Unterbuchen 3

Piano d'utilizzazione speciale · Uttwil

Documento

Numero
54
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Uttwil
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
11 dic 2017
In vigore dal
20 mar 2018

Carta

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File

Testo

9975-E-1.pdf

Departement für Bau und .Umwelt

Thurgau~ Frauenfeld, 11. Dezember 2017

Entscheid Nr. 54 0113/2017/DBU/ARE ·

Politische Gemeinde Uttwil . Änderung Gestaltungsplan Unterbuchen 3

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1.

Die vom Gemeinderat Uttwil am 1. Juni 2017 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans Unterbuchen 3 wird genehmigt.

2.

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Mitteilung an: . . . - · Gemeinderat Uttwil, Zeritrumsplatz 2, 85.92 Uttwil, unter Beilage von fünf Exemplaren derÄnderung des Gestaltungsplans Unterbuchen 3, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Hochbauamt . .. - Departement fürßau .und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage einer Änderung des Gestaltungsplans Unterbucheri 3, mit Vermerk analog der Gemeindedossiers sowie der übrigen · Akten

Erwägungen:

1.

Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 ersucht die Politische Gemeinde Uttwil um Ge- · nehmigung der im Titel erwähnten Gestaltungsplanänderung. Aufgrund von Vorbehalten durch das Amt für Raumentwicklung hat der Gemeinderat Uttwil die Geneh~ migungsvorlage nochmals angepasst und mit Schreiben vom 11. Juli 2017 erneut zur Genehmigung eingereicht. Für die Gestaltungsplanänderung wurde auf eine öffentliche Auflage verzichtet. Im Sinne von § 29 des Planungs- und Baugesetzes · (PBG; RB 700) entschied der Gemeinderat Uttwil, die Auflage durch eine schriftliche Mitteilung an die betroffenen Grundeigentümer zu ersetzen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig.

2.

Den rechtskräftigen Gestaltungsplan Unterbuchen 3 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt mit Entscheid Nr. 29 vom 13. "Juni 2016. Von der Genehmigung ausgenommen wurden Art. 11 lit. a der Sonderbauvorschriften (SBV) und das Wort „Lage" in Art. 20 SBV. Zudem wurde die Politische Gemeinde UttiNil aufgefordert, den Gestaltungsplan irinert sechs Monaten für den Baubereich A 2 resp. Art. 8 Abs. 2 SBVmit einer gesetzeskonformen Höhenregelung (max. Fassaden- und Gesamt-

Thurgau~ 2/2

höhe) zu ergänzen. Mit der zur Genehmigung eingereichten Gestaltungsplanänderung· kommt die Gemeinde Uttwil dieser Aufforderung nun nach. Neu wird für den Baubereich A 2 eine max. Gesamthöhe sowie eine seeseitige Fassadenhöhe von 11.30 m festgelegt. Dieses Höhenmass stimmt mit der bereits fixierten max. Höhenkote (OK Dachkonstruktion) von 410.50 Meter über Meer überein. Aus kantonaler Sicht bestehen gegenüber der vorgenommen Planergänzung keine Vorbehalte. Die Änderung des Gestaltungsplans Unterbuchen 3 erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3PBG Lind kann durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weirifelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent- . scheides einzureichen. Expediert:

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Gemeinde~ Uttwil

Sonderba uvorsch riften

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Geringfügige Änderung Gestaltungsplan Unterbuchen 3 Vom Gemeinderat erlassen am l. Juni 2017

Grundeigentümer gemäss § 29 Abs. 2 PBG ersetzt.

Vom DepartementfürBauundUmweltgenehmigtam M it Entscheid Nr.

Mostra tutto il testo

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Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per

!-\ANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

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. Sonderbauvorschriften Art. 8

Geringfügige Änderung Gestaltungsplan «Unterbuchen 311

1.Juni 2017

Baubereiche A - C

'

Die Bauten dürfen die festgesetzten Höhenkoten in m ü. M. (OK Dachkonstruktion)

respektive die maximalen Gesamt- und Fassadenhöhen nicht überschreiten. Der Baubereich Al darf nur als Untergeschoss ausgebildet werden bis zur Kote des Erdgeschossbodens Baubereich A2. Baubereich

Gesamthöhe [GH]

Fassadenhöhe [FH],

Höhen kote

seeseitig

[OK Dachkonstruktion]

Baubereich Al

(vgl. Abs. 2)

Baubereich A2

11.30 m

11.30 m

410.50 m ü. M.

Baubereich B

12.90 m

10.00 m

412.70 m ü. M.

Baubereich C

9.10 m

9.10 m

412.70 m ü. M.

Zustimmung Grundeigentümer

Die betroffene Eigentümerin ist mit der geringfügigen Änderung einverstanden. Damit entfällt die öffentliche Auflage im Sinne von §29 Abs. 2. Parzelle Nr. 1

Mettler2invest AG Steinweg 12 9053 Niederteufen Peter Mettler,

CEO

Stefan Schreiber, Immobilienentwickler

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