Rüti

Piano d'utilizzazione speciale · Sirnach

Documento

Numero
18
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Sirnach
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
28 mar 2019
In vigore dal
1 giu 2019

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

10512-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 28. März 2019

Entscheid Nr. 18 0028/2019/DBU/ARE

Politische Gemeinde Sirnach Gewässerraumlinienplan Bachtöbelibach Änderung Gestaltungsplan Rüti

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Sirnach am 24.10.2018 beschlossene Gewässerraumlinienplan Bachtöbelibach wird genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat Sirnach am 24.10.2018 beschlossene Änderung des Gestal¬ tungsplans Rüti wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Sirnach, Kirchplatz 5, 8370 Sirnach, unter Beilage von zwei Dossiers des Gewässerraumlinienplanes und drei Dossiers der Änderung des Gestaltungs¬ plans Rüti, mit Genehmigungsvermerk (A-Post plus) - Fröhlich Wasserbau AG, Allmendweg 31, 8500 Frauenfeld - Forstamt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Umwelt - Tiefbauamt - SBB AG - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von je einem Dossier des Gewässerraum¬ linienplanes und der Änderung des Gestaltungsplanes, mit Genehmigungs¬ vermerk

Erwägungen: Mit Schreiben vom 16. Januar 2019 ersucht die Gemeinde Sirnach um Genehmigung des Gewässerraumlinienplanes "Bachtöbelibach" und um die Änderung des Gestal¬ tungsplans "Rüti". Der Gewässerraumlinienplan "Bachtöbelibach" wurde mit Bericht vom 30. Oktober 2018 vorgeprüft. Beide Vorlagen wurden vom Gemeinderat Sirnach am 24. Oktober 2018 beschlossen. Die öffentliche Auflage fand vom 11. November bis am 5. Dezember 2019 statt. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen wer¬ den, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.

Thurgau 2/3

Der Bachtöbelibach weist auf der Strecke zwischen dem Tobelausgang oberhalb der SBB-Linie und dem bereits sanierten Bachabschnitt beim Webereiplatz über eine Länge von rund 300 m markante Kapazitätsdefizite auf. Gemäss der kantonalen Gefahrenkar¬ te sind bereits bei einem HQ30 grosse Bereiche des Siedlungsgebietes, die Kantons¬ strasse und die Bahnlinie der SBB überflutet. Deshalb erarbeitete die Fröhlich Wasser¬ bau AG im Auftrag der Gemeinde Sirnach 2017 ein Variantenstudium und im Anschluss darauf ein Hochwasserschutzprojekt. Dieses sieht im ganzen Abschnitt eine offene, möglichst naturnahe Bachführung vor. Seit Januar 2011 sind die neuen Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes bezüglich Gewässerraum in Kraft. Art 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer für de¬ ren natürlichen Funktionen, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung festzulegen. Deshalb wird im Zusammenhang mit der Offenlegung des Bachtöbelibachs im entsprechenden Abschnitt, auch der Gewässerraum nach Art. 41a der Gewässer¬ schutzverordnung (GSchV) ausgeschieden. Die Abgrenzung des Gewässerraumes erfolgt gemäss § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSN) durch die Festlegung von Gewässerraumlinien. Der vorliegende Gewässerraumlinienplan im Massstab 1:500 legt die Gewässerraumlinien für den Bachtöbelibach im Bereich zwi¬ schen dem "Bachtöbeli" und dem Webereiplatz/Breitenstrasse grundeigentümerverbind¬ lich fest. Die Hinweise aus der Vorprüfung wurden berücksichtigt. Die gewählte Gewässerraumbreite von 11.00 -14.57 Meter am Bachtöbelibach erfüllt die Anforderungen von Art. 41a der Gewässerschutzverordnung. Mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung darf der Gewässerraum nur noch ex¬ tensiv gestaltet und bewirtschaftet werden (Art. 41c GSchV und § 35 WBSNG (RB 721.1) in Verbindung mit § 19 WBSNV (RB 721.1) Für die Gewässerabschnitte mit einer grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerraumlinien gemäss WBSNG entfallen die Gewässerabstände nach § 76 PBG. Im Gebiet Rüti besteht ein rechtskräftiger Gestaltungsplan (DBU-Entscheid Nr. 25 vom 30.03.2006). Gleichzeitig mit der Überbauung des südlichen Teils des Gestaltungsplan¬ gebietes soll auch die Bachöffnung des Bachtöbelibaches erfolgen. Um die Lage des Bachlaufes zu sichern und die künftige Bebauung darauf abzustimmen, wird der Gestal¬ tungsplan im Bereich der Parzellen Nrn. 830, 831 und 2420 bis 2424 angepasst und die Sonderbauvorschriften werden mit einem entsprechenden Artikel (Art. 11 ter Korridor Bachtöbelibach) ergänzt.

Mostra tutto il testo

Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die involvierten Fachstel¬ len keine Vorbehalte gegen den Gewässerraumlinienplan angebracht. Die Vorlage ent¬ spricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann somit genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

610Z IW '81

10512-S-1.pdf

S

P GEMEINDE!

Kanton Thurgau

irnach OEREB10512

Änderung 2018 Gestaltungsplan Rüti Auszug Sonderbauvorschriften Genehmigung

Öffentliche Auflage

vom: 16. November 2018 Vom Gemeinderat beschlossen

am: 24. Oktober 2018

Mostra tutto il testo

am:

Frauenfeld I Sirnach I Winterthur bhateam ingenieure ag I Breitenstrasse 161 8501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 00 I [email protected] I www.bhateam.ch

Projekt-Nr. 5435.16 | Datum: 10.01.2019

bis: 05. Dezember 2018

Kanton Thurgau

Genehmigung

Gestaitungsplan Gestaltungsplan Rüti | Sonderbauvorschriften

A.

2

Auszug Sonderbauvorschriften

Die Änderungen sind rot markiert.

Art. 11 bis

Korridor Bachtöbelibach (Nord)

(Absätze 1 bis4 bleiben unverändert)

Art. 11 ter

Korridor Bachtöbelibach (Süd)

Der im Plan dargestellte Korridor dient der Öffnung des Bachtöbelibachs zwischen Fischingerstrasse und Webereiplatz / Breitenstrasse. Die Lage des Bachlaufes ist auf die künftige Bebauung abzustim¬ men.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld P:\5435 Sirnach, Allg. Beratung\5435.0.0016 Sirnach, Anpassung GP Rüti\08_Genehmigung_3.0\Änderung SBV_GP Rüti_2019.01.010_tts.docx