Zonenplan <2003> Parz. Nr. 2087

Piano delle zone · Buerglen · Abrogato il 8 dic 2025

Documento

Numero
15
Tipo
Piano delle zone
Comune
Buerglen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
15 mar 2019
In vigore dal
15 mar 2019
Abrogato
8 dic 2025

Carta

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File

Testo

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 15. März 2019

Entscheid Nr. 15

■ 0040/2019/DBU/ARE

Politische Gemeinde Bürglen Zonehplanänderung Istighofen Buhwilerstrasse, Parzelle Nr. 2087

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Bürglen am 20. November 2018 beschlossene Zonenplanän¬ derung Istighofen Buhwilerstrasse, Parzelle Nr. 2087 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bürglen, Mühlestrasse 2, Postfach, 8575 Bürglen, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Istighofen Buhwilerstrasse, Parzelle Nr. 2087, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Grundbuchamt Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden - Amt für Umwelt - l+geo Ingenieure, Postfach 326, 8575 Bürglen - Amt für Raumentwicklung (3), unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Is¬ tighofen Buhwilerstrasse, Parzelle Nr. 2087, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

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Erwägungen: Mit Schreiben vom 14. Januar 2019 ersucht der Gemeinderat Bürglen um Genehmi¬ gung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Zonenplanänderung Istighofen Buhwilerstras¬ se, Parzelle Nr. 2087 wurde vom Gemeinderat als geringfügig eingestuft und daher im Verfahren gemäss § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) be¬ schlossen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund der eingereich¬ ten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durch¬ geführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die Grundeigentümer der Parzelle Nr. 2087, die Betriebsgemeinschaft Alois und Se¬ verin Hengartner, Istighofen, beantragen innerhalb der Parzelle Nr. 2087 eine Verlage-

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rung von 325 m2 Bauzonenfläche ( Dorfzone D2). Der Zonenplan der PG Bürglen wurde mit Entscheid Nr. 48 vom 27.05.2003 vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt.

Parzel¬ len Nr. 2087 2087

Betroffene Teilfläche 325 m2 325 m2

Rechtsgültiger Zonenplan

Geänderter Zonenplan

Dorfzone (südl. Assek.-Nr. 314) Landwirtschaftszone

Landwirtschaftszone Dorfzone (östl. Assek.-Nr. 314)

Begründet wird die Zonenplanänderung mit einem Bauvorhaben (Neubau Stöckli) im Zusammenhang mit einem Generationenwechsel auf einem Landwirtschaftsbetrieb. Das Betriebsleiterwohnhaus (Assek.-Nr. 60), wie auch weitere landwirtschaftliche Bauten auf der Parzelle Nr. 2087 (Milchviehstall, Assek.-Nr. 61, Remise, Assek.Nr. 341), befinden sich in der Dorfzone D2. Die noch unüberbaute Bauzonenflä¬ che auf Parzelle Nr. 2087 soll besser arronidert werden, damit auch der geplante Stöcklineubau in der Dorfzone erstellt werden kann. Die PG Bürglen kann derzeit aufgrund der geringen Auslastung keinen Bedarf für zu¬ sätzliche Bauzonen geltend machen. Somit kommt nur ein flächengleicher Abtausch gemäss Festsetzung 1.1 C des Kantonalen Richtplans in Frage. Bei einer Verlagerung ist zu berücksichtigen, dass in der Regel keine grösseren Fruchtfolgeflächen bean¬ sprucht werden. Bei der beantragten Zonenplanänderung wurden die Vorgaben aus dem Kantonalen Richtplan hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fach¬ stellen gegenüber der vorgesehenen Zonenplanänderung keine Vorbehalte angebracht. Sie erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

21. MßZ, 2019