Einfacher Bebauungsplan Areal Langgasse

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione semplice
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
10 nov 2020
In vigore dal
10 nov 2020

Carta

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File

EBP_Areal_Langgasse.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Gemeinde Baar

Kanton Zug

Situationsplan

Zweck

1a

211

34a

34b

Mostra tutto il testo

34c

Einfacher Bebauungsplan Areal Langgasse

Bestimmungen

1. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) des Kantons Zug und von § 6 der Bauordnung Baar vom 5. Juni 2005 (BO) insbesondere:

2190a

1780

2191a

(33082)

1:500

§

2994

92

RRB 07.07.19

246

9a

3896

§ §

378 Mülibach

284

Abteilung Planung / Bau, den 22. September 2020

Bestandteile

a 2319

2352a

36

38

Vom Gemeinderat verabschiedet am 22. September 2020 Die Gemeindeschreiberin:

8a

2. Der einfache Bebauungsplan beseht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den Bestimmungen.

55

sse elstra tzeng Schu

René Strehler

Der Gemeindepräsident:

284

3. Das Richtprojekt vom 14. April 2020 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen und der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine mindestens gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

411

285

8.00

419

4.93

Bescheinigt Abteilung Planung / Bau

4 9.5 3 7 . 6

3263

415 0 9.6

51

6. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.

6.1 5

V

62 17.

V

3350

B

sse cho s e ollg tika 4 V 1 At +

25

352d

Sagenbrugg

a

a 3338

Freiraum P

13. Entlang der Langgasse ist eine Baumreihe zu erstellen. P

14. Sämtliche Flächen des Freiraums, die nicht der Erschliessung dienen, sind zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Bäume ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden.

352b

P

Baubereich für Kleinbaute (Abgrenzung schematisch)

15. Meteorwasser ist innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern. Es gilt das Trennsystem.

P

8

7.5

352g

9. Im Baubereich B gilt eine maximale Gebäudelänge von 60 m.

12. Es sind nur Flachdächer zulässig. Abgesehen von den Bereichen mit Solaranlagen sind sie extensiv zu begrünen. Dachaufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zentral anzuordnen und gegenüber der Fassade um mindestens ihre Eigenhöhe zurück zu rücken. Neben technisch bedingten Aufbauten und Anlagen sind auf den Dächern lediglich Solaranlagen zulässig. 3

P

P

22.

Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung

5 6.5

49

3340

8. In den Baubereichen für Hauptgebäude sind max. 4 Vollgeschosse und ein Attikageschoss zulässig.

11. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.

a

21

88

10. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32 Abs. 3 PBG um maximal 20 % erhöht werden. 218

V

352i

352e

412

.47

418

B RR

19 02. 16.

41 12.

P

63.

Geltungsbereich

V

P

4328

P

F

Verbindlicher Inhalt

1533

09

Datum: 29. Oktober 2020

421

F

17.

0 3

P

48

2.8

83 17.

5 6.6

E

7

44 10.

F

4330

6.2

352c

33

sse cho s e ollg tika 4 V 1 At +

19 13.

Die Gemeindeschreiberin:

7. Kleinbauten dürfen nur im vorgesehenen Bereich erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplätze sowie Zugänge zur Tiefgarage.

3347

A

Vom Gemeinderat beschlossen am

Baubereich für Balkone

5. Lage sowie Grenz- und Gebäudeabstände von neuen oberirdischen Hauptgebäuden ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen. Vorspringende Gebäudeteile wie Vordächer, Erker und dergleichen dürfen den Baubereich nicht überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche in den Baubereichen für Balkone über den Baubereich für Hauptgebäude hinausragen dürfen.

413

34 19.

0 2.8

3349

A

Bebauung

3834

4329

09

17.

8.29

Der Gemeindepräsident:

3898

ch

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 25. Sept. bis 26. Okt. 2020

b

2352

Geltungsbereich 4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.

a Mülib

2.50

Andrea Bertolosi

57

1a

Walter Lipp

5a

3897

Der Abteilungsleiter:

die bestehende Arealbebauung gemäss der gesetzlichen Vorgaben(§ 71 PBG) in einen einfachen Bebauungsplan gemäss § 32bis PBG zu überführen; eine gute bauliche und freiräumliche Entwicklung auf dem zentralgelegenen Areal zu ermöglichen; die Erstellung einer gemeinschaftlichen Tiefgarage mit Anschlussmöglichkeiten für das benachbarte Grundstück GS Nr. 419 zu sichern

Erschliessungsflächen (Abgrenzung schematisch)

420

Begrünte Freiflächen (Abgrenzung schematisch) 41

8 .02.198 RRB 16

352a

43

a 349

16. Die Spielflächen haben mind. 15 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche zu betragen und sind kindgerecht zu gestaltet und auszustatten.

sse

a

gg n a L

Erschliessung

Bäume, Sträucher/Stauden (Lage und Anzahl schematisch)

424

17. Die Erschliessung erfolgt an bezeichneter Stelle ab der Schutzengelstrasse.

Interne Fusswege

F

Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt

69

5b

Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch)

43s

3

Spielflächen (Abgrenzung schematisch) V

Oberirdische Veloabstellplätze (Abgrenzung schematisch)

P

Oberirdische Besucher-/Kundenparkplätze für den Geltungsbereich (Abgrenzung schematisch)

18. Der Zugang zum Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 ist als Notzufahrt sowie für Fussgänger und Velofahrer im Grundbuch zu sichern.

40 225

19. Im Geltungsbereich ist eine Tiefgaragenzufahrt gemäss Eintrag im Situationsplan zulässig, die über den Geltungsbereich hinaus auch der Erschliessung der Nachbarsgrundstücke GS Nr. 419 sowie GS Nrn. 420 und 421 (max. 6 Parkplätze) dient. 20. Oberirdisch sind maximal 25 Besucher- und Kundenparkplätze für den Geltungsbereich und 5 Besucherparkplätze für das Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 in den hierfür im Plan vorgesehenen Bereichen zulässig. Es ist ein sickerfähiger Belag zu verwenden. 21. Bei Wohnnutzungen ist ein Veloabstellplatz pro Zimmer zu realisieren. Bei Gewerbenutzungen richtet sich der Bedarf an Veloabstellplätzen gemäss VSS-Normen.1/3 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch, witterungsgeschützt und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplätze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt.

P

Oberirdische Besucherparkplätze für Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 (Abgrenzung schematisch)

E

Entsorgungsstelle (Lage schematisch)

22. An den bezeichneten Stellen sind Fusswege zu errichten.

Arealzufahrt

23. An bezeichneter Stelle ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

N

Schlussbestimmungen 0

Informativer Inhalt

5

10

25

24. Die Bestandsbauten Assek.-Nr. 3338a und 3340a können angemessen erweitert, umgebaut und in ihrem Zweck teilweise geändert werden, sofern dadurch nicht weiter vom geltenden Recht abgewichen wird. Bei Anpassungen, welche das in § 72 PBG zulässige Mass übersteigen, muss der Bebauungsplan revidiert werden.

Bestehende Gebäude

25. Erste Baugesuche für Hauptgebäude haben mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen.

Geplante Gebäude

26. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht- der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Ge- 4 meinde Baar massgebend.

Grundstücksgrenzen Abmessungen Richtprojekt Hochbau Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage / Untergeschosse Genehmigte Baulinie

27. Bei Baugesuchen ist jeweils die Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche sowie der Parkplätze für sämtliche Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans nachzuweisen. 28. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.