Döbeli
Piano d'utilizzazione speciale · Kreuzlingen
Documento
- Numero
- 32
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Kreuzlingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 2 giu 2020
- In vigore dal
- 1 lug 2020
Carta
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Testo
2020.03-012B-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Frauenfeld, 02. Juni 2020
Geht an:
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Sekretariat:
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Eing.
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- 11. Juni 2020
2114 °.
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Thurgau
Entscheid Nr. 32
BOA/PG Nrn. 2018.10-001 I2020.03-012
Politische Gemeinden Zonen planänderung da - Anderung Gestaltung ıı
Tägerwilen E Parzelle Nr. 9168)
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die vom Stadtrat Kreuzlingen am 4. September 2018 beschlossene Zonenplanänderung "Döbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168) wird genehmigt.
2. Die vom Stadtrat Kreuzlingen und vom Gemeinderat Tägerwilen am 4. Februar 2020 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans "Döbeli" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002) wird genehmigt.
3. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von drei Dossiers Zonen planänderung "Döbeli" (Teilfiäche Parzelle Nr. 9168) und vier Dossiers Änderung Gestaitungspian "Döbeli" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002), je mit Genehmigungsvermerk sowie der Stellungnahme vom 18. Oktober 2018 des Bundesamtes für Strassen (Charge) - Gemeinderat Tägerwilen, Bahnhofstrasse 3, Postfach 141, 8274 Tägerwilen unter Beilage von vier Dossiers Änderung Gestaltungsplan "Döbeii" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002), je mit Genehmigungsvermerk (Charge) Amt für Umwelt Bundesamt für Strassen, ASTRA - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Forstamt - Sportamt - Grundbuchamt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen - IPG Keller AG, Hauptstrasse 84, 8280 Kreuzlingen - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von vier Dossiers Zonen planänderung "DÖbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168) und vier Dossiers Änderung Gestaltungsplan "Döbeli" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002), je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
_
_
\
Thurgau 2/4
Erwägungen: Mit Schreiben vom 27. September 2018 ersuchte die Politische Gemeinde Kreuzlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonen planänderung. Nach Eingang des Genehmigungsgesuchs wurde festgestellt, dass in dem von der Zonen planänderung betroffenen Gebiet ein Gestaitungsplan (GP "Döbeli", genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002) besteht. Dieser sah in dem von der Zonenpianänderung "Döbeli"(Teiifiäche Parzelle Nr. 9168) betroffenen Gebiet die Nutzung als Kleingartenareal analog dem vormals rechtskräftigen Zonenplan vor. Würde nur der Zonenplan geändert werden, widerspräche der Gestaltungsplan dem Zonenplan respektive würde der Gestaltungsplan die zonengemässe Nutzungsart gemäss § 23 PBG verletzen. Nach Absprache mit der Bauverwaltung Kreuzlingen wurde das Genehmigungsverfahren für die Zonen planänderung "Döbeli"(Teilfläche Parzelle Nr. 9168) deshalb sistiert. Am 17. März 2020 ging das Genehmigungsgesuch zur Änderung des Gestaltungsplans "Döbeli" beim Amt für Raumentwicklung ein. Da sich der Perimeter der Änderung des Gestaltungspians "Döbeli" sowohl über Parzellen der Politischen Gemeinde Kreuzlingen als auch über Parzellen der Politischen Gemeinde Tägerwilen erstreckt, haben die beiden genannten Gemeinden das Verfahren gemeinsam und koordiniert durchgeführt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umweit sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichten Vorlagen werden mit einem zusätzlichen Bedarf an Fussbaiiplätzen in Kreuzlingen begründet. Die beiden Fussballvereine FC Kreuzlingen und AS Calcio Kreuzlingen haben einen starken Mitgiiederzuwachs, insbesondere im Juniorenbereich, und verfügen nicht mehr über ausreichende Trainings- und Spielflächen. Mit der Zonen planänderung "Döbeii" (Teilfläche Parzeile Nr. 9168) und derÄnderung des Gestaltungsplans "DÖbeli" werden die pianungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Fussballplatzes im Gebiet geschaffen. Die Zonen planänderung "Döbeli" betrifft den westlichen Teil der Parzelle Nr. 9168 der Politischen Gemeinde Kreuzlingen. Dieser war bislang, wie der restliche Teil der genannten Parzelle, der Kleingartenzone zugewiesen. Nördlich angrenzend befinden sich die in der Erholungs- und Freizeitzone gelegenen Fussbailplätze des Gebiets Döbeli. Um einen zusätzlichen Fussballplatz erstellen zu können, wird der westliche Teil der Parzeile Nr. 9168 ebenfalls in die Erholungs- und Freizeitzone umgezont. Mit der vorliegenden Änderung des Gestaitungspians "Döbeli" wird die Nutzung des westlichen Teils der Parzelle Nr. 9168 analog der Zonen planänderung "DÖbeli" geändert. Gleichzeitig werden auch der Verlauf der Werkleitungen und die Sonderbauvorschriften geändert. Im nördlichen Teil des Änderungsperimeters wird ein Areal für Freizeitnutzung und zentral je ein Baufenster für Sportplätze und ein Baufenster für Sitzstu-
Thurgau 3/4
fen festgelegt. Die bereits bislang bestehenden Festlegungen bezüglich der Ufervegeta~ t o n und den Feuchtstandorten sowie der Bepflanzung werden mit der Änderung leicht angepasst. Die Sonderbauvorschriften werden betreffend der Erschliessung geringfügig geändert und mit Bestimmungen zum Baufenster Sitzstufen und der Bepflanzung ergänzt. Da die geänderten Werkleitungen auch die Parzellen Nrn. 758 und 41/1 der Politischen Gemeinde Tägerwilen betreffen, wurden diese Parzellen ebenfalls in den Änderungsperimeter miteinbezogen. Folgerichtig wurde die vorliegende Änderung des Gestaltungsplans "Döbeii" sowohl durch den Stadtrat Kreuzlingen als auch den Gemeinderat Tägerwilen beschlossen. Im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung wurde auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zur Stellungnahme eingeladen. Die Auflagen und Bedingungen für den Bau des Fussballplatzes gemäß der beiliegenden Stellungnahme vom 18. Oktober 2018 des Bundesamtes für Strassen sind zu berücksichtigen. Die von der Zonen planänderung betroffene Parzelle Nr. 9168 wurde aufgrund des bisiang rechtsgültigen Zonenplans in der Hinweiskarte für Bodenbelastungen (HKB) als Schrebergarten eingetragen. Gemäss Planungsbericht wurde die westliche Teilfläche der Parzelle Nr. 9168 bisher jedoch nicht als Schrebergarten sondern ausschliesslich landwirtschaftlich genutzt. Die Stadt Kreuzlingen wird deshalb ersucht, die lnkraftsetzung der Zonen planänderung der Abteilung Abfall und Boden des Amtes für Umwelt zu melden, damit diese die Hinweiskarte für Bodenbelastungen (HKB) entsprechend anpassen kann.
Aus kantonaler Sicht kann der Bedarf für einen zusätzlichen Fussballplatz nachvollzogen werden. Die für den Bau eines Fussbailplatzes im westlichen Teil der Parzelle Nr. 9168 der Politischen Gemeinde Kreuzlingen notwendigen Anpassungen der planungsrechtlichen Grundlagen (Zonen planänderung "Döbeli" und Änderung Gestaitungsplan "Döbeli") erfüllen die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und können genehmigt werden.
ëfläzd Umwelt
au 4/4
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
-3. JUNI 2020
2020.03-012B-S-1.pdf
Tagerwılenı
Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 Sonderbauvorschriften für das Gebiet der Stadt Kreuzlingen vom Stadtrat Kreuzlingen erlassen am:
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für das Gebiet der Gemeinde Tägerwilen vom Gemeinderat Tägerwilen erlassen am:
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eindepräsident'
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die
öffentliche Auflage Kreuzlingen (untersteht dem fakultativen Referendum § 24 Abs.3 PBG)
öffentliche Auflage Tägerwilen (untersteht dem fakultativen Referendum § 24 Abs.3 PBG)
vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr.:
3 2.
Vom Stadtrat Kreuzlingen in Kraft gesetzt
0l›.FEB.2020 Der Stadtschreiber:
0 |›. FEB. 2020 Der Gemeindeschreiber:
vom: 1
23. JUN!2020
auf:
am:
ÜL. AUG. 2020
auf:
ı. FEB.202ß
bis: 0 l›.MRZ. 2020 bis:
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vom:
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Vom Gemeinderat Tägerwilen in Kraft gesetzt
1 l›.FEB.2U2Ü
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ı. ıuu 2020 01. IULI M
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
Kanton Thurgau Stadt Kreuzungen Gemeinde Tägerwilen Gestaltungsplan ııDöbeli", Sonderbauvorschriften
Sonderbauvorschriften
roter Text = Änderungen Gestaltungsplan Döbeli 2020
Der Stadtrat Kreuzlingen und der Gemeinderat Tägerwilen erlassen, gestützt auf § 2 6 des PBG den nachfolgenden Gestaltungsplan.
