Hauptstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Amlikon-Bissegg · Abrogato il 1 nov 2024
Documento
- Numero
- 59
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano delle linee d'arretramento
- Comune
- Amlikon-Bissegg
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Ausserkraftsetzung
- Adottato
- 16 set 2024
- In vigore dal
- 1 nov 2024
- Abrogato
- 1 nov 2024
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Amlikon-Bissegg con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
2024.07-001AA-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
»
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 16. September 2024
Entscheid Nr. 0059 BOA/PG Nr. 2024.07-001
Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg Aufhebung Baulinienplan Hauptstrasse
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.
Die vom Gemeinderat Amlikon-Bissegg am 18. Juni 2024 beschlossene Aufhebung des Baulinienplans Hauptstrasse (RRB Nr. 1409 vom 23. Oktober 1990) wird genehmigt.
2.
Mostra tutto il testo
Mitteilung an: - Gemeinderat Amlikon-Bissegg, 8514 Amlikon-Bissegg, unter Beilage der Dossiers Aufhebung Baulinienplan Hauptstrasse, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - Amt für Denkmalpflege - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers Aufhebung Baulinienplan Hauptstrasse, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten
Erwägungen: 1 . Mit dem Schreiben vom 01 . Juli 2024 ersucht der Gemeinderat Amlikon-Bissegg um Aufhebung des Baulinienplans Hauptstrasse. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Aufhebung des Baulinienplans keine Rekurse hängig. Die Genehmigungsvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung nicht vorgeprüft. 2. Der Regierungsrat genehmigte den Baulinienplan Hauptstrasse mit RRB Nr. 1409 vom 23. Oktober 1990. Der Baulinienplan wurde mit dem Ziel erlassen, die Siedlungsstruktur zu erhalten und den Strassenraum zu sichern. Der Baulinienplan besteht aus zwei Plänen (Thurbrücke bis Schulhaus sowie Schulhaus bis Ortsende). Der Baulinienplan umfasst Baulinien entlang der Hauptstrasse sowie
Thurgau 2/2
mehrerer Gemeindestrassen in Amlikon. Die bestehenden Baulinien legen mehrheitlich einen Abstand von 5.0 m gegenüber der Kantonsstrasse und den Gemeindestrassen fest. Diese grossen Abstände sollen aufgehoben werden, so dass inskünftig die gesetzlichen Strassenabstände zum Tragen kommen. Damit soll sich die Überbaubarkeit auf einzelnen Parzellen deutlich verbessern und die Siedlungsentwicklung nach Innen vereinfachen. Einzelne, den Strassenraum prägende Bauten sind durch den kommunalen Schutzplan geschützt. Die Gemeinde sieht keine Notwendigkeit mehr, grössere Abstände als die gesetzlich vorgeschriebenen Strassenabstände zu verlangen. Aus kantonaler Sicht ist der Baulinienplan Hauptstrasse für die Erhaltung des Ortsbildes von Amlikon sowie die im Perimeter des Baulinienplanes liegenden Einzelobjekte von untergeordneter Bedeutung. Insofern steht der Aufhebung des Baulinienplans Hauptstrasse nichts entgegen. Die Aufhebung des Baulinienplans Hauptstrasse erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:
1 8. SEP. 2024