Südliche Vorstatt (2004)

Piano d'utilizzazione speciale · Stettfurt

Documento

Numero
4
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Stettfurt
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
24 gen 2018
In vigore dal
1 feb 2018

Carta

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File

Testo

10079-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau~ Frauenfeld, 24. Januar 2018

Entscheid Nr. 4 0253/2017/DBU/ARE

Politische Gemeinde Stettfurt Änderung Gestaltungsplan „Südliche Vorstatt"

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: (Die Departementschefin im _Ausstand) 1. Die vom Gemeinderat Stettfurt am 6. Oktober 201 t beschlossene Änderung des Gestaltungsplans „Südliche Vorstatt" wfrd genehmigt. · 2. Mitteilung an: . - Gemeinderat Stettfurt, Dorfstrasse 2, 9507 Stettfurt, unter Beilage von drei Dossiers der Änderung des Gestaltungsplans „Südliche Vorstatt", je mit Genehmi~ gungsvermerk (charge) · -·Amt für Denkmalpflege - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, unter Beilag~ von einem Dossi~r der Ä_nderung des· Gestaltungsplans „Südliche Vorstatt", mit Genehmigungsvermerk sowie der übri-. gen Akten .

. Erwägungen: Mit Schreiben vom .15. Dezember 2017 .ersucht die Politische Gemeinde Stettfurt-um Genehmigung der Änderung des Gestaltungsplans „SüdlicheVorstatt". Aufgrund der . . ·eingereichten Unterlagen.kann gefolgert werden,. dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Seim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die. Gestaltungsplanänderung keine Rekurse hängig. Mit Entscheid Nr~ 31 vom 3. April 2003 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt den Gestaltungsplan „Südliche Vorstatt". Im. Jahr 2004 .wurde der Gestaltungsplan im Hinblick auf konkrete Bauprojekte geringfügig angepasst (DBU-Entscheid Nr. 4 vom . 20.1.2005).

Thurgau~ 2/2

Der Gestaltungsplan bezweckt eine sorgfältige Erschliessung des anspruchsvollen Gebiets _in Hanglage, die Erhaltung eines angemessenen Freiraums gegenüber der Vorstatt sowie die Sicherstellung einer guten Eingliederung und Architektur der Bauten und An.lagen im empfindlichen Bereich des Dorfkernrandes. Die nun vorgesehene Änderung betrifft die Aufhebung des Verbots von Sonnenkollektoren in den ·sonderbaLivorschriften · sowie die.Ausfahrt für Parzelle Nr. 824. Die Bestimmung zum Verbot von Solaranlagen wurde ursprünglich mit Rücksicht auf · . die exponierte Hanglage und das historische Ortsbild festgelegt. Die heutigen technischen Möglichkeiten erlauben die Realisierung von gut eingepassten Solaranlagen. Insofern begrüssen wir die.Bestimmung in den Sonderbauvorschriften; wonach genügend angepasste Sonnenkollektoren zulässig sind (Art. 1OAbs. 4 der Sonderbauvorschriften). Genügend angepasst bedeutet nach unserem Dafürhalten insbesondere auch die Verwendung von nichtreflektierendeli Kollektoren. Wir bitten die Gemeindebehörde, dies bei der Erteilung von Bewilligungen zu berücksichtigen und bei der bereits in Aussicht gestellten erneuten Überarbeitung des Gestaltungsplans entsprechend in den. Sonderbauvorschriften zu ergänzen. Die Änderung_der Ausfahrtfür die Parzelle Nr. 824 resultiert aus der heute vorliegenden Parzelleneinteilung. Diese Anpassung ist nachvollziehbar.und mit dem g~nannten Zweck des Ge.staltungsplans vereinbar. · · Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

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Walter Schönholzer

Rechtsmittel: Geg~n diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau; 8570 Weinfelden, _Beschwerde geführt werden. Diese ha,t einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im· Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent· scheides einzureichen. ·Expediert:

t~. JAN. 2U18

10079-S-1.pdf

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Kanton Thurgau Politische Gemeinde Stettfurt

Änderung Gestaltungsplan 'Südliche Vorstatt' Grundfassung genehmigt mit Entscheid DBU Nr. 4 vom 20.01.2005 Änderungen rot markiert

Sonderbauvorschriften Genehmigung

Öffentliche Auflage vom : 10.11.2017

bis: 29.11.2017

Vom Gemeinderat beschlossen am: 06.10.2017 Der Gemeindepräsident:

Die Gemeindeschreiberin:

Janine Bohner

Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt am:

'Z Y . A. 2 0 / ~

Entscheid Nr.

