Einfacher Bebauungsplan Areal Langgasse
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione semplice
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 10 nov 2020
- In vigore dal
- 10 nov 2020
Carta
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File
EBP_Areal_Langgasse.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Gemeinde Baar
Kanton Zug
Situationsplan
Zweck
1a
211
34a
34b
Mostra tutto il testo
34c
Einfacher Bebauungsplan Areal Langgasse
Bestimmungen
1. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) des Kantons Zug und von § 6 der Bauordnung Baar vom 5. Juni 2005 (BO) insbesondere:
2190a
1780
2191a
(33082)
1:500
§
2994
92
RRB 07.07.19
246
9a
3896
§ §
378 Mülibach
284
Abteilung Planung / Bau, den 22. September 2020
Bestandteile
a 2319
2352a
36
38
Vom Gemeinderat verabschiedet am 22. September 2020 Die Gemeindeschreiberin:
8a
2. Der einfache Bebauungsplan beseht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den Bestimmungen.
55
sse elstra tzeng Schu
René Strehler
Der Gemeindepräsident:
284
3. Das Richtprojekt vom 14. April 2020 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen und der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine mindestens gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
411
285
8.00
419
4.93
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau
4 9.5 3 7 . 6
3263
415 0 9.6
51
6. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
6.1 5
V
62 17.
V
3350
B
sse cho s e ollg tika 4 V 1 At +
25
352d
Sagenbrugg
a
a 3338
Freiraum P
13. Entlang der Langgasse ist eine Baumreihe zu erstellen. P
14. Sämtliche Flächen des Freiraums, die nicht der Erschliessung dienen, sind zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Bäume ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden.
352b
P
Baubereich für Kleinbaute (Abgrenzung schematisch)
15. Meteorwasser ist innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern. Es gilt das Trennsystem.
P
8
7.5
352g
9. Im Baubereich B gilt eine maximale Gebäudelänge von 60 m.
12. Es sind nur Flachdächer zulässig. Abgesehen von den Bereichen mit Solaranlagen sind sie extensiv zu begrünen. Dachaufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zentral anzuordnen und gegenüber der Fassade um mindestens ihre Eigenhöhe zurück zu rücken. Neben technisch bedingten Aufbauten und Anlagen sind auf den Dächern lediglich Solaranlagen zulässig. 3
P
P
22.
Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung
5 6.5
49
3340
8. In den Baubereichen für Hauptgebäude sind max. 4 Vollgeschosse und ein Attikageschoss zulässig.
11. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.
a
21
88
10. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32 Abs. 3 PBG um maximal 20 % erhöht werden. 218
V
352i
352e
412
.47
418
B RR
19 02. 16.
41 12.
P
63.
Geltungsbereich
V
P
4328
P
F
Verbindlicher Inhalt
1533
09
Datum: 29. Oktober 2020
421
F
17.
0 3
P
48
2.8
83 17.
5 6.6
E
7
44 10.
F
4330
6.2
352c
33
sse cho s e ollg tika 4 V 1 At +
19 13.
Die Gemeindeschreiberin:
7. Kleinbauten dürfen nur im vorgesehenen Bereich erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplätze sowie Zugänge zur Tiefgarage.
3347
A
Vom Gemeinderat beschlossen am
Baubereich für Balkone
5. Lage sowie Grenz- und Gebäudeabstände von neuen oberirdischen Hauptgebäuden ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen. Vorspringende Gebäudeteile wie Vordächer, Erker und dergleichen dürfen den Baubereich nicht überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche in den Baubereichen für Balkone über den Baubereich für Hauptgebäude hinausragen dürfen.
413
34 19.
0 2.8
3349
A
Bebauung
3834
4329
09
17.
8.29
Der Gemeindepräsident:
3898
ch
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 25. Sept. bis 26. Okt. 2020
b
2352
Geltungsbereich 4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.
a Mülib
2.50
Andrea Bertolosi
57
1a
Walter Lipp
5a
3897
Der Abteilungsleiter:
die bestehende Arealbebauung gemäss der gesetzlichen Vorgaben(§ 71 PBG) in einen einfachen Bebauungsplan gemäss § 32bis PBG zu überführen; eine gute bauliche und freiräumliche Entwicklung auf dem zentralgelegenen Areal zu ermöglichen; die Erstellung einer gemeinschaftlichen Tiefgarage mit Anschlussmöglichkeiten für das benachbarte Grundstück GS Nr. 419 zu sichern
Erschliessungsflächen (Abgrenzung schematisch)
420
Begrünte Freiflächen (Abgrenzung schematisch) 41
8 .02.198 RRB 16
352a
43
a 349
16. Die Spielflächen haben mind. 15 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche zu betragen und sind kindgerecht zu gestaltet und auszustatten.
sse
a
gg n a L
Erschliessung
Bäume, Sträucher/Stauden (Lage und Anzahl schematisch)
424
17. Die Erschliessung erfolgt an bezeichneter Stelle ab der Schutzengelstrasse.
Interne Fusswege
F
Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt
69
5b
Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch)
43s
3
Spielflächen (Abgrenzung schematisch) V
Oberirdische Veloabstellplätze (Abgrenzung schematisch)
P
Oberirdische Besucher-/Kundenparkplätze für den Geltungsbereich (Abgrenzung schematisch)
18. Der Zugang zum Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 ist als Notzufahrt sowie für Fussgänger und Velofahrer im Grundbuch zu sichern.
40 225
19. Im Geltungsbereich ist eine Tiefgaragenzufahrt gemäss Eintrag im Situationsplan zulässig, die über den Geltungsbereich hinaus auch der Erschliessung der Nachbarsgrundstücke GS Nr. 419 sowie GS Nrn. 420 und 421 (max. 6 Parkplätze) dient. 20. Oberirdisch sind maximal 25 Besucher- und Kundenparkplätze für den Geltungsbereich und 5 Besucherparkplätze für das Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 in den hierfür im Plan vorgesehenen Bereichen zulässig. Es ist ein sickerfähiger Belag zu verwenden. 21. Bei Wohnnutzungen ist ein Veloabstellplatz pro Zimmer zu realisieren. Bei Gewerbenutzungen richtet sich der Bedarf an Veloabstellplätzen gemäss VSS-Normen.1/3 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch, witterungsgeschützt und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplätze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt.
P
Oberirdische Besucherparkplätze für Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 (Abgrenzung schematisch)
E
Entsorgungsstelle (Lage schematisch)
22. An den bezeichneten Stellen sind Fusswege zu errichten.
Arealzufahrt
23. An bezeichneter Stelle ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage
N
Schlussbestimmungen 0
Informativer Inhalt
5
10
25
24. Die Bestandsbauten Assek.-Nr. 3338a und 3340a können angemessen erweitert, umgebaut und in ihrem Zweck teilweise geändert werden, sofern dadurch nicht weiter vom geltenden Recht abgewichen wird. Bei Anpassungen, welche das in § 72 PBG zulässige Mass übersteigen, muss der Bebauungsplan revidiert werden.
Bestehende Gebäude
25. Erste Baugesuche für Hauptgebäude haben mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen.
Geplante Gebäude
26. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht- der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Ge- 4 meinde Baar massgebend.
Grundstücksgrenzen Abmessungen Richtprojekt Hochbau Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage / Untergeschosse Genehmigte Baulinie
27. Bei Baugesuchen ist jeweils die Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche sowie der Parkplätze für sämtliche Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans nachzuweisen. 28. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.