Holderstöckliweg
Zona di pianificazione · Homburg · Abrogato il 25 ott 2023
Documento
- Tipo
- Zona di pianificazione
- Comune
- Homburg
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Gemeinderat
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 21 feb 2022
- In vigore dal
- 16 mar 2022
- Abrogato
- 25 ott 2023
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Homburg con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
PZ-Homb-2022-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
\..^ Gemeinde Homburg: Planungszone «Holderstöckliweg» 1:500
HbmBurg
^ (N-
N
-^
/7n\
(D
0 N csi
Vom Gemeinderat Homburg erlassen am ,.^.<.\:../<-.-.. 2022
1^-
p f^ N
Öffentliche Auflage* vom .l5-'-^->- bis AG....^.'... 2022 Publiziert im Amtsblatt Nr. .,$... vom ..iS..:.2-.: 2022
Der (pemeindepräsidqnt:
'/ Der Gemeindeschreiber: ü'
2
-eu
'Wiget Thomas
*Wer von der Planungszone berührt ist und ein schutzwürdige^/Intefesse hat, kann während der öffentlichen Auflage
es
N
beim Gemeinderat Homburg schriftlich und begründet Einsprache erheben. Festlegungen Art. l Erlass und Fristen
a
l Der Gemeinderat Homburg erlässt gestützt auf § 32 Abs. l PBG die Planungszone «Holderstöckliweg» für die Dauer von zwei Jahren. Diese Frist kann aus triftigen Gründen um höchstens zwei Jahre verlängert werden. 2 Sind bei Ablauf der Fristen die Planung betreffende Rechtsmittel hängig, verlängert sich die Geltungsdauer der Planungszone bis zur deren
^
,p°'
rechtskräftigen Erledigung.
^:
Art. 2 Verfahren
l Die Festlegung der Planungszone und die Verlängerung ihrer Geltungsdauer richten sich nach den Bestimmungen des Planauflageverfahrens. 00
2 Die Planungszone wird mit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt wirksam.
0
(S CM
329
Art. 3 Geltungsbereich
(D in
l Der Geltungsbereich der Planungszone umfassen die Parzelle 2356 gemäss dem Ubersichtsplan 1:500.
n (N
Art. 4 Planungsziele
l Die Bebaubarkeit dieses Gebiets ist aufgrund geltender Bauzonen-, Gewässer- und Ufergehölzabstände beschränkt und es gelten erhöhte Anforderungen an die Gestaltung der Bauten und Aussenräume (Dorfzone). Entsprechend ist für das Gebiet ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, mit welchem die ortsbaulichen Qualitäten erhalten, bzw. positiv weiterentwickelt werden können und welches einen harmonisch
W
wirkenden, ökologisch wertvollen Übergang zum Siedlungsrand (Loobach) herzustellen vermag.
0>
Art. 5 Wirkung
N
PM
l Innerhalb der Planungszone werden neue Bauten und Anlagen nur bewilligt, wenn sie die vorgesehene Planung nicht erschweren oder beeinträchtigen. 2 Bestehende Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss erneuert, umgebaut, massvoll erweitert oder in ihrem Zweck geändert werden. Die Ausführung bewilligter Bauten und Anlagen ist gestattet.
Art. 6 Ende
78
l Die Planungszonen fallen dahin mit dem Inkrafttreten der Massnahmen, zu deren Sicherstellung sie festgelegt wurden. Sie sind aufzuheben, wenn die Gründe weggefallen sind, aus denen sie festgelegt wurden. 2 Das Dahinfallen und die Aufhebung werden in gleicher Weise veröffentlicht, bekanntgemacht und mitgeteilt wie der Erlass.
?
0)
0 (N
-C3
^ .<(&'
N
7 ^
Ä
LC3
^
Planlegende Geltungsbereiche der Planungszonen
Winzeler + Buhl Raumptaung und Regionalentwicklung Rheinweg 21 Telefon +41 (0)52 624 32 32 8200 Schaffhausen E-mail [email protected]
Projekt-Nr.: 5101
Planformat: 420/297 gezeichnet: MK
in co
N N