I.
Allgemeine Bestimmungen
1.
Geltungsbereich
Der Gestaltungsplan gilt für die Parzellen Nr. 1, 2, 3, 4 (teilweise), 7, 818 und 596 des Vermessungskreises Kreuzlingen-West und für die Parzellen Nr. 5-7 (teilweise), 8 und 9, 10 (teilweise), 23-39 (teilweise), 40, 41/1, 41-44, 45 (teilweise), 85-100 (teilweise) und 152 (teilweise) der Gemarkung Tägermoos. Soweit keine abweichenden Regelungen festgelegt sind, gelten im übrigen die Vorschriften des Baureglementes der Stadt Kreuzlingen bzw. der Gemeinde Tägerwiien sowie die weiteren massgebenden kommunalen und übergeordneten Bestimmungen. 2.
Zweck
Der Gestaltungsplan ordnet die Erschliessung des Gebietes, bezeichnet die Areale, die für Kleingärten bzw. für Erholung und Freizeitgestaltung zur Verfügung stehen und regelt die Uberbauung der Parzellen Nr. 818 und Nr. 596.
3. Verbindlichkeit Der Gestaltungsplan umfasst die folgenden Bestandteile • Sonderbauvorschriften (allgemeinverbindlich) ı Situation 11'000 (allgemeinverbindlich) I Werkleitungen 111'000 (allgemeinverbindlich) Planungsbericht (informativ) • Gestaltungspian Änderung 2020 - Karte Situation (Änderungsperimeter) 1a, 1:1'000 (allgemeinverbindlich) - Karte Situation (Aufhebung) 1b, 1:500 (ailgemeinverbindlich) - Karte Situation (Anderung) 1c, 1500 (allgemeinverbindlich) - Karte Werkleitungen (Anderungsperimeter) 2a, 111'000 (allgemeinverbindlich) .. Karte Werkleitungen (Änderung) zb, 111'000 (allgemeinverbindlich) - Planungsbericht (informativ)
.
p-KR-0685/01 P-KR-0685/02
P10-0222/01a P10-0222/01b P10-0222/01C P10-0222/02a P10-0222/02b
Kanton Thurgau Stadt Kreuzlingen Gemeinde Tägerwilen
Gestaltungsplan ı›Döbeli", Sonderbauvorschriften
II. Erschliessung 4. Verkehrserschliessung motorisiert Die Erschliessung der Kleingartenareale für den motorisierten Verkehr erfolgt ausschliesslich über die Zollhofstrasse. Der Alte Döbeliweg im nordöstlichen Teil des Gestaltungsplangebietes wird aufgehoben, renaturiert und der Erholungs- und Freizeitzone zugewiesen. Die Erschliessung der Sportplätze und des Areals für Freizeitnutzungen erfolgt über die Zollhofstrasse und den Zollhofweg bzw. die Tägermoosstrasse. Die Zufahrt zum Parkplatz im Areal Nr. 2 erfolgt über die Verlängerung der Gottliebenstrasse im südlichen Teil der Parzelle Nr. 596. Im Situationsplan sind die befahrbaren Wege festgehalten. Neue befahrbare Wege weisen eine Fahrbahnbreite von 3 m auf, die Oberfläche muss wasserdurchlässig sein. Die Parzelle 818 wird von Norden über die Tàgermoosstrasse und von Süden über die Gottliebenstrasse und von Osten über die Freihofstrasse und die Parzellen Nr. 938 und 1010 (Fahrwegrecht) erschlossen. Die Parzelle Nr. 596 wird über die Gottliebenstrasse erschlossen.
Parkierung 5. Es werden 128 Parkplätze, verteilt auf sieben verschiedene Standorte, erstellt. Die Lage der Parkplätze ist im Situationsplan festgehalten. Die Parkplätze werden von den Kleingärtnern bzw. den Grundeigentümern auf eigene Kosten in Absprache mit der Stadt Kreuzlingen bzw. der Gemeinde Tägerwilen erstellt.
6. Fahrradfahrer und Fussgänger Fahrradfahrer und Fussgänger erreichen das Kleingartengebiet zusätzlich über die Tägermoosstrasse (im Osten), die Fussgängerunterführung unter der A7 (im Westen) und die neue Fusswegverbindung zum Grenzweg (im Norden). Neue Fusswege weisen eine Breite von 2.5 m auf und werden gekiest.
Die öffentlichen Fuss- und Fahrradwege sind grundbuchamtlich zu sichern. 7. Feinerschliessung Die einzelnen Kleingärten werden durch 2.5 m breite, unbefestigte Rasenwege erschlossen. Die Wege werden von den Kleingärtnern auf eigene Kosten in Absprache mit der Stadt Kreuzungen bzw. der Gemeinde Tägerwilen erstellt.
a.
Abwasser Die Ableitung des Abwassers ist gemäss Plan Werkleitungen auszuführen.
Kanton Thurgau Stadt Kreuzlingen Gemeinde Tägerwilen Gestaltungsplan ››Döbeli", Sonderbauvorschriften
9. EW, Wasser Die Versorgung mit Wasser und elektrischem Strom sind gemäss den Plänen Werkleitungen PKR-0685/02 und P10-0222/02b auszuführen. Eine Detailerschliessung Strom ist, mit Ausnahme des Gebietes des Änderungsperimeters des Gestaltungsplan Döbeli 2020 gemäss P10-0222/02b, nicht zulässig. Die Detailerschliessung Wasser der Kleingärten wird von der Stadt Kreuzlingen und den Kleingärtnern geplant und von letzteren auf eigene Kosten ausgeführt. 9a. Kostenverteilung Erschliessungsanlagen Die Kosten für die Erschliessungsanlagen (Erschliessungsstrassen, Abwasser, EW, Wasser) werden zu 60 °/› von den Grundeigentümern und zu 40 % von der Stadt Kreuzlingen getragen. Die Kosten der Detailerschliessung Strom und Wasser für den Änderungsperimeter des Gestaltungsplan Döbeli 2020 werden mit Ausnahme Bereich Kleingärten zu 100 % von der Stadt Kreuzlingen getragen.
Ill. Überbauungs- und Gestaltungsvorschriften 10. Ausnützung und Bauvorschriften für die Parzelle Nr. 818 Es gelten die Vorschriften der Regelbauweise für die Wohnzone W90 (Art. 8 Baureglement) 11. Ausnützung und Bauvorschriften für die Parzelle Nr. 596 Es gelten die Vorschriften der Regelbauweise für die Gewerbezone. 12. Baufenster für Gemeinschafts bauten und -anlagen der Kleingärtner Diese Baufenster sind bestimmt für die Erstellung von Gemeinschaftsbauten und -anlagen der Kleingärtner, wie sanitäre Anlagen, Büros und Lagerplätze. Es sind eingeschossige Bauten (Satteldach, Ziegelbedeckung) mit einer maximalen Grundfläche inkl. Lager von 40 m2 gestattet. 13. Sportplätze Das bezeichnete Gebiet dient zur Erstellung von Sportplätzen und zugehörigen Anlagen (Fangzäune, Beleuchtung, Umzäunung u. d l . ) . Bauten sind nicht zulässig. 13a. Baufenster Sitzstufen Das Baufenster Sitzstufen dient zur Erstellung von Sitzstufen für Zuschauer im Zusammenhang mit der Sportplatznutzung. Für das Baufenster Sitzstufen kommen folgende Baubestimmungen zur Anwendung
Kanton Thurgau Stadt Kreuzlingen Gemeinde Tägerwilen
Gestaltungsplan ›ıDöbeli", Sonderbauvorschriften
Baufenster Sitzstufen
Sitzstufen max. Länge in Meter 50.00m
Sitzstufen mit Geländer max. Höhen kote in m.ü.M.
401.60 m.ü.M.
14. Baufenster für Sportplatzbauten Dieses Baufenster ist bestimmt für die Erstellung von Bauten in Zusammenhang mit der Sportplatznutzung, wie Garderoben, Material- und Gemeinschaftsräume und dgl. Zulässig sind eingeschossige Bauten (Flachdach, begrünt) mit einer maximalen Grundfläche von 300 m2 und einer maximalen Gebäudelänge von 35.0 m. Zur Sicherung gegen Überflutungsschäden sind Bauten aufzuständern, so dass die Oberkante des Erdgeschosses auf min. 399.00 m.ü.M. zu liegen kommt. 15. Areal für Freizeitnutzungen Das bezeichnete Gebiet dient der Freizeitgestaltung. Es sind einzig Anlagen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung zulässig. 16. Baufenster für Bauten im Zusammenhang mit Freizeitnutzungen Dieses Baufenster ist bestimmt für die Erstellung von Bauten im Zusammenhang mit der Freizeitnutzung. Zulassig sind eingeschossige Bauten (Flachdach, begrünt) mit einer maximalen Grundfläche von 300 m2 und einer maximalen Gebäudelänge von 35.0 m. Zur Sicherung gegen Überflutungsschäden sind Bauten aufzuständern, so dass die Oberkante des Erdgeschosses auf min. 399.50 m.ü.M. zu liegen kommt.
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17. Ufewegetation, Feuchtstandorte Die bezeichneten Flächen gelten als geschützt im Sinne von § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat und sind in ihrem Charakter und in ihrer schutzwürdigen Substanz zu erhalten und zu pflegen.
Über den üblichen Unterhalt und Pflege hinausreichende Veränderungen sind gemäss § 7 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat bewilligungs- oder anzeigepflichtig. 18. Grünflächen Die Grünflächen dienen zur Gliederung der Kleingartenareale und zur Vernetzung naturnaher Lebensräume. Die Bepflanzung ist mit einheimischen Bäumen bzw. Heckensträuchern auszuführen. Die Pflanzung erfolgt durch die Grundeigentümer.
Kanton Thurgau Stadt Kreuzlingen Gemeinde Tägerwilen
Gestaltungsplan ııDöbeli", Sonderbauvorschriften
18a. Bepflanzung Im Änderungsperimeter des Gestaltungsplan Döbeli 2020 erfolgt die Bepflanzung mit einheimischen Bäumen in den Bereichen „Grünstreifen mit Bepflanzung" und ııUfenegetation, Feuchtstandorte" durch die Stadt Kreuzlingen. 19. Hecken Entlang der Grenze der Kleingartenzone zur Gewerbezone ist als Staub- und Immissionsschutz eine Hecke zu pflanzen. Die Pflanzung erfolgt durch die Stadt Kreuzlingen. 20. Erhaltenswerter Baum Der bezeichnete Baum (Weide) ist nach Möglichkeit zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. 21. Unterhaltsregelung Für den Unterhalt der Entwässerungsgräben (Mähen der Böschungen, Ausputzen der Grabensohle) sowie die Pflege der Bepflanzung im Gestaltungsplangebiet sind die Grundeigentümer zuständig. Stand: 14.12.01 /Änderung 2020: 16.01.2020
2020.03-012B-S-2.pdf
Kreuzlingen
Tägerwilen
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Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 Planungsbericht
in:
•
IPG KELLER AG
INGENIEURE
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P L A N E R .4 G E O M E T E R
16.01.2020
Planungsbericht Seite 2/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan IIDöbeli" Änderung 2020
Inhaltsverzeichnis 1
Ausgangslage und Gebietsabgrenzung 11
.......... . .. . .. . .. . . ..
1.4
Bauabsıcht...................................... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Projekt
... ....... . . ... ...... . .. .... . .... . . . . . . . . ........ . ...... .. . ............... . .. .... . .. ..... ....
ı
2.1
.. . ................ . ... . .... .. . ......... ......... . . . . . . . . . . . . . ... . .. . . .. . ... . .. . . . . . . .
Übergeordnete Planungen . 2.1.1 Kantonaler Richtplan
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . .. . ...... . .... .. .............. . ...... . .. ............... . Kommunale Planungen . 2.2.1 Kommunaler Richtplan 2.2.2 Richtplan Natur- und Heimatschutz 2.2.3 Zonenplan 2.2.4 Baureglement
Verkehr
3.2
Gefahrenkartierung....................
3.4
Gewässerraum .
3.5
3.6
Gewässerschutz .
Servitute..
......... ...................... . . . .......... . ................... .. . ... . .. . .
...... ..... ... . .. .. . .... .. . .. . ....... . .. . ............ . ........ . . ..... ........ .
.. . ........ .. . . . . . . . . . . . . . ... ............ . . . ........... . ....... . .. . .... .... . . . .
. ........ . .. ... . ... . . . .. . .. . .. . .... ... . . . .. . .... ..... .. . . . ......... . .. . ... . . . . .
Inhalte Gestaltungsplanung (Sonderbauvorschriften) 4.1
4.2
4.3
.9
11
Überbauungs- und Freiraumbestimmungen..... .... ....... .. ......... . .. .. . ... . . . .. ...... . ... . . . . . . . ....... .... . 4.2.1 Sportplätze 4.2.2 Baufenster Sitzstufen 4.2.3 Areal für Freizeitnutzung 4.2.4 Bereich Kleingärten 4.2.5 Ufewegetation, Feuchtstandorte (geschützt) 4.2.6 Grünflächen / Grünstreifen / Bepflanzung . . .. ........ . .. . . . ...... . ......... .... . .. . . .......... . . . .... . . ........ Erschliessung 4.3.1 Versorgung 4.3.2 Kostenverteilung Detailerschliessung 4.3.3 Feinerschliessung Kleingärten
IPG Keller AG
888
900
. ......... .. .... .. . . . . . .. . .... . ............ ..... ... . ...... .. . . . . . . . . . . . . ....11
. ...... . . .. . . . . . ....... .... . .. . . . . .. . .. ........... . . . .......... ..... . . Allgemeine Änderungen . 4.1.1 Änderungen Sonderbauvorschriften 4.1.2 Geltungsbereich 4.1.3 Zweck
_
.66677
..... . . . ... .. . . . . . ............ . ........... . . . .... ..... . .. . . . .. ........ . . ..... .
. . . . ......... . .. . . . ......... .... ... . ... .. ......... . ..... . .. . ..... . .. ... . .. .
Ziele .
666
.......... ..... . ............ . .. .. . . ....... . . . ........... . ........ . .... ... . . .. . . . .
Situationsanalyse und Ziele..
3.1
44455
.. . . . . . . . . . . . . . . . .. . .... . .. .......... ... .. . ... .. . ... ......... . ........ . ......... ... . . . ........ .
Randbedingungen..
3.3
4
... . ............ ... . ..... . .. . . ........................... . ........... ... ..... .
Geltungsbereich
2.2
3
. . .... ...... . .. ...... . ..... . . . .......... ......... . ...... ... .. . ........... .... . .. .... . . . ........ .
1.2
1.3 2
Anlass
. .... .. . ..... . .. . ...... .. . ... . . . ................... .. . .... .. . .. .... ........ . ... .... . . . . . . . .
11 11 11 11
.11 11 11 12 12 12 12
12 12 12 13
16.01.2020
ııı
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
__
I - _
Planungsbericht Seite 2/16
5
Abweichungen gegenüber der Regelbauweise ......................... .................................................... ........... 14
5.1
Tabelle Abweichungen Erholungs- und Freizeitzone ........... . ....... ................................................ . . 14
5.3
Nachweis Art. 24 Abs 2 PBG . ..... ... ............ . .. . . . .. . ........................................................................... 14
5.2
5.4
6
Inhaltsverzeichnis 1
Geltungsbereich .............................................................. ................................. .................... ............
6.4
1.2
1.3
1.4
2
2.1
Bauabsicht ......... ............................................................. . ...... ................................... .................. ......
44455
Verfahren ............ .. . ..................................... ........... . ..................................................... ................... 15
Koordination mit anderen Planungsinstrumenten ......................................................................... . 15
6.3
Information und Mitwirkung .............................. .............................................................................. 15
6.5
Auflage..
6.6
Vorprüfung ............... ........................................................ ............... ................ . ............................. .. 15 lnkraftsetzung ..
..................................................................... . . ..................................................... . . 15
Beilagen..
Übergeordnete Planungen ............ ............ ..................................................... .................................. 2.1.1 Kantonaler Richtplan
Kommunale Planungen ........ ............... ...... . . ........ .. . ......... .... ..... .... .. . .. . ...... .. . ... .. . ... . ..... . .. . ............ .. . .. . 2.2.1 Kommunaler Richtplan 2.2.2 Richtplan Natur- und Heimatschutz 2.2.3 Zonenplan 2.2.4 Baureglement
Fakultatives Referendum Art. 24 Abs. 3 PBG . .............................................................................. . 14
............................................................................................................. 15
.. .. . .. . ................. .............. .. . ..................... ......... . ...... . .. .............. . .. . . 15
66666677
Situationsanalyse und Ziele ..................................................................................................................... ...
3.1 3.2
Verkehr ... ... ....................................... ............................................................................................... .
Gefahrenkartierung ........ . ............... ........................................................................................... ....... .
3.3
Gewässerschutz ................................................ ................................................................ ..... . .. . ......
3.5
Servitute. . . . . . . . . . . ........ ......... .................................................................................................... .. . .......
3.4
4
Projekt..... ................ . .................... .. . ............................................................................................ ......
Randbedingungen........... . . ..... ... .......... ..... ........................................ . .................... ........ .......................... . ...
2.2
3
6.1
6.2
Anlass .. ... .. . ........ . .. .. . ........ . ............ . . ................................................................... ........................... . ...