Y

KANTON THURGAU - -PARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt: am:

Frauenfeld 1 Simach 1 Winterthur bhateam ingenieure ag 1Breitenstrasse 16 18501 Frauenfeld Tel. +41 52 7240300 [email protected] 1www.bhateam.ch

team

ingenieure und planer Projekt-Nr. 5518.06 1 Datum: 23.10.2017

Politische Gemeinde Stettfurt

Genehmigung

Änderung Gestaltungsplan 'Südliche Vorstatt' 1 Sonderbauvorschriften

2

Inhalt

Art. 1 Erlass

3

Art. 2 Zweck

3

Art. 3 Geltungsbereich (Perimeter)

3

Art. 4 Bestandteile

3

Art. 5 Bestehende Bauten der Vorstatt

3

Art. 6 Erschliessung

4

Art. 7 Platzierung der Bauten

4

Art. 8 Höhenlage der Bauten

4

Art. 9 Umgebung, Terraingestaltung, Bepflanzung

4

Art. 10 Gestaltung der Bauten

4

Art. 11 Vorprüfung

5

Art. 12 Inkrafttreten

5

bhateam ingenieure ag 1 Frauenfeld P:\5518 Stettfurt, Kommunalplanung\5518.0.0006 Revision GP Vorstatt\07 Berichte, Berechnungen\3.0 Gen_Rev.1\SBV-GP Vorstatt-Aufl 2.0_2017.10.23KORREX.docx

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Änderung Gestaltungsplan 'Südliche Vorstatt' 1 Sonderbauvorschriften

12 altri articoli

Art. 1 3

Erlass Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf §§ 18 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) auf den Parzellen 24, ~ 26, 762, 763, 770, 775, 776 und 819 - 824 der Vorstatt den Gestaltungsplan südliche Vorstatt.

Art. 2

Art. 3 Zweck

1

Der Gestaltungsplan regelt die Erschliessung.

2

Er bezweckt die Erhaltung eines angemessenen Freiraumes gegenüber der Vorstatt und die sorgfältige Eingliederung von Erschliessung, Bebauung und Umgebungsgestaltung in die historische Umgebung, ohne diese gleichzeitig zu konkurrenzieren.

3

Darüber hinaus stellt er im besonders empfindlichen Bereich des Dorfkernrandes hohe Ansprüche an die architektonische Qualität der Bauten.

Geltungsbereich (Perimeter) Parzellen Nummer 24, YM 26, 762, 763, 770, 775, 776 und 819 - 824. 8eiGe Die Parzellen befinden sich in der Dorfzone.

Art. 4

Art. 5 Bestandteile

1

Bebauungsplan 1 :500 mit Erschliessung, Baubereichen, Freihaltezone, Parkierungsbereichen, Baulinien und Bepflanzung

2

Sonderbauvorschriften

3

Planungsbericht (wegleitend)

4

Erschliessungspläne: Bauprojekt mit Verkehrserschliessung, Fusswegerschliessung, Werkleitungen und Entsorgung Pläne Nrn. 2725-21 a bis 28a.

5

Landerwerbsplan 1 :500 Nr. 2725-29a

6

Kostenverteiler: Perimeterplan 1 :500 Nr. 2725-30a und Perimeterveranlagung Nr. 272531a

Bestehende Bauten der Vorstatt 1

Bestehende Gebäude oder Gebäudeteile dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. Sie müssen unterhalten und gepflegt werden und können in bescheidenem Rahmen und umsichtig renoviert werden.

2

Insbesondere die Scheunen weisen beachtliche Raumreserven auf. Umnutzungen sind, wenn es die bestehenden Strukturen und Eigenheiten zulassen, möglich.

3

Ersatzbauten für Scheunen können in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Denkmalpflege bewilligt werden, wenn sie dem Zweck des Gestaltungsplans und des Schutzplans nicht widersprechen und die architektonische Qualität gewährleistet ist. Umnutzungen sind den Ersatzbauten vorzuziehen.

4

Eingriffe, die den üblichen Rahmen des Unterhalts übersteigen si nd bewilligungspflichtig. Es gelten die Bestimmungen des Schutzplans.

bhateam ingenieure ag 1 Frauenfeld P:\5518 Ste ttfurt, kommunalplanung\ 5518.0.0006 Revision GP Vornan\07 Berichte, Berechnungen\3.0 Ge n_Rev.l\SBV-GP Vorstil n·Aufl 2.0_2017.10.23· KORREX.doa

Politische Gemeinde Stettfurt

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Änderung Gestaltungsplan 'Südliche Vorstatt' 1 Sonderbauvorschriften

Art. 6

Art. 7 4

Erschliessung 1

Für Bauten im Baubereich A: Privatstrasse von der Haldenstrasse her. Pro Wohneinheiten sind zwei Abstellplätze zu erstellen. Gedeckte Abstellplätze sind unterirdisch, zentral und nur mit einer Ein- bzw. Ausfahrt zu erstellen. Die genaue Lage wird mit der entsprechenden Baubewilligung der Hochbauten festgelegt.

