Zonenplan <2006> Fatzenloo, Parz. Nr. 5148

Piano delle zone · Bussnang · Abrogato il 5 lug 2024

Documento

Numero
41
Tipo
Piano delle zone
Comune
Bussnang
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
26 set 2017
In vigore dal
26 set 2017
Abrogato
5 lug 2024

Carta

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File

Testo

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 26. September 2017

Entscheid Nr. 41 0150/2017/DBU/ARE

Politische Gemeinde Bussnang Zonenplanänderung Silo Fatzenloo

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 15. Mai 2017 beschlossene Zonenplanänderung „Silo Fatzenloo" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von drei Dossiers der Zonenplanänderung Silo Fatzenloo, je mit Genehmigungsvermerk (APost Plus) - bhateam ingenieure ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Dossiers der Zonenplanänderung Silo Fatzenloo, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen:

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Mit Schreiben vom 3. Juli 2017 ersucht die Politische Gemeinde Bussnang um Genehmigung der Zonenplanänderung „Silo Fatzenloö". Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Zonenplanänderung keine Rekurse hängig. Die Zonenplanänderung betrifft die Parzelle Nr. 5148, Fatzenloo. Im rechtskräftigen Zonenplan ist diese Parzelle überwiegend der Landwirtschaftszone zugewiesen und im Hofbereich einer Landwirtschaftszone für besondere Nutzung (Tierhaltung). Letztere wurde mit DBU-Entscheid Nr. 15 vom 31. März 2016 zwecks Erweiterung der bodenunabhängigen Produktion genehmigt. In der weiteren Projektierung des geplanten Schweinemaststalls hat sich gezeigt, dass die Güllelagerung ausserhalb des Gebäude-

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volumens erstellt werden muss, damit das Gebäude zweigeschossig und betrieblich optimal genutzt werden kann. Der in der Folge geplante Güllesilo käme aber ausserhalb der rechtskräftig ausgeschiedenen Landwirtschaftszone für besondere Nutzung zu stehen. Bauten und Anlagen, die einem bodenunabhängigen Betriebsteil dienen sind jedoch in der dafür vorgesehenen Zone zu erstellen. Der Bau des Silos ist daher nur mit der vorliegenden Zonenplanänderung möglich. Dabei wird ein 788in 2 grosser Teil der Landwirtschaftszone für besondere Nutzung vom östlichen an den südlichen Rand des Perimeters verschoben .. Der Vorlage stehen keine überwiegenden Interessen entgegen. Sie entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

Z6. SEP. 2017