Begründung der Abweichungen ............. .. . .. . .......... .......... .. . ........................................................... 14
Verfahren und Mitwirkung ... . .. ... .................. . .. . ..................... . ................................................................... . 15
Ausgangslage und Gebietsabgrenzung .. . ........ . ................ ................................................ . ........................
1.1
Planungsbericht Seite 3/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
Gewässerraum ..................................................................................................................... ............
3.6
Ziele .......................................... ............................................................................................ . .. ....... 11
4.1
Allgemeine Änderungen ... . .. . ............. ....... .. ............ ................ ..................................... ............ ....... 11 4.1.1 Änderungen Sonderbauvorschriften 4.1.2 Geltungsbereich 4.1.3 Zweck
8889900
Inhalte Gestaltungsplanung (Sonderbauvorschriften) ............... ............................................................... 11
4.2
4.3
Impressum:
IPG Keller AG Ingenieure Planer Geometer Hauptstrasse 84 8280 Kreuzlingen
Überbauungs- und Freiraumbestimmungen ....... ...... . .. . . .. . . .... ...... . ..... . .. . .. . .. . ........ . . . . . . . . . .. . . . ...... .... ... 11 11 4.2.1 Sportplätze 4.2.2 Baufenster Sitzstufen 11 12 4.2.3 Areal für Freizeitnutzung 4.2.4 Bereich Kleingärten 12 12 4.2.5 Ufervegetation, Feuchtstandorte (geschützt) 12 4.2.6 Grünflächen / Grünstreifen I Bepflanzung
Autor Erstellungsdatum Revision Projekt-Nr.
Erschliessung ........... ................ ... .. . .. ................ . . . .. .... ...... . .. . .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... . ...... . . ......... . ...... ... .. 12 12 4.3.1 Versorgung 12 4.3.2 Kostenverteilung Detailerschliessung 13 4.3.3 Feinerschliessung Kleingärten
IPG Keller AG
16.01.2020
IPG Keller AG
Tel. Fax Mail Web
+41 71 672 26 26 +41 71 672 27 48 [email protected] www.ipg.ch
Sabine Niedermann 09.12.2019 16.01.2020 P10.0222.01.01
16.01.2020
Planungsbericht Seite 4/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
1
~ı
Ausgangslage und Gebietsabgrenzung 1.1
Anlass
Die Fussballplätze im Gebiet ııDöbeli" werden heute erfolgreich genutzt. Aufgrund des grossen
Zuwachses an Jonioren respektive Aktivmitglieder und deren Trainigs~ und Spielbetrieb ist eine Erweiterung der bestehenden Spielplätze erforderlich. Das im 2018 geplante und sportlich wie
politisch breit abgestützte Projekt über die Erstellung eines Kunstrasenfeldes im Gebiet Döbeli
wurde am 10. Februar 2019 vom Kreuzlinger Stimmvolk unter anderem aufgrund finanzieller und ökologischer Argumente abgelehnt.
Nach dem Volksentscheid vom 10. Februar 2019 wurde erneut die Variante Naturrasenplatz gemeinsam mit den Planern eingehend geprüft und berechnet. Beabsichtigt ist, anstelle des
Kunstrasenplatzes einen Rasenplatz mit Umgebungsgestaltung zu realisieren (vgl- Botschaft vom
4. Juli 2019, https://www.kreuzlingen.ch/politik-und~verwaltunglgemeinderatlsitzungen-
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gemeinderat/sitzungen-archiv). Der Platz soll in einem Bereich, welcher für Kleingärten vorgesehen
war, aber effektiv als Produktionsfläche für intensiven Gemüsebau genutzt wird, errichtet werden. Die ursprüngliche Grundnutzung, wie auch die Bestimmungen im Gestaltungsplan ssDöbeli", genehmigt 08.05.2002 lassen die vorgesehenen Nutzungen an diesem Standort nicht zu.
Für die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens ist nebst der Anpassung der Grundnutzung auch eine Änderung des rechtskräftigen Gestaltungsplans ııDöbeli", genehmigt mit Entscheid Nr. 52 vom 8.
Mai 2002, welche die Karte 1:1'000, die Sonderbauvorschriften und den Werkleitungsplan beinhaltet, erforderlich. Eine entsprechende Änderung des Zonenplans ist mit der Zonen planänderung
››Döbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168) im Jahre 2018 aufgelegen und wurde dem Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht (vgl. Kapitel 2.2.3 dieses Berichtes).
1.2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Gestaltungplans ııDöbeli" Änderung 2020 beinhaltet Teilbereiche der Parzellen Nrn. 8002, 9158, 9168 (Gemeindegebiet Kreuzlingen) und Teilbereich der Parzellen Nr. 758 und 41/1 (Gemeindegebiet Tägerwilen/Gemarkung Tägermoos). Die auf dem Gemeindegebiet der
Stadt Kreuzlingen befindlichen Flächen sind im Grundeigentum der Stadt Konstanz. Gesamthaft beinhaltet der Änderungsperimeter 2020 eine Fläche von 16'833 mz. `*rle; \
Landesgrenze Deutschland - Schweiz Gemeindegebiet Tägerwilen Gemeindegrenze Tägerwilen - Kreuzlingen
Gemeindegebiet Tägerwilen
8002
Gebiet Konstanz
Gemeindegebiet Kreuzlingen
9168
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Vom Gestaltungsplan betroffenes Gebiet der Gemeinde Tägerwilen
Gemeindegebiet Kreuzlingen
Abbildungen Ausschnitt Karte AV, Zugriff Thurgis am 07.01.2020
gelb = Gemeindegrenze, violette Umrandung = Änderungsperimeter Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 roter Kreis (Überschneidung Gemeindegebiet Tägerwilen, Gestaltungsplan Döbeli, Änderung 2020
IPG Keller AG
16.01.2020
Stadt Kreuzlingen
Planungsbericht Seite 4/16
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
1
Ausgangslage und Gebietsabgrenzung 1.1
Planungsbericht Seite 5/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan IIDöbeli" Änderung 2020
Die Abgrenzung erfolgt weitgehend entlang logischer Grenzen. Aufgrund der neuen Leitungen, wel-
che an die bestehenden Werkleitungen angeschlossen werden müssen, liegt der Perimeter im
Anlass
Nordosten und im Südwesten nicht auf Grundstücksgrenzen, sondern musste soweit ausgedehnt werden, dass die Anschlusspunkte der neuen Leitungen an die bestehenden Werkleitungen inner-
Die Fussballplätze im Gebiet ııDöbeli" werden heute erfolgreich genutzt. Aufgrund des grossen
halb des Änderungsperimeter 2020 des Gestaltungsplan ııDöbeli" zu liegen kommen.
Zuwachses an Jonioren respektive Aktivmitglieder und deren Trainigs- und Spielbetrieb ist eine Erweiterung der bestehenden Spielplätze erforderlich. Das im 2018 geplante und sportlich wie
Da die Werkleitungen im Süden des Perimeters auf Gemeindegebiet von Tägerwilen liegen, sind
politisch breit abgestützte Projekt über die Erstellung eines Kunstrasenfeldes im Gebiet Döbeli
beide Gemeinden in das Verfahren involviert.
wurde am 10. Februar 2019 vom Kreuzlinger Stimmvolk unter anderem aufgrund finanzieller und ökologischer Argumente abgelehnt.
Gemeindegebiet
Gemeindegebiet Kreuzlingen
Kreuzlingen
Nach dem Volksentscheid vom 10. Februar 2019 wurde erneut die Variante Naturrasenplatz
gemeinsam mit den Planern eingehend geprüft und berechnet. Beabsichtigt ist, anstelle des
9168
Kunstrasenplatzes einen Rasenplatz mit Umgebungsgestaltung zu realisieren (vgl. Botschaft vom
4. Juli 2019, https://wvvw.kreuzlingen.ch/politik-und-verwaltung/gemeinderat/sitzungengemeinderat/sitzungen-archiv). Der Platz soll in einem Bereich, welcher für Kleingärten vorgesehen
41/1
war, aber effektiv als Produktionsfläche für intensiven Gemüsebau genutzt wird, errichtet werden. Die ursprüngliche Grundnutzung, wie auch die Bestimmungen im Gestaltungsplan ııDöbeli",
genehmigt 08.05.2002 lassen die vorgesehenen Nutzungen an diesem Standort nicht zu.
Für die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens ist nebst der Anpassung der Grundnutzung auch eine
Gemeindegebiet Tägerwilen
Mai 2002, welche die Karte 1:1'000, die Sonderbauvorschriften und den Werkleitungsplan beinhal-
Ausschnitte Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
ııDöbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168) im Jahre 2018 aufgelegen und wurde dem Departement für
gelbe Linie = Gemeindegrenze
Änderung des rechtskräftigen Gestaltungsplans ııDöbeli", genehmigt mit Entscheid Nr. 52 vom 8.
Karte Werkleitungen, Änderungsperimeter 2a
tet, erforderlich. Eine entsprechende Änderung des Zonenplans ist mit der Zonen planänderung Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht (vgl. Kapitel 2.28 dieses Berichtes).
1.2
Geltungsbereich
1.3
beinhaltet der Änderungsperimeter 2020 eine Fläche von 16'833 m2,
Gemeindegebiet Tägerwilen Gemeindegrenze Tägerwilen - Kreuzlin
Gemeindegebiet Tägerwilen
8002
1.4
Bauabsicht
Innerhalb des Geltungsbereichs des Gestaltungsplan IIDöbeli" Änderung 2020 bleibt die ursprünglich angedachte Nutzung der Kleingärten im Südwesten erhalten. Nordöstlich davon wird die Ra-
senanlage (Naturrasen) positioniert und weiter nordöstlich eine Freizeitfläche (Umgebungsbereich
Gemeindegebiet Kreuzlingen
9168
Fu
14. Mai 2019 genehmigt.
Gebiet Konstanz
nànzaoker
Das Projekt für die Rasenanlage liegt vor. Die damit in Verbindung stehenden Verträge (Mietvertrag
stimmt. Ebenso wurde das Kreditbegehren von 1.8 Mio. SFr. für die Erstellung des Rasenplatzes mit Umgebungsgestaltung im Gebiet Döbeli vom Gemeinderat Kreuzlingen gemäss Protokoll vom
Stadt Kreuzlingen befindlichen Flächen sind im Grundeigentum der Stadt Konstanz. Gesamthaft
Landesgrenze Deutschland - Schweiz
Projekt
Pachtvertrages und einer Erweiterung der Sportanlage Döbeli auf eine Dauer von 25 Jahren zuge-
und 41/1 (Gemeindegebiet Tägerwilen/Gemarkung Tägermoos). Die auf dem Gemeindegebiet der 1b
Karte Werkleitungen, Änderungen 2b
sind geklärt. So hat der Ausschuss des Gemeinderates Konstanz einer Verlängerung des heutigen
zellen Nrn. 8002, 9158, 9168 (Gemeindegebiet Kreuzlingen) und Teilbereich der Parzellen Nr. 758
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758
mit der Stadt Konstanz, Pachtvertrag mit der Stadt Konstanz für landwirtschaftliche Ersatzfläche)
Der Geltungsbereich des Gestaltungplans ııDöbeli" Änderung 2020 beinhaltet Teilbereiche der Par-
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Gemeindegebiet Tägerwilen
Freizeitnutzung). Das Projekt Neubau Naturrasenspielfeld Sportanlage ııDöbeli", Kreuzlingen, inklu-
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sive der umliegenden Flächen liegt als Planausschnitt im Anhang bei.
Vom Gestaltungsplan betroffenes Gebiet der Gemeinde Tägerwilen
Gemeindegebiet Kreuzlingen
Abbildungen Ausschnitt Karte AV, Zugriff Thurgis am 07.01.2020
gelb = Gemeindegrenze, violette Umrandung = Änderungsperimeter Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
roter Kreis (Überschneidung Gemeindegebiet Tägerwilen, Gestaltungsplan Döbeli, Änderung 2020
IPG Keller AG
16.01.2020
IPG Keller AG
16.01.2020
Planungsbericht Seite 6/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ı›Döbeli" Änderung 2020
2
Randbedingungen 2.1
Übergeordnete Planungen 2.1.1
Kantonaler Richtplan
Gemäss kantonalem Richtplan ist das Gebiet Döbeli, welches im Geltungsbereich der Änderung
des Gestaltungsplans Döbeli 2020 betroffen ist, dem Siedlungsgebiet Bauzone und künftige Baugebiete zugeteilt.
2.2
Kommunale Planungen 2.2.1
Kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan 2012 zeigt als Zwischenergebnis auf, dass im Gebiet ııDöbeli" Anlagen
als Ersatz der Fussballplätze Kleinvenedig geprüft werden sollen.
Am 4. Juli 2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Konstanz beschlossen, im Gebiet
ııDöbeli" Teilflächen der städtischen Grundstücke zur Umgestaltung und Nutzung als Sportanlage
an die Stadt Kreuzlingen zu vermieten.
2.2.2
Richtplan Natur- und Heimatschutz
Der Richtplan Natur- und Heimatschutz macht zum Gebiet folgende Aussagen: Naturobjekt, übri-
ges Feuchtgebiet, Feuchtstandort ııDöbeli", Objekt Nr. 78a, Entvvässerungsgräben. Mit der Unterschutzstellungsverfügung vom 20.05.2014 wurde der Feuchtstandort in Kreuzlingen, Objekt 78a grundeigentümewerbindlich vom Stadtrat unter Schutz gestellt. ,.-
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Ufervegetation, Feuchtstandort
Abbildung: Ausschnitt NHG-Richtplan, Teil 11Natur und Landschaft"
IPG Keller AG
16.01.2020
I
Stadt Kreuzlingen
Planungsbericht Seite 6/16
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
2
.I
Randbedingungen 2.1
2.2.3
planpflicht zugewiesen. Mit der dem Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereichten Zonen planänderung ııDöbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168) wird die entsprechende Fläche von der Kleingartenzone der Erholungs- und Freizeitzone zugeführt und damit eine Grundlage für
Kantonaler Richtplan
Gemäss kantonalem Richtplan ist das Gebiet Döbeli, welches im Geltungsbereich der Änderung
die Bewilligungsfähigkeit einer Rasenanlage geschaffen.
des Gestaltungsplans Döbeli 2020 betroffen ist, dem Siedlungsgebiet Bauzone und künftige Bau-
2.2
Zonenplan
Die Flächen des Planungsgebietes sind heute der Kleingartenzone mit Überlagerung Gestaltungs-
Übergeordnete Planungen 2.1.1
Planungsbericht Seite 7/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
Rechtskräftiger Zonenplan mit Änderungsbereich
gebiete zugeteilt.
Zonenplanänderung
Kommunale Planungen 2.2.1
Kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan 2012 zeigt als Zwischenergebnis auf, dass im Gebiet ııDöbeli" Anlagen
als Ersatz der Fussballplätze Kleinvenedig geprüft werden sollen.
Am 4. Juli 2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Konstanz beschlossen, im Gebiet
ııDöbeli" Teilflächen der städtischen Grundstücke zur Umgestaltung und Nutzung als Sportanlage an die Stadt Kreuzlingen zu vermieten.
2.2.2
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Legende:
Richtplan Natur- und Heimatschutz
--1
Der Richtplan Natur- und Heimatschutz macht zum Gebiet folgende Aussagen: Naturobjekt, übriges Feuchtgebiet, Feuchtstandort IIDöbeli", Objekt Nr. 78a, Entwässerungsgräben. Mit der Unterschutzstellungsverfügung vom 20.05.2014 wurde der Feuchtstandort in Kreuzlingen, Objekt 78a
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Abbildung: Zonenplanänderung ııDöbeli" (Stand Einreichung zur Genehmigung)
grundeigentümerverbindlich vom Stadtrat unter Schutz gestellt. ııııw'
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Ändemrıgsbenddı Emoiungs- und Ffelmeitsıone
2.2.4
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Baureglement
Das Baureglement der Stadt Kreuzlingen vom 1. September 2000 wurde noch nicht an das neue
PBG (lnkraftsetzung 01.01.2013) angepasst. Die nachstehende Tabelle enthält eine Auflistung der heute geltenden Höchst- und Mindestmasse gemäss Regelbauweise.
Empfindlichkeitsstufe LSV
Gebäudehöhe
max.
14.00 m
Grenzabstand
min.
1/2 Gebäudehöhe min. 5.50 m
Summe von Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschlag
max. 8.00 m
Gebäudelänge
max.
Mehrlängenzuschlag
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Erholungs- und Freizeitzone
50.00 m
% ab 10.00 m Gebäudehöhe
Ufervagetation. Feuchtstandon
Abbildung: Ausschnitt NHG-Richtpian, Teil ııNatur und Landschaft"
IPG Keller AG
16.01.2020
IPG Keller AG
16.01.2020
Planungsbericht Seite 8/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
3
Situationsanalyse und Ziele 3.1
Verkehr
Das Gebiet ist über die bestehenden Strassen und Wege erschlossen. Die Erreichbarkeit der Rasenanlage wird für den Unterhalt von Nordosten des Geltungsbereiches sichergestellt. ¦
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Abbildung: Projektplan Rasenanlage, Quelle bha team, 07.11.2019 Pfeil rot = Zugänglichkeit Rasenanlage
3.2
Gefahrenkartierung
Die synoptische Gefahrenkarte zeigt im Geltungsbereich des Gestaltungsplan Döbeli, Änderung
2020 eine geringe Gefährdung auf (Phänomen Wasser). Im Planungsbericht des Gestaltungsplan
Döbeli 2002 wurde bereits erläutert, dass das Gebiet Döbeli bei einem Hochwasserereignis als natürliches Rückhaltebecken dient. Durch die vorgesehene Änderung des Gestaltungsplans Döbeli
2020 werden weder Menschen, Tiere noch erhebliche Sachwerte gefährdet, da keine sensible Nut-
zungen in diesem Bereich geplant sind. Zudem ist gemäss Fliesstiefenkarte Wasser HQ100 das
Gebiet der Gestaltungsplanänderung nicht vom Hochwasser betroffen. Bei einem seltenen 300-jährigen Ereignis (HQ300) ist in diesem Gebiet hingegen mit Hochwasser (Fliesstiefe 0.00 - 0.25m) zu
rechnen.
IPG Keller AG
16.01.2020
3
Planungsbericht Seite 9/16
Stadt Kreuzlingen
Planungsbericht Seite 8/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDÖbeli" Änderung 2020
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
Situationsanalyse und Ziele 3.1
Verkehr
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Das Gebiet ist über die bestehenden Stressen und Wege erschlossen. Die Erreichbarkeit der Rasenanlage wird für den Unterhalt von Nordosten des Geltungsbereiches sichergestellt.
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3.3
Gewässerschutz
3.4
Gewässerraum
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Abbildung: Synoptische Gefahrenkarte, Quelle ThurGis, Zugriff am 29.11.2018
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Das Gebiet ist dem Gewässerschutzbereich Ao zugewiesen.
Die Rasenanlage sowie die Zugänglichkeit der Rasenanlage wird so positioniert, dass diese den noch verbindlich festzulegenden Gewässerraum nicht beeinträchtigt, respektive dass die Anlage ausserhalb des Gewässerraums zu liegen kommt. Zudem betreffen die Festlegungen des Gewässerraums im Bereich der Gestaltungsplanänderung Döbeli 2020 ein und denselben GrundeigentüDurch die Gestaltungsplanänderung 2020 wird die Festlegung des Gewässerraums nicht präjudi-
ziert. Siehe auch P10-0222/010.
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Abbildung: Projektplan Rasenanlage, Quelle bha team, 07.11.2019
3.2
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Pfeil rot = Zugänglichkeit Rasenanlage
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Gefahrenkartierung
2020 eine geringe Gefährdung auf (Phänomen Wasser). Im Planungsbericht des Gestaltungsplan
Döbeli 2002 wurde bereits erläutert, dass das Gebiet Döbeli bei einem Hochwasserereignis als natürliches Rückhaltebecken dient. Durch die vorgesehene Änderung des Gestaltungsplans Döbeli
2020 werden weder Menschen, Tiere noch erhebliche Sachwerte gefährdet, da keine sensible Nutzungen in diesem Bereich geplant sind. Zudem ist gemäß Fliesstiefenkarte Wasser HQ100 das
Gebiet der Gestaltungsplanänderung nicht vom Hochwasser betroffen. Bei einem seltenen 300-jäh-
rigen Ereignis (HQ300) ist in diesem Gebiet hingegen mit Hochwasser (Fliesstiefe 0.00
- 0.25m) zu
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Die synoptische Gefahrenkarte zeigt im Geltungsbereich des Gestaltungsplan Döbeli, Änderung
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Grundeigentümer Stadt Konstanz
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Grundeigentümer Stadt Konstanz
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Grundeigentümer Spitalstiftung Konstanz
Ausschnitt Karte Gewässerraum Döbeli, Quelle Stadt Kreuzlingen, 04.07.2017
IPG Keller AG
16.01.2020
IPG Keller AG
16.01.2020
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
Planungsbericht Seite 10/16
Abbildung: Anordnung Rasenanlage inkl. Gewässerraum (rot),
Quelle: Planungsbericht Zonen planänderung IIDöbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168)
3.5
Servitute
Die für das Vorhaben benötigten vertraglichen Bestimmungen wurden im Rahmen der Zonen-
planänderung ııDöbeli" geregelt (vgl. auch Kapitel 1.3). Entsprechend werden mit dem Gestaltungs-
plan ııDöbeli", Änderungen 2020 die Dienstbarkeiten nicht beeinträchtigt.
3.6
Ziele
Der Gestaltungsplan bezweckt folgende Ziele:
Neuerstellung Naturrasenspielfeld Sportanlage Döbeli, inkl. Umgebungsgestaltung, Umzäu-
nung und Beleuchtungsanlage.
Sicherstellen von Flächen und Anlagen für Freizeitnutzungen Sicherstellen von Flächen für Kleingärten
IPG Keller AG
16.01.2020
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
Planungsbericht Seite 10/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan IIDöbeli" Änderung 2020
4
Planungsbericht Seite 11/16
Inhalte Gestaltungsplanung (Sonderbauvorschriften) 4.1
Allgemeine Änderungen 4.1.1
Änderungen Sonderbauvorschriften
Bei den Allgemeinen Bestimmungen musste die Verbindlichkeit neu geregelt, respektive ergänzt
werden. Bezüglich Erschliessung erfolgten Anpassungen auf die Planverweise, sowie Ergänzungen
bezüglich dem Baufenster Sitzstufen und der Kostenverteilung. Bei den Überbauungs- und Gestalt tungsvorschriften wurde der Artikel 13 Sportplätze ergänzt. Zudem wurde mit dem neu geschaffenen Artikel 13a Baufenster Sitzstufen die Realisierung der Sitzstufen für Zuschauer und mit dem neuen Artikel 18a die Bepflanzung geregelt.
4.1.2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 ist so definiert, dass dieser die
Sportanlage inklusive der direkt anschliessenden Flächen oder den bestehenden Nutzungsgrenzen
(Erschliessung, Gemeindegrenzen, Gewässer), respektive die nördlich und südlich gelegenen Werkleitungen umfassen.
Abbildung: Anordnung Rasenanlage inkl. Gewässerraum (rot),
Quelle: Planungsbericht Zonenplanänderung ııDöbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168)
3.5
Diese Abgrenzung macht Sinn, da diese logisch erscheint, zweckmässig ist und das gesamte Ge-
viert zwischen der Gemeindegrenze Tägerwilen - Kreuzlingen, des öffentlichen Fuss- und Fahrrad-
Servitute
weges, der Ufewegetation und der befahrbaren Strasse im Südwesten beinhaltet.
Die für das Vorhaben benötigten vertraglichen Bestimmungen wurden im Rahmen der Zonen-
Der Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 umfasst nebst diesem Bericht die Sonderbauvor-
planänderung ııDöbeli" geregelt (vgl. auch Kapitel 1.3). Entsprechend werden mit dem Gestaltungs-
schriften und die Karten Situation und Werkleitungen, bestehend aus:
plan ııDöbeli", Änderungen 2020 die Dienstbarkeiten nicht beeinträchtigt.
3.6
Karte Situation
Ziele
- MST. 1:1'000, rechtskräftiger Gestaltungsplan mit dem Änderungsperimeter 2020, p1c›0222/01a - MST. 1:500, Aufhebungen, p10-0222/01b - MST. 1:500, Änderungen, p10-0222/01c
Der Gestaltungsplan bezweckt folgende Ziele:
•
Neuerstellung Naturrasenspielfeld Sportanlage Döbeli, inkl. Umgebungsgestaltung, Umzäunung und Beleuchtungsanlage.
Karte Werkleitungen - MST. 1:1'000, rechtskräfiiger Gestaltungsplan mit dem Änderungsperimeter 2020, P10-0222/023 - MST. 1:500, Änderungen, p10-0222/02b
Sicherstellen von Flächen und Anlagen für Freizeitnutzungen
Sicherstellen von Flächen für Kleingärten
4.1.3
Zweck
Der Zweck der Gestaltungsplan ııDöbeli" wird mit der Änderung 2020 nicht verändert. Die mit dem
Zonenplan und der im Gestaltungsplan ›ıDöbeli", genehmigt 08.05.2002 festgelegte Grundordnung /
Grundhaltung bleibt weitgehend unverändert.
4.2
Überbauungs- und Freiraumbestimmungen 4.2.1
Sportplätze
Wie in Art. 13 beschrieben dienen die Sportplätze der Erstellung der Naturrasenanlagen inklusive
der dazugehörigen Bauten und Anlagen. Der bestehende Artikel enthält eine Auflistung der zugehörigen Anlagen (Fangzäune, Beleuchtung u. d l . ) . Diese Auflistung wurde mit dem Wort IlUmzäunung" ergänzt, da eine Umzäunung in Art. 13 explizit nicht erwähnt war.
4.2.2
Baufenster Sitzstufen
Mit dem Baufenster Sitzstufen (Art. 13a) wird die Lage (Abstand zur westlichen Grenze 5.50m) der vorgesehenen Sitzstufen für Zuschauer sowie die maximale Höhenentwicklung der Sitzstufen in m ü. M. definiert. Das Baufenster Sitzstufen weist einen minimalen Abstand zur Grundstücksgrenze
IPG Keller AG
16.01.2020
IPG Keller AG
16.01.2020
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
Planungsbericht Seite 12/16
von 5.50m auf. Die maximale Länge der Sitzstufen liegt bei 50.0 m, was der Regelbauweise ent-
spricht, die Höhe der Sitzstufen (inkl. Geländer) wird mit der maximalen Kote von 401.60 m.ü. M
bestimmt, was einer maximalen Höhe von rund 2.60m entspricht (Rasenplatz ca. 399 m.ü.M). Mit diesen Bestimmungen wird die Erstellung von 3 Sitzstufen à 50 cm und ein Sicherheitsgeländer (Absturzsicherung) von 1.0m ermöglicht.
4.2.3
Areal für Freizeitnutzung
Die zwischen der Rasenplatzanlage und der nordöstlichen Erschliessung gelegene Restfläche ist
für die Freizeitnutzung bestimmt und wird im Gestaltungsplan als Areal für Freizeitnutzung definiert.
Im entsprechenden Bereich sind, wie bereits im Gestaltungsplan ııDöbeli", genehmigt 08.05.2002, in Art. 15 definiert, nur Anlagen im Zusammenhang mit dieser Nutzung zulässig.
4.2.4
Bereich Kleingärten
Wie im Gestaltungsplan ııDöbeli", genehmigt 08.05.2002 vorgesehen, kann aufgrund des Bedarfs
an der Rasenaniage nur noch der südwestliche Bereich des Planungsgebietes weiterhin für Klein-
gärten gesichert werden. Mit dem Bereich Kleingärten und den entsprechenden Bestimmungen in
den Sonderbauvorschriften wird die Nutzung, sowie zulässigen Bauten und Anlagen in diesem Bereich definiert. Die Bestimmungen sind identisch mit den Bestimmungen des Gestaltungsplan ııDö-
beli", genehmigt 08.05.2002.
4.2.5
Ufewegetation, Feuchtstandorte (geschützt)
Die Ausdehnung der Ufervegetation, Feuchtstandorte werden aufgrund der Aufhebungen der Fei-
nerschliessung der Kleingärten leicht verändert. Mit der Unterschutzstellungsverfügung (gestützt
auf das NHG) sind die Ufewegetation und die Feuchtstandorte ausreichend (grundeigentümerverbindlich) geschützt. Die dazu enthaltene Sonderbauvorschrift (Art. 17) bleibt unverändert.
4.2.6
Grünflächen / Grünstreifen / Bepflanzung
Die Grünflächen gliedern die Kleingartenareale und dienen der Vernetzung naturnahen Lebensräumen. Mit der Ergänzenden Bestimmung von Art. 18a wird die Art der Bepflanzung sowie die Zu-
ständigkeit für das Pflanzen der einheimischen Bäume geregelt. Dies betrifft die Bepflanzung im
Grünstreifen mit Bepflanzung, Ufervegetation, Feuchtstandorte (geschützt), welche bereits im Gestaltungsplan ııDöbeli", genehmigt 08.05.2002 enthalten und innerhalb des Änderungsperimeters 2020 liegen.
4.3
Erschliessung 4.3.1
Versorgung
Die Versorgung mit Elektrizität und Wasser geht aus der Gestaltungsplankarte Werkleitungen her-
vor und erfolgt ab den bestehenden Leitungen im Nordosten und Südwesten des Geltungsbereichs.
4.3.2
Kostenverteilung Detailerschliessung
Die Detailerschliessung und die Kostenverteilung sind im Gestaltungsplan und in den Sonderbauvorschriften (Art. 9 und 9a) geregelt. Die bestehenden Sonderbauvorschriften wurden auf die neuen Bedürfnisse angepasst. Die Kosten der Detailerschliessung Strom und Wasser für den Änderungsperimeter 2020 werden mit Ausnahme Bereich Kleingärten zu 100 % von der Stadt Kreuzlingen getragen.
IPG Keller AG
16.01.2020
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan IIDöbeli" Änderung 2020
Planungsbericht Seite 12/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDÖbeli" Änderung 2020
4.3.3
von 5.50m auf. Die maximale Länge der Sitzstufen liegt bei 50.0 m, was der Regelbauweise ent-
spricht, die Höhe der Sitzstufen (inkl. Geländer) wird mit der maximalen Kote von 401.60 m.ü. M
Feinerschliessung Kleingärten
Erschliessungsmässig werden die Kleingärten durch kleine einfache Rasenwege erschlossen. Art. 7 der Sonderbauvorschriften enthält Aussagen zu der Ausgestaltung (Materialisierung), der maximalen Dimensionierung, sowie zu den Kosten der Erstellung dieser Wege. An der gültigen Sonder-
bestimmt, was einer maximalen Höhe von rund 2.60m entspricht (Rasenplatz ca. 399 m.ü.M). Mit
diesen Bestimmungen wird die Erstellung von 3 Sitzstufen à 50 cm und ein Sicherheitsgeländer (Absturzsicherung) von 1.0m ermöglicht.
4.2.3
Planungsbericht Seite 13/16
bauvorschrift wurde keine Änderung vorgenommen.
Areal für Freizeitnutzung
Die zwischen der Rasenplatzanlage und der nordöstlichen Erschliessung gelegene Restfläche ist
für die Freizeitnutzung bestimmt und wird im Gestaltungsplan als Areal für Freizeitnutzung definiert.
Im entsprechenden Bereich sind, wie bereits im Gestaltungsplan ııDöbeii", genehmigt 08.05.2002,
in Art. 15 definiert, nur Anlagen im Zusammenhang mit dieser Nutzung zulässig.
4.2.4
Bereich Kleingärten
Wie im Gestaltungsplan ııDöbeli", genehmigt 08.05.2002 vorgesehen, kann aufgrund des Bedarfs
an der Rasenanlage nur noch der südwestliche Bereich des Planungsgebietes weiterhin für Klein-
gärten gesichert werden. Mit dem Bereich Kleingärten und den entsprechenden Bestimmungen in
den Sonderbauvorschriften wird die Nutzung, sowie zulässigen Bauten und Anlagen in diesem Bereich definiert. Die Bestimmungen sind identisch mit den Bestimmungen des Gestaltungsplan ııDö-
bell", genehmigt 08.05.2002.
4.2.5
Ufewegetation, Feuchtstandorte (geschützt)
Die Ausdehnung der Ufewegetation, Feuchtstandorte werden aufgrund der Aufhebungen der Feinerschliessung der Kleingärten leicht verändert. Mit der Unterschutzstellungsverfügung (gestützt
auf das NHG) sind die Ufewegetation und die Feuchtstandorte ausreichend (grundeigentümewer-
bindlich) geschützt. Die dazu enthaltene Sonderbauvorschrift (Art. 17) bleibt unverändert.
4.2.6
Grünflächen / Grünstreifen / Bepflanzung
Die Grünflächen gliedern die Kleingartenareale und dienen der Vernetzung naturnahen Lebensräu-
men. Mit der Ergänzenden Bestimmung von Art. 18a wird die Art der Bepflanzung sowie die Zuständigkeit für das Pflanzen der einheimischen Bäume geregelt. Dies betrifft die Bepflanzung im Grünstreifen mit Bepflanzung, Ufervegetation, Feuchtstandorte (geschützt), welche bereits im Gestaltungsplan ııDöbeli", genehmigt 08.05.2002 enthalten und innerhalb des Änderungsperimeters
2020 liegen.
4.3
Erschliessung 4.3.1
Versorgung
4.3.2
Kostenverteilung Detailerschliessung
Die Versorgung mit Elektrizität und Wasser geht aus der Gestaltungsplankarte Werkleitungen hervor und erfolgt ab den bestehenden Leitungen im Nordosten und Südwesten des Geltungsbereichs.
Die Detailerschliessung und die Kostenverteilung sind im Gestaltungsplan und in den Sonderbau-
vorschriften (Art. 9 und 9a) geregelt. Die bestehenden Sonderbauvorschriften wurden auf die neuen Bedürfnisse angepasst. Die Kosten der Detailerschliessung Strom und Wasser für den Änderungs-
perimeter 2020 werden mit Ausnahme Bereich Kleingärten zu 100 % von der Stadt Kreuzlingen getragen.
IPG Keller AG
16.01.2020
IPG Keller AG
16.01.2020
I
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Planungsbericht Seite 14/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
5
Abweichungen gegenüber der Regelbauweise 5.1
Tabelle Abweichungen Erholungs- und Freizeitzone Regelbauweise
min. Grenzabstand
1/2 Gebäudehöhe
min. 5.50 m
Abweichung in %
Gestaltungsplan
Baufenster Rasenanlage 2.20 m
l
3.3 m I 60%
Der vorliegende Gestaltungspian IIDöbeli" Änderung 2020 ermöglicht die Erstellung einer Rasenan-
lage. Die Anlage und deren Umzäunung weist im Westen des Planungsgebietes minimale Grenz-
abstände bis 2.20 m auf.
