Zonenplan <1992> Poosseriet Parz. Nr. 2137
Piano delle zone · Basadingen-Schlattingen
Documento
- Numero
- 4
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Basadingen-Schlattingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 30 gen 2025
- In vigore dal
- 22 apr 2025
Carta
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File
2024.12-004Q-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 30. Januar 2025
Entscheid Nr. 0004 BOA/PG Nr. 2024.12-004
Politische Gemeinde Basadingen-Schlattingen Zonenplanänderung Poosseriet (Parzelle 2137)
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.
Die vom Gemeinderat Basadingen-Schlattingen am 22. Oktober 2024 beschlossene Zonenplanänderung Posseriet (Parzelle Nr. 2137) wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Politische Gemeinde Basadingen-Schlattingen, unter Beilage der Dossiers Zonenplanänderung Posseriet (Parzelle 2137), mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers Zonenplanänderung Posseriet (Parzelle Nr 21 37), mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.
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Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 ersucht die Politische Gemeinde Basadingen-Schlattingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. 2. Mit Entscheid Nr. 25 vom 9. Juni 2023 hat das Departement für Bau und Umwelt eine Zonenplanänderung auf Parzelle Nr. 2139 in der Politischen Gemeinde Basadingen-Schlattingen genehmigt. Die Zonenplanänderung betraf eine Teilfläche der Parzelle Nr. 2139 im Umfang von 0.9 ha, welche von der Landwirtschaftszone in die Spezialzone Energie-Gewinnung umgezont wurde. Begründet wurde die damalige Zonenplanänderung mit dem geplanten Bau einer Biogasanlage. Im Rahmen der Detailprojektierung der zu erstellenden Biomassenverwertungsanlage hat sich nun gezeigt, dass die Anlage aufgrund technischer Anforderungen die Zonengrenze der
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Spezialzone Energie-Gewinnung um rund 3.50 m überragt. Damit die Biogasanlage bewilligt werden kann, muss die Spezialzone für Energie-Gewinnung angepasst d.h um 460 m2 auf das benachbarte Grundstück mit der Parzellen Nr. 2137 erweitert werden. Im Gegenzug wird die bestehende Landwirtschaftszone für besondere Nutzungen Pflanzenbau um die genannte Fläche reduziert. Bei beiden Zonen handelt es sich um Zonen des Nichtbaugebiets. 3. Die Zonenplanänderung kann gemäss § 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) als geringfügig eingestuft werden. Die betroffenen Grundstücke gehören demselben Eigentümer. Es sind weder Fruchtfolgeflächen (FFF), noch andere schützenswerte Gebiete betroffen. Der geringfügigen Zonenplanänderung stehen insgesamt keine überwiegenden Interessen entgegen. Gemäss Planungsbericht gin gen gegen die Zonenplanänderung keine Einsprachen ein und das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen.
Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird genehmigt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:
fl 4, FEB. 2025
Basi legali
RB 700 · PBG · Cantone
RB 700.1 · PBV · Cantone
RB 814.03 · USGV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione