Erlass von Planungszonen

Zona di pianificazione · Steg-Hohtenn · Abrogato il 21 apr 2027

Documento

Tipo
Zona di pianificazione
Comune
Steg-Hohtenn
Cantone
Vallese
Livello
Comune
Approvato da
Aucune indication
Adottato
22 apr 2022
In vigore dal
22 apr 2022
Abrogato
21 apr 2027

Carta

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File

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Testo

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n°16

Amtsbiaudes kanns waits | L3YL

Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen vorgenommen.

Raron, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

dh Gemeinde Raron

Baugesuche

Auf der Gemeindekanzlei liegen folgende Baugesuche zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Spitalweg 19, 3900 Brig

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Bauvorhaben: Neubau Mobilfunkanlage mit Mast, Systemtechnik und mit neuen Antennen /RAGE (Abbruch bestehen-der Lichtmast) auf Parzelle Nr. 18, Plan Nr. 1, im Orte genannt Raron / Gramere

Ausnahmegesuch: Unterschreitung Baulinienabstand (Art. 55 BZR) Grundstückeigentümer: Burgergemeinde Raron Planverfasser: Cablex AG, Zürich Nutzungszone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Koordinaten: 627‘580 / 128°190 Gesuchsteller: Tourismus Lötschberg-Region, Postfach 4, 3942 Raron Bauvorhaben: Aufstellen Holzgebäude/Velovermietung Wallis rollt (Planungszone 22.01.2021) auf Parzelle Nr. 4511, Plan

Nr. 28, im Orte genannt Raron / Lattenbine Grundstückeigentümer: Erben Theler Franz- Xaver Planverfasser: OPRA, Brig Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WwG4 Koordinaten: 627’850 / 128°520 Gesuchsteller: Salzgeber Hermann, Südstrasse 27, 3942 St. German

Bauvorhaben: Bau Abgasanlage auf Parzelle Nr. 2282, Plan Nr. 16, im Orte genannt

St. German / Egerten

Grundstückeigentümer: Salzgeber Hermann Planverfasser: Walter Schnyder Kaminbau & Chemindeöfen, Mörel

Nutzungszone: Wohnzone W2

(2. Erschliessungsetappe)

Koordinaten: 629’330 / 128°970 Gesuchsteller: Theler Lars, Brückenmoosstrasse 11, 3942 Raron

Bauvorhaben: Anbringen Sonnen-/Wetterschutz-Überdachung mit Seitenmarkiesen auf Balkon Süd (STWE 5550-27) auf Parzelle Nr. 5550, Plan Nr. 26, im Orte genannt Raron / Briggumoos

Grundstückeigentümer: STWE 5550 Planverfasser: bregypascal ag, Raron Nutzungszone: Wohnzone W4

Koordinaten: 628°075 / 128°555 Gesuchsteller: Camping Santa Monica AG, Kantonsstrasse 56, 3942 Raron

Bauvorhaben: Neubau Empfangsgebäude auf Parzelle Nr. 180, Plan Nr. 3, im Orte genannt Raron / Bergeye

Grundstückeigentümer: Camping Santa Monica AG

Planverfasser: Theler Immobilien AG, Raron Nutzungszone: Camping

Koordinaten: 628°000 / 127950

Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Raron, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

44 Gemeinde Ried-Brig

Baugesuch

— Gesuchsteller: Rüttimann Stephan, Simplonstrasse 147, 3911 Ried-Brig Eigentümer: Rüttimann Stephan, Simplonstrasse 147, 3911 Ried-Brig, Rüttimann Renata, Simplonstrasse 147, 3911 Ried-Brig Planverfasser: Outflex GmbH, Dachslernstrasse 9, 8048 Zürich Nutzungszone: Dorfzone Parzellen/Ort 5/Brei Koordinaten: 1128703 / 2643993 Bauvorhaben: Abbruch Um- und Anbau Wohnhaus Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an die Gemeindeverwaltung Ried-Brig zu richten.

Ried-Brig, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

& Gemeinde Riederalp

Baugesuche

— Gesuchsteller: Berchtold Silvio, Mörel-Filet Grundeigentümer: Im STWE GBV1564/1 bis und mit GBV1564/12 Projektverfasser: Berchtold Silvio, Mörel- Filet Bauvorhaben: Ersatz Türen Studio & Ersatz Garagentür Koordinaten: 645‘796 / 136°495 Parzellen: GBV1564, Plan 23, im Orte genannt Chieweide, Riederalp Nutzungszone: Wohnzone W2

— Gesuchsteller: Walker A&M Haustechnik AG, Ried-Möre! Grundeigentümer: Walker AM Haustechnik AG Projektverfasser: Walker A&M Haustechnik AG, Ried-Möre! Bauvorhaben: Neubau Riederalp Resort Koordinaten: 645'200 / 136°370 Parzellen: GBV19, Plan Nr. 1, im Orte genannt Märzuhof, Riederalp Nutzungszone: Wohnzone W3

Riederalp, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

Saas Fee Gemeinde Saas-Fee

Abänderung der Winter- und Schneeschuhwanderwegnetze

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV) legt die Einwohnergemeinde Saas-Fee zur Abänderung den Plan mit den Winter- und Schneeschuhwanderwegnetzen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt eingeschrieben und begründet an die Einwohnergemeinde Saas- Fee, Dorfplatz 8, 3906 Saas-Fee zu richten.

Saas-Fee, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Salgesch

Baugesuch

— Gesuchsteller: Herr Yves Florey, Weinbergstrasse 24, 3970 Salgesch Grundeigentümer: Herr Yves Florey, Weinbergstrasse 24, 3970 Salgesch Bauvorhaben: Abänderungsgesuch zur Baubewilligung vom 06.05.2021, Vergrösserung Garage & Jaccuzzi Planverfasser: Eric Papon & Partenaires SA, Avenue du Rothorn 11, 3960 Sierre Parzelle: Nr. 917 im Orte genannt Pachje Koordinaten: 2610780 / 1128920 Nutzungszone: Wohnzone W3 Das Baugesuchdossier kann während den üblichen Schalterstunden im Gemeindebüro eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Salgesch, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde St. Niklaus

Baugesuch

Auf der Gemeindekanzlei liegt folgendes Baugesuch zur öffentlichen Einsichtnahme auf: — Bauherr: Hauser Katrin & Ulrike, Schuberstrasse 18, D-72585 Riederich Eigentümer: Hauser Katrin und Hauser Ulrike des Theo Plan/Parzelle: 41 / 3787 Koordinaten: 629'870 / 114'100, Chingene Bauvorhaben: Gepäckaufzug an bestehendes Wohnhaus Nutzungszone: Wohnzone W2 Allfällige Einsprachen sind innert der Frist von 30 Tagen schriftlich an die Gemeindeverwaltung St. Niklaus zu richten.

St. Niklaus, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

FA Steg-Hohtenn

Erlass von Planungszonen

Der Gemeinderat von Steg-Hohtenn gibt bekannt, dass er an der Sitzung vom 29. März 2022 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom

22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären.

Planungsabsicht Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) — welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist — hält in Art. 15 fest, dass Bauzonen Land umfassen, welches sich für eine Überbauung eignet und dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Der «Kantonale Richtplan» verlangt die Abgrenzung des künftigen «Siedlungsgebietes», bzw. die Blockierung von Flächen, welche über den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgehen. Die Gemeinde Steg-Hohtenn verfügt über

Vendredi 22 avril 2022 Bulletin officiel du canton du Valais

1392

n°16

keinen, dem revidiertem Bundesgesetz über die Raumplanung konformen Zonennutzungsplan. Im Hinblick auf die Bauzonendimensionierung im Sinne von Art. 15 RPG sowie der Festlegung des künftigen «Siedlungsgebietes», erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 kRPG Planungszonen. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb der Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen, um die Realisierung der kommunalen Raumplanungsziele auf den betroffenen Parzellen sicherzustellen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern.

Planungszone

Die Planungszonen umfassen verschiedene Gebiete innerhalb des «Zonennutzungsplans» vom 9. Juni 2010 der ehemaligen Gemeinde Steg sowie vom 5. November 2008 der ehemaligen Gemeinde Hohtenn. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Insbesondere dürfen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen getroffen werden, die der beabsichtigten Planungsabsicht widersprechen und zu

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einer zusätzlichen Zersiedlung führen sowie eine allfällige spätere Zuweisung zu einer andern Nutzungszone verunmöglichen. Bauten und Anlagen können auf den bezeichneten Gebieten nur erstellt werden, wenn diese dem beabsichtigten Planungszweck entsprechen.

In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen im Hinblick auf die Überarbeitung der kommunalen Zonennutzungsplanung dar.

Geltungsdauer

Die Planungszonen gelten für eine Dauer von fünf Jahren. Sie werden mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig.

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderatsbeschluss sowie der dazugehörige Plan der von der Planungszonen betroffenen Parzellen liegen ab heutiger Publikation im kantonalen Amtsblatt zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Einsprachen

Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 KRPG schriftlich

innert 30 Tagen ab heutigem Datum bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat.

Steg-Hohtenn, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

Fa. Gemeinde Varen [e3

Einladung

Die Urversammlung wird hiermit eingeladen auf: Montag, 16. Mai 2022 um 19.00 Uhr in die Burgerstube.

Traktanden:

Begrüssung

Wahl der Stimmenzähler

Protokoll der Urversammlung vom 3. Dezember 2021 Verwaltungsrechnung 2021 Bericht der Kontrollstelle Verschiedenes

sup »NHm

Zahlreiches Erscheinen erwartet

Varen, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung

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visuelle et sonore.

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jose fernandes

le directeur regional Valais central