GewR_Chräbsbach Breitloo (Etzwilen)

Piano d'utilizzazione speciale · Wagenhausen

Documento

Numero
31
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Spazio riservato alle acque
Comune
Wagenhausen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung ersterlass
Adottato
20 giu 2023
In vigore dal
1 set 2023

Carta

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File

2023.05-011A-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

t Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 20.06.2023

Entscheid Nr. 31 BOA/PG Nr. 2023.05-011

Politische Gemeinde Wagenhausen Gewässerraumlinienplan Chräbsbach Breitloo (Etzwilen)

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Der vom Gemeinderat Wagenhausen am 9. Mai 2023 beschlossene Gewässerraumlinienplan Chräbsbach Breitloo (Etzwilen) wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinde Wagenhausen, Talacker 1, 8259 Kaltenbach, unter Beilage der Dossiers zum Gewässerraumlinienplan, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - Fröhlich Wasserbau AG, Allmendweg 31, 8500 Frauenfeld - Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers zum Gewässerraumlinienplan, mit Vermerk analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

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Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 16. Mai 2023 ersucht die Gemeinde Wagenhausen um Genehmigung des Gewässerraumlinienplans Chräbsbach Breitloo (Etzwilen). Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Vorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 16. Januar 2023 vorgeprüft.

2.

Die Gemeinde Wagenhausen beabsichtigt, am Chräbsbach (Gewässer Nr. 01.07) Revitalisierungsmassnahmen durchzuführen. In diesem Zusammenhang soll im Projektabschnitt der Gewässerraum für den Chräbsbach nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Die Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom 16. Januar 2023 wurden umgesetzt. Der Gewässerraumlinienplan ist mit den Vorgaben der GSchV vereinbar.

Thurgau 2/2

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Wagenhausen die Geodäten nach Inkraftsetzung der Gewässerraumlinien über die zuständige Datensammelstelle dem Amt für Geoinformation einzureichen hat. Betreffend die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Gewässerraum ist auf Folgendes hinzuweisen: Sobald die Gemeinde Wagenhausen die Gewässerraumlinienpläne in Kraft gesetzt hat, dürfen die Flächen innerhalb des Gewässerraumes nur noch extensiv bewirtschaftet werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Düngerund Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden (Art. 41c Abs. 3 GSchV). Der Gewässerraum darf jedoch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, sofern dieser nach den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (vom 23. Oktober 2013) als Streufläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, Uferwiese entlang von Fliessgewässern, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder als Waldweide bewirtschaftet wird (Art. 41c Abs. 4 GSchV). Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die involvierten Fachstellen zum Gewässerraumlinienplan Chräbsbach Breitloo (Etzwilen) keine Vorbehalte geäussert. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

20. JUNI 2023

Departement für Bau und Umwelt Gemeinde

— Datum Visum Sachbearb. |U{ Abt.U jter

Bemerkungen

6.t. /

Entscheid Nr.

3

BOA/PG Nr. 2023.05-011

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Politische Gemeinde Wagenhausen Gewässerraumlinienplan Chräbsbach Breitloo (Etzwilen)

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Der vom Gemeinderat Wagenhausen am 9. Mai 2023 beschlossene Gewässerraumlinienplan Chräbsbach Breitloo (Etzwilen) wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinde Wagenhausen, Talacker 1, 8259 Kaltenbach, unter Beilage der Dossiers zum Gewässerraumlinienplan, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - Fröhlich Wasserbau AG, Allmendweg 31, 8500 Frauenfeld - Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers zum Gewässerraumlinienplan, mit Vermerk analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 16. Mai 2023 ersucht die Gemeinde Wagenhausen um Genehmigung des Gewässerraumlinienplans Chräbsbach Breitloo (Etzwilen). Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Vorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 16. Januar 2023 vorgeprüft.

2.

Die Gemeinde Wagenhausen beabsichtigt, am Chräbsbach (Gewässer Nr. 01.07) Revitalisierungsmassnahmen durchzuführen. In diesem Zusammenhang soll im Projektabschnitt der Gewässerraum für den Chräbsbach nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Die Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom 16. Januar 2023 wurden umgesetzt. Der Gewässerraumlinienplan ist mit den Vorgaben der GSchV vereinbar.