Hünenberg Einfacher Bebauungsplan Chamerstr. 2b

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Numero
2024-205
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione semplice
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
20 ago 2024
In vigore dal
26 ago 2024

Carta

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File

02-BBP Chamerstrasse 2b Situationsplan vom 20.08.2024.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Kanton Zug BR; meine Hünenberg Gemeinde Hünenberg

Beschluss

Chamerstrasse 2b, 1:500

Vom Gemeinderat für die öffentliche Auflage verabschiedet am: 09.04.2024

Der Gemeindeschreiber: ae

Die Gemeindepräsidentin: >, db. AUX i

Publiziert im Abtsblatt Nr. 18 vom 02.05.2024 Òffentliche Auflage der Abteilung Bau und Planung

der Gemeinde Hünenberg

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vom 02.05.2024 bis 31.05.2024

20, AUG. 2024

Vom Gemeinderat beschlossen am: ............nmrsrseennnn

Die en ttes Der Gemeindeschreiber: en

Renate Huwyler Ù Robia Ammann u...

Beschlussinhalt

Perimeter zum zus ou Geltungsbereich

Baubereich 457.70 m ü. M. Baubereich für Kleinbauten

— Hauptfirstrichtung

Grün- und Freiflächen Freiflächen (Lage schematisch)

Hochstammbäume neu

Hochstammbäume bestehend

Heckenstruktur

Spielflächen (Lage schematisch) Erschliessung Erschliessungsflächen (Lage schematisch)

Oberirdische Parkplätze Bestand (Lage schematisch)

00000 Siedlungsinterne Fusswege (Lage schematisch) YA Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage Informationsinhalt

EEE

Bestehende Bauten

Bestehendes Untergeschoss innerhalb Geltungsbereich

Abzubrechende Bauten und Anlagen

A Hauszugang

Rechtskräftige Baulinie

Schnittlage

Richtprojekt / Richtprojekt Untergeschoss hegglin cozza architekten, Aegeristrasse 38, 6300 Zug, vom 20. August 2024

Planinfs-mationen

Datum: 20 August 2024 Auftrag: P2373-01 Kontrolliert: LS Gezeichnet: Kô/SF

Plangn ndlage: Digitale Vermessungsdaten, GIS Zug, 24.08.2023 Plotfile PAp_2378_Hünenberg\01_Einfacher Bebauungsplan Chamerstrasse 2B\hühnenberg bebauungsplan_chamerstrasse_2b_plotfile.dwg R+K Poststrasse 4 Im Aeuli 3 Oberalpstrasse 81 R+K 8808 Pfäffikon SZ 7304 Maienfeld GR 6490 Andermatt UR Di iatiepiene. Raumplanung AG T 055 415 0015 T 081 302 75 80 T 041 887 00 27

Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung der maximalen Anzahl Vollgeschosse und der maximalen Höhenkote (in m ü. M.) für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion

in separatem Verfahren beschlossene Baulinie Chamerstrasse (BDB vom 17.06.2024)

Grösse: 30/84

[email protected] www.rkplaner.ch

À _ Situa

tionsplan F1 È +

DI Li Schnitt A-A H E 83 457.70 m ü. M. = i? 4825m va GS Nr. 71 GS & | 8 | i > | 2 (E | 5 le ER

GS Nr. 67 168 Nr.729 I

|

Bestimmungen

Zweck

%

Der einfache Bebauungsplan Chamerstrasse 2b bezweckt:

+ einen zeitgemässen Ersatzneubau des Gebäudes mit Assekuranznummer 133b mit guter Einordnung in die bestehende Bebauung;

. die gute Einordnung in den östlich angrenzenden Siedlungsfreiraum;

® die Schaffung eines ortsbaulichen Auftakts entlang der Chamerstrasse.

Bestandteile

2. Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan, den Bestimmungen und dem Schnitt A-A'.

3. Das Richtprojekt der hegglin cozza architekten vom 20.08.2024 ist für die Gestaltung der Bauten und der Umgebung richtungsweisend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des einfachen Bebauungsplans und des übergeordneten Rechts abgewichen werden, soweit qualitativ insgesamt eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

Geltungsbereich

4. Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans ist im Situationsplan festgelegt.

Bebauung

5. Lage, äussere maximale Abmessungen sowie Gebäudeabstände der oberirdischen Bauten ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen für Hauptgebäude und Kleinbauten.

6. Im Baubereich für Hauptgebäude B ist ein Gebäude mit Satteldach zu erstellen. Die Hauptfirstrichtung ist im Situationsplan festgelegt. Die Dachneigung hat zwischen 35° und 40° zu betragen.

7. In den Baubereichen für Hauptgebäude A und C liegen die bestehenden Gebäude mit Satteldächern. Die Hauptfristrichtung ist im Situationsplan festgelegt.

8. Für die Baubereiche für Hauptgebäude sind die im Situationsplan festgelegte maximale Vollgeschosszahl und die maximale Höhenkote (in m ü. M.) für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion einzuhalten.

9. Unterirdische Bauten, Unterniveaubauten und Untergeschosse sind auch innerhalb der Freiflächen zulässig.

0. Das zonenkonforme Nutzungsmass wird auf eine maximale Ausnützungsziffer von 0.48 erhöht.

Gestaltung

1. Bauten und Anlagen sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.

2. Das Farb- und Materialkonzept hat sich an den bestehenden Bauten und Anlagen zu orientieren.

3. Die Dachflächen des Gebäudes im Baubereich für Hauptgebäude B sind mit Photovoltaikmodulen im Umfang von mindestens 100 m? auszustatten.

Freiraum

4. Die Umgebung ist auf der Basis des Plans Freiraumgestaltung (Plan-Nr. 116-502-23) von Benedikt Stähli Landschaftsarchitekt BSLA vom 20.08.2024 zu gestalten. Im Baubewilligungsverfahren ist die Bepflanzung und Materialisierung im Detail aufzuzeigen.

5. An schematisch bezeichneter Lage sind bestehende Heckenstrukturen und Hochstammbäume zu erhalten respektive neue Hochstammbäume zu pflanzen. Bei Abgang ist ein alterungsfähiger Ersatz zu schaffen. Für die Bepflanzung sind standortgerechte und nach Möglichkeit einheimische Arten zu verwenden.

6. An schematisch bezeichneter Lage sind Spielflächen in einem Umfang von insgesamt mindestens 150 m? zu schaffen. Im Bereich der Freiflächen sind mindestens 300 m? gut gestaltete Freiflächen zu erhalten.

Erschliessung

7. Die im Situationsplan bezeichneten siedlungsinternen Fusswege sowie deren Anschlusspunkte an das übergeordnete Netz sind sicherzustellen.

8. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage und des Velokellers haben an der schematisch bezeichneten Lage zu erfolgen.

9. An den schematisch bezeichneten Standorten liegen insgesamt drei bestehende, oberirdische Parkfelder. Das oberirdische Parkfeld bei der Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage ist als behindertengerechter Besuchendenparkplatz zu erstellen.

20. Es sind insgesamt 23 Veloabstellplätze zu erstellen.

Schlussbestimmungen

PAS

22.

Wo der einfache Bebauungsplan keine abweichende Bestimmung enthält, gelten die Vorschriften der kommunalen Nutzungsplanung und der übergeordneten Gesetzgebung.

Der einfache Bebauungsplan tritt mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses in Kraft.