2

Für Bauten im Baubereich B: Privatstrasse von der Freudenbergstrasse her. Die Fortsetzung des Rad- und Gehweges in Richtung Westen geht in den Besitz der Gemeinde über. Die private Erschliessungsstrasse ist mit einem öffentlichen Rad- und Fusswegrecht zu belegen. Parkierung individuell. Garagen im Haus integrieren, oder als separaten Baukörper. In diesem Falle gelten sie als Nebenbauten. Ihre Dachform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Auch für Garagen mit direktem Ausgang auf die Strasse gelten die Baubereichsabgrenzungen.

3

Die Zufahrt Privat für die östliche Parzelle (neu Nr. 824) ist an der im Plan 1 : 500 bezeichneten Stelle zulässig.

Platzierung der Bauten Es sind nur innerhalb der Baubereiche A und B Haupt- und Nebenbauten zugelassen. Wo nichts vermerkt gelten die Grenzabstände gemäss Baureglement.

Art. 8

Art. 9 Höhenlage der Bauten

1

Die Höhenlage der Bauten im gewachsenen Terrain ist so zu bestimmen, dass keine Terrainveränderungen, sondern nur minimale Terrainanpassungen notwendig werden.

2

Die Prinzipschnitte 1 und 2 im Planungsbericht sind wegleitend.

Umgebung, Terralngestaltung, Bepflanzung 1

Bauten müssen in das Gelände eingepasst werden. Terrainveränderungen wie Aufschüttungen und Abgrabungen und Bollensteinverbauungen sind nicht zulässig. Mauern, (Beton oder Natursteinmauern) bis zu 1 m zur Geländeanpassung sind erlaubt, wenn sie einer besseren vertikalen Strukturierung und Umgebungsgestaltung dienen. Grundsätzlich gilt, die Bauten dem Gelände anzupassen und nicht das Gelände den Bauten (7 Prinzipschnitte 1 und 2 im Planungsbericht)

2

Mit dem Baugesuch ist eine Umgebungsgestaltung mit folgenden Angaben einzureichen: • •

•

Art. 10 Geländeschnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain

Hauptbepflanzung mit Hochstämmen: Die Bäume innerhalb der Baubereiche, die den Bauten zum Opfer fallen, müssen gemäss Gestaltungsplan ersetzt werden. Lage und Anzahl sind wegleitend. Modell mit Gebäude und Gelände

Gestaltung der Bauten 1

Gebäudehöhe: Die maximale Gebäudehöhe beträgt 5.80 m ab gewachsenem Terrain.

2

Gebäudetiefe: Die maximal zulässige Gebäudetiefe beträgt 9 m.

3

Gebäudelänge: Die maximal zulässige Gebäudelänge beträgt 16 m, halboffen 20 m.

bhateam ingenieure ag 1 Frauenfeld P:\5518 Stettfurt, Kommuna lplanung\5518.0.0006 Revision GP Vorstatt\07 Berichte, llerechnungen\3.0 Gen_Rev.1\SBV-GP Vorstatt·Aufl 2.0_ 2017.10.23· KORREX.docx

Politische Gemeinde Stettfurt

Genehmigung

Änderung Gestaltungsplan 'Südliche Vorstatt' 1 Sonderbauvorschriften

Art. 11 s

4

Dachform, Dachneigung, Dachaufbauten : Giebeldächer sind ohne Walm zu gestalten und eine ruhige Dachlandschaft ist oberstes Ziel. Die beidseitig gleiche Dachneigung beträgt 25-35°. Dachaufbauten 1:1nd Sannenkol lekteren sind nicht zugelassen. Sonnenkollektoren sind zulässig. Sie müssen genügend angepasst sein. Ein dachbündiger Einbau ist anzustreben, bei Neubauten ist er zwingend. liegende Dachfenster bis 60/90 cm sind möglich.

5

Material- und Farbgebung: Material und Farbe müssen so gewählt werden, dass kein Gegensatz zu den bestehenden Bauten der Vorstatt entsteht. Helle, knallige und glänzende Oberflächen sind nicht zulässig. Vor Baubeginn ist dem Gemeinderat ein vollständiges Material- und Farbkonzept zur Genehmigung vorzulegen. Der Gemeinderat kann eine Bemusterung am Objekt verlangen .

Vorprüfung Es wird empfohlen, die Projekte in einer frühen Planungsphase dem Gemeinderat zu einer Vorprüfung einzureichen.

Art. 12 Inkrafttreten

Nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt setzt der Gemeinderat die Änderungen des Gestaltungsplans 'Südliche Vorstatt' auf einen von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

bhateam ingenieure ag J Frauenfeld P:\5518Stettfurt, Kommun•lplonung\5518.0.0006 R.-ision GP Vorstitt\07 Berichte, Bere<:hnunge n\3.0 Gen_Rev.1\SBV-GP Vorstltt·Aufl 2.0_2017.10.23· KORREX.docx