Dorf

Piano d'utilizzazione speciale · Rickenbach

Documento

Numero
1909
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano delle linee d'arretramento
Comune
Rickenbach
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
24 nov 1987
In vigore dal
24 nov 1987

Carta

32 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL

2 4. Nov. 1987

vom

Nr.

/909

Verkehrs- und Baulinienpläne "Dorf" und "Breite"/ OG Rickenbach/Genehmigung

1. Mit Schreiben vom 5. März 1986 ersucht die Ortsbehörde Rickenbach um die Genehmigung der beiden Verkehrs- und Baulinienpläne "Dorf" und "Breite". Den Akten ist zu entnehmen, dass die Auflage- und Beschlussesverfahren entsprechendden.baugesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurdep. Der.Plan "Dorf" musste nach der Erledigung,der Einsprachen geändert und ein zweites , Mal .,aufgeleg_t _""erden. Drei gegen diesen Plan einge. .·. . . -· . . .. •'• . : . '. :·' .-. (.

~

Mostra tutto il testo

:'";._

-

-reichte Rekursekonnten Rückzug erledigt wer. . . .durch . ~

den. Der Genehmigung. steht folgLich aus formeller Sicht ' .

nichts entgegen.

2. Der Verkehrs- und.Bq.u;J.._inienplan."Dorf" erfasst ein Gebiet, das im ISOS (Inyenta:i::' schützenswerter Ortsbilder• der Sch:wei.z) _zu -einem wesentlichen Teil als .•. :.. • . . I • .' ." ·- ; . ~

.;-~

_:;chützenswert be,z.e_i9_hnet _ist ("regionale Bedeutüng"). Dementsprechend, i_st_,.. d.iiS Ziel dieser Planung die Er-· . . .' . ..: -. ~-

~

·._ h~l tung des .Or,t_pb-i_l._d__es .. _Die festgelegten Ba-ulinien . _. ..• ·- '•.::... .:-; - : -: . gelten aller,din.gs .. n.J.lr~,für "Bautel1". -Sinnvoll wäre . - . ·- .. '::: .;: . - ·-· .•. .. . . --.'~.

._

:

auch e~ne ~~~9:elung Ui.r "Anlagen" wie beispielsweise F;r~iflächenr. -Abst;el1plätze . . .. . . . ,. ·- :- ..

-

~-·Die

Baul~_11i~

entlang der

usw.

Umfah~ungsstrasse

überquert

·_-die ·Kirchs.tr.asse.._ Diese Festlegung ist offensichtlich -...

'·••,::,.::.-=:::-n

1."1~--

:::;;

~-.

·::::~·.··'

·.'.''""'

irrtümlic!) ..e:F,folgtll..n1,1nq kann nicht genehmigt werden~ -. .. . -. . .-.:,. .

.

.

. .-

-· h-d. •: ....

Im übrigen,is~~~er Plan zweckmässig. Er kann genehmigt -.................. werden. •'"

51 1,04/10 000/1,84

,",

-~

- 2 -

3. Der Verkehrs- und Baulinienplan ''Breite'' richtet sich ausschliesslich nach den Bedürfnissen des Verkehrs resp. des Strassenbaus. Unabhängig von bestehenden Bauten werden Baulinien mit konstanten Abständen zwischen 6.00 und 11.00 m festgelegt. Im vorliegenden Fall ist diese Massnahme nicht unzweckmässig. Auch dieser Plan kann genehmigt werden.

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die Verkehrs- und Baulinienpläne "Dorf" und "Breite" der Ortsgemeinde Rickenbach werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Durch die Genehmigung werden alle Baulinien mit Ausnahme des kurzen Bereiches auf der Kirchstrasse verbindlich. 3. Der Quartierplan ''Süd-Ost", im Mai 1969 erstmals genehmigt und am 26. Februar 1974·zuletzt mit RRB Nr. 430 geändert, wird vollumfänglich durch die beiden Verkehrs- und Baulinienpläne "Dorf" und "Breite" ersetzt. 4. Mitteilung an: - Ortsvorsteherschaft Rickenbach, 9532 Rickenbach bei Wil, unter Beilage je eines Planes mit Genehmigungsvermerk - Grundbuchamt des Kreises Sirnach, 8370 Sirnach - Kantonsforstamt - Baudepartement - Tiefbauamt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung unter Beilage je eines Planes mit Genehmigungsvermerk und den übrigen Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER