Zonenplan <2000> Döbeli
Piano delle zone · Kreuzlingen · Abrogato il 14 dic 2022
Documento
- Numero
- 32
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Kreuzlingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 2 giu 2020
- In vigore dal
- 1 lug 2020
- Abrogato
- 14 dic 2022
Carta
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File
2018.10-001J-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Departement für Bau und Umwelt
Frauenfeld, 02. Juni 2020
Geht an:
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Sekretariat:
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Eing.
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- 11. Juni 2020
2114 °.
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Thurgau
Entscheid Nr. 32
BOA/PG Nrn. 2018.10-001 I2020.03-012
Politische Gemeinden Zonen planänderung da - Anderung Gestaltung ıı
Tägerwilen E Parzelle Nr. 9168)
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die vom Stadtrat Kreuzlingen am 4. September 2018 beschlossene Zonenplanänderung "Döbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168) wird genehmigt.
2. Die vom Stadtrat Kreuzlingen und vom Gemeinderat Tägerwilen am 4. Februar 2020 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans "Döbeli" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002) wird genehmigt.
3. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von drei Dossiers Zonen planänderung "Döbeli" (Teilfiäche Parzelle Nr. 9168) und vier Dossiers Änderung Gestaitungspian "Döbeli" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002), je mit Genehmigungsvermerk sowie der Stellungnahme vom 18. Oktober 2018 des Bundesamtes für Strassen (Charge) - Gemeinderat Tägerwilen, Bahnhofstrasse 3, Postfach 141, 8274 Tägerwilen unter Beilage von vier Dossiers Änderung Gestaltungsplan "Döbeii" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002), je mit Genehmigungsvermerk (Charge) Amt für Umwelt Bundesamt für Strassen, ASTRA - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Forstamt - Sportamt - Grundbuchamt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen - IPG Keller AG, Hauptstrasse 84, 8280 Kreuzlingen - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von vier Dossiers Zonen planänderung "DÖbeli" (Teilfläche Parzelle Nr. 9168) und vier Dossiers Änderung Gestaltungsplan "Döbeli" (DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002), je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
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Erwägungen: Mit Schreiben vom 27. September 2018 ersuchte die Politische Gemeinde Kreuzlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonen planänderung. Nach Eingang des Genehmigungsgesuchs wurde festgestellt, dass in dem von der Zonen planänderung betroffenen Gebiet ein Gestaitungsplan (GP "Döbeli", genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 52 vom 8. Mai 2002) besteht. Dieser sah in dem von der Zonenpianänderung "Döbeli"(Teiifiäche Parzelle Nr. 9168) betroffenen Gebiet die Nutzung als Kleingartenareal analog dem vormals rechtskräftigen Zonenplan vor. Würde nur der Zonenplan geändert werden, widerspräche der Gestaltungsplan dem Zonenplan respektive würde der Gestaltungsplan die zonengemässe Nutzungsart gemäss § 23 PBG verletzen. Nach Absprache mit der Bauverwaltung Kreuzlingen wurde das Genehmigungsverfahren für die Zonen planänderung "Döbeli"(Teilfläche Parzelle Nr. 9168) deshalb sistiert. Am 17. März 2020 ging das Genehmigungsgesuch zur Änderung des Gestaltungsplans "Döbeli" beim Amt für Raumentwicklung ein. Da sich der Perimeter der Änderung des Gestaltungspians "Döbeli" sowohl über Parzellen der Politischen Gemeinde Kreuzlingen als auch über Parzellen der Politischen Gemeinde Tägerwilen erstreckt, haben die beiden genannten Gemeinden das Verfahren gemeinsam und koordiniert durchgeführt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umweit sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichten Vorlagen werden mit einem zusätzlichen Bedarf an Fussbaiiplätzen in Kreuzlingen begründet. Die beiden Fussballvereine FC Kreuzlingen und AS Calcio Kreuzlingen haben einen starken Mitgiiederzuwachs, insbesondere im Juniorenbereich, und verfügen nicht mehr über ausreichende Trainings- und Spielflächen. Mit der Zonen planänderung "Döbeii" (Teilfläche Parzeile Nr. 9168) und derÄnderung des Gestaltungsplans "DÖbeli" werden die pianungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Fussballplatzes im Gebiet geschaffen. Die Zonen planänderung "Döbeli" betrifft den westlichen Teil der Parzelle Nr. 9168 der Politischen Gemeinde Kreuzlingen. Dieser war bislang, wie der restliche Teil der genannten Parzelle, der Kleingartenzone zugewiesen. Nördlich angrenzend befinden sich die in der Erholungs- und Freizeitzone gelegenen Fussbailplätze des Gebiets Döbeli. Um einen zusätzlichen Fussballplatz erstellen zu können, wird der westliche Teil der Parzeile Nr. 9168 ebenfalls in die Erholungs- und Freizeitzone umgezont. Mit der vorliegenden Änderung des Gestaitungspians "Döbeli" wird die Nutzung des westlichen Teils der Parzelle Nr. 9168 analog der Zonen planänderung "DÖbeli" geändert. Gleichzeitig werden auch der Verlauf der Werkleitungen und die Sonderbauvorschriften geändert. Im nördlichen Teil des Änderungsperimeters wird ein Areal für Freizeitnutzung und zentral je ein Baufenster für Sportplätze und ein Baufenster für Sitzstu-
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fen festgelegt. Die bereits bislang bestehenden Festlegungen bezüglich der Ufervegeta~ t o n und den Feuchtstandorten sowie der Bepflanzung werden mit der Änderung leicht angepasst. Die Sonderbauvorschriften werden betreffend der Erschliessung geringfügig geändert und mit Bestimmungen zum Baufenster Sitzstufen und der Bepflanzung ergänzt. Da die geänderten Werkleitungen auch die Parzellen Nrn. 758 und 41/1 der Politischen Gemeinde Tägerwilen betreffen, wurden diese Parzellen ebenfalls in den Änderungsperimeter miteinbezogen. Folgerichtig wurde die vorliegende Änderung des Gestaltungsplans "Döbeii" sowohl durch den Stadtrat Kreuzlingen als auch den Gemeinderat Tägerwilen beschlossen. Im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung wurde auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zur Stellungnahme eingeladen. Die Auflagen und Bedingungen für den Bau des Fussballplatzes gemäß der beiliegenden Stellungnahme vom 18. Oktober 2018 des Bundesamtes für Strassen sind zu berücksichtigen. Die von der Zonen planänderung betroffene Parzelle Nr. 9168 wurde aufgrund des bisiang rechtsgültigen Zonenplans in der Hinweiskarte für Bodenbelastungen (HKB) als Schrebergarten eingetragen. Gemäss Planungsbericht wurde die westliche Teilfläche der Parzelle Nr. 9168 bisher jedoch nicht als Schrebergarten sondern ausschliesslich landwirtschaftlich genutzt. Die Stadt Kreuzlingen wird deshalb ersucht, die lnkraftsetzung der Zonen planänderung der Abteilung Abfall und Boden des Amtes für Umwelt zu melden, damit diese die Hinweiskarte für Bodenbelastungen (HKB) entsprechend anpassen kann.
Aus kantonaler Sicht kann der Bedarf für einen zusätzlichen Fussballplatz nachvollzogen werden. Die für den Bau eines Fussbailplatzes im westlichen Teil der Parzelle Nr. 9168 der Politischen Gemeinde Kreuzlingen notwendigen Anpassungen der planungsrechtlichen Grundlagen (Zonen planänderung "Döbeli" und Änderung Gestaitungsplan "Döbeli") erfüllen die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und können genehmigt werden.
ëfläzd Umwelt
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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
-3. JUNI 2020
Basi legali
RB 700 · PBG · Cantone
RB 700.1 · PBV · Cantone
RB 814.03 · USGV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione