wird. Mit der neu geschaffenen freien Fläche zwischen dem neuen Bachlauf und dem Hofareal wird gleichzeitig die Situation für das Gewässer als auch den landwirtschaftlichen Betrieb verbessert. Mit der Ausscheidung von Baulinien auf der hofseitigen Seite des Steibaches wird der Raumbedarf nach dessen Verlegung rechtlich gesichert. Die bauliche Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs auf Parzelle Nr. 1113 wurde bis anhin durch den Steibach selber begrenzt. Nach dessen Verlegung entsteht eine neue unbebaute Fläche, welche bauliche Erweiterungen für den Landwirtschaftsbetrieb ermöglicht. Um den Raumbedarf des Steibaches und dessen Unterhalt zu sichern sowie dem landwirtschaftlichen Betrieb eine massvolle Erweiterung zu ermöglichen, werden Baulinien für Hochbauten, Anlagen, unterirdische Bauten und für chaussierte Flächen ausgeschieden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
- 8.MRZ. 2017