5.2
Begründung der Abweichungen
Die lnfrastrukturbaute Naturrasenspielfeld Sportanlage ııDöbeli", inklusive Umzäunung und Belich-
tungsanlage dient dem Bedarf. Der Rasenplatz (100m x 64m) ist ebenerdig. Im Gesamten fügt sich die sorgfältig geplante Anlage und deren Materialisierung gut in das Gebiet ein. Das Vorhaben und deren Grösse sind bedingt durch die Nutzung und Einhaltung der entsprechenden Normen für
Sportplätze. Zudem kann der Rasenplatz nicht weiter nach Osten geschoben werden, da die ge-
schützte Ufewegetation, Feuchtstandorte und der zukünftig festzulegende Gewässerraum ebenfalls
zu berücksichtigen ist. Die Gestaltungsplanänderung 2020 liegt klar im öffentlichen Interessen.
Die Interessenabwägung fällt zu Gunsten der Nutzung und zu Lasten der Einhaltung der Regelbauweise (Abweichung Grenzabstand) aus.
5.3
Nachweis Art. 24 Abs 2 PBG
Von der Regelbauweise kann abgewichen werden, wenn dadurch gesamthaft eine bessere Sied-
Iungsgestaltung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse liegt. Der Gestaltungsplan ııDöbeli"
Änderung 2020 basiert auf dem Gestaltungsplan llDöbeli", genehmigt 08.05.2002 und der im Jahre
2019 aufgelegen Zonen planänderung IIDöbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168), welche beim Departe-
ment für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht wurde (vgl. Kapitel 2 Absatz 2.3 dieses Be-
richtes). Der Gestaltungsplan basiert somit auf der Richt- und Nutzungsplanung.
Die Abweichung zur Regelbauweise beschränkt sich auf die Unterschreitung des Grenzabstandes im Bereich der Rasenanlage. Da sich die Anlage gut in die Landschaft einfügt und das Vorhaben klar im öffentlichen Interesse liegt, sind die Forderungen nach Art. 24 Abs. 2, PBG erfüllt.
5.4
Fakultatives Referendum Art. 24 Abs. 3 PBG
Da in Bezug auf Abstände von der Regelbauweise abgewichen wird und benachbarte Parzellen stärker, als durch die Regelbauweise betroffen sind, wird der Gestaltungsplan gemäss Art. 24 Abs. 3, PBG dem fakultativen Referendum unterstellt.
IPG Keller AG
16.01.2020
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Planungsbericht Seite 14/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
5
6
Abweichungen gegenüber der Regelbauweise 5.1
Tabelle Abweichungen Erholungs- und Freizeitzone Regelbauweise min. Grenzabstand
1/2 Gebäudehöhe
min. 5.50 m
Gestaltungsplan
Baufenster Rasenanlage 2.20 m
Verfahren und Mitwirkung 6.1
Abweichung in %
plan gemäss den Übergangsbestimmungen zum Planungs- und Baugesetz (PBG) angepasst hat.
3.3 m/60%
Entsprechend sind beim Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020, in den Sonderbauvorschriften
und im Planungsbericht die Begriffe der IVHB nicht berücksichtigt, da es sich um eine Änderung eines bestehenden Sondernutzungsplans handelt. Nach dem 1. Januar 2013 abgeänderte Sondernutzungspläne sind innert der Frist von 15 Jahren gemäss Übergangsbestimmungen PBG dem
abstände bis 2.20 m auf.
Begründung der Abweichungen
Die lnfrastruktufioaute Naturrasenspielfeld Sportanlage ııDöbeli", inklusive Umzäunung und Belich-
neuen kantonalen Recht anzupassen
6.2
tungsanlage dient dem Bedarf. Der Rasenplatz (100m x 64m) ist ebenerdig. Im Gesamten fügt sich Sportplätze. Zudem kann der Rasenplatz nicht weiter nach Osten geschoben werden, da die ge-
schützte Ufewegetation, Feuchtstandorte und der zukünftig festzulegende Gewässerraum ebenfalls
6.3
Die Abweichung zur Regelbauweise beschränkt sich auf die Unterschreitung des Grenzabstandes
stanz), Spitalstiftung, Gemeinde Tägerwilen und dem Departement Gesellschaft der Stadt Kreuzlin-
6.4
Fakultatives Referendum Art. 24 Abs. 3 PBG
gen eingehend besprochen.
Vorprüfung
Das Vorhaben und auch das Verfahren wurden im Rahmen der Erarbeitung des Planungsinstru-
mentes mit den kantonalen Stellen besprochen. Aufgrund des Terminplans, respektive der vorge-
sehenen Realisierung der Rasenanlage (zweiten Quartal 2020) und aufgrund der marginalen Ände-
rungen am Gestaltungsplan wird auf eine kantonale Vorprüfung verzichtet.
6.5
im Bereich der Rasenanlage. Da sich die Anlage gut in die Landschaft einfügt und das Vorhaben
klar im öffentlichen Interesse liegt, sind die Forderungen nach Art. 24 Abs. 2, PBG erfüllt.
Der vorliegende Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 erfolgte in enger Zusammenarbeit mit
ben und die vorgesehene Anpassung des Gestaltungsplans mit der Grundeigentümerin (Stadt Kon-
weise (Abweichung Grenzabstand) aus.
richtes). Der Gestaltungsplan basiert somit auf der Richt- und Nutzungsplanung.
Information und Mitwirkung
den Behörden, der Grundeigentümerin und den Anstössern. Am 26. August 2019 wurde das Vorha-
Die lnteressenabwägung fällt zu Gunsten der Nutzung und zu Lasten der Einhaltung der Regelbau-
Von der Regelbauweise kann abgewichen werden, wenn dadurch gesamthaft eine bessere Siedlungsgestaltung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse liegt. Der Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 basiert auf dem Gestaltungsplan IIDöbeli", genehmigt 08.05.2002 und der im Jahre 2019 aufgelegen Zonen planänderung ııDöbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168), welche beim Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht wurde (vgl. Kapitel 2 Absatz 2.3 dieses Be-
Die Koordination der anderen in Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan IIDöbeli" Änderung 2020
Kapitel 1.1 und 2.2.3), sind sichergestellt.
zu berücksichtigen ist. Die Gestaltungspianänderung 2020 liegt klar im öffentlichen Interessen.
Nachweis Art. 24 Abs 2 PBG
Koordination mit anderen Planungsinstrumenten
stehenden Planungsinstrumenten, wie die notwendigen Verträge und die Zonen planänderung (vgl.
die sorgfältig geplante Anlage und deren Materialisierung gut in das Gebiet ein. Das Vorhaben und
deren Grösse sind bedingt durch die Nutzung und Einhaltung der entsprechenden Normen für
5.4
Wie in den Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz (4. Sondernutzungspläne), 4.2 Abs. 3 be-
schrieben, gilt für bestehende Sondernutzungspläne die nach dem 1. Januar 2013 abgeändert wer-
lage. Die Anlage und deren Umzäunung weist im Westen des Planungsgebietes minimale Grenz-
5.3
Verfahren
den, das alte kantonale und kommunale Recht weiter, bis die Gemeinde ihren Rahmennutzungs-
Der vorliegende Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 ermöglicht die Erstellung einer Rasenan-
5.2
Planungsbericht Seite 15/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan IIDöbeli" Änderung 2020
6.6
Da in Bezug auf Abstände von der Regelbauweise abgewichen wird und benachbarte Parzellen
stärker, als durch die Regelbauweise betroffen sind, wird der Gestaltungsplan gemäss Art. 24 Abs.
Auflage
1 z. FEB. 2020 bis ..0.š-..M8.Z-.ZflZB.,. in Kreuzlingen und vom ...1.&..F.EB... .2U20..... bis .um MRZ. zutun in Tägeıwilen öffentlich aufgelegt.
Der Gestaltungsplan wurde vom
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Inkraftsetzung
Der Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020 tritt nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau zu einem vom Stadtrat Kreuzlingen und dem Gemeinde-
rat Tägerwilen zu bestimmendem Datum in Kraft.
3, PBG dem fakultativen Referendum unterstellt.
Besagen
• Ausschnitt aus Baueingabe 2019, Neubau Naturrasenspielfeld Sportanlage ııDöbeli", Kreuzlingen, Stand 07.11.2019
IPG Keller AG
16.01.2020
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16.01.2020
Planungsbericht Seite 16/16
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan ııDöbeli" Änderung 2020
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Abbildung: Ausschnitt aus Neubau Naturrasenspielfeld Sportanlage ııDöbeli", Kreuzlingen, Situation 1:200, Stand 07.11.2019
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