Strassenplan Einmündung Rainstrasse (Kantonsstrasse P)
Linee d'arretramento · Neuheim
Documento
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Comune
- Neuheim
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Tiefbauamt (TBA)
- Approvato da
- BD
- Adottato
- 16 feb 2022
- In vigore dal
- 16 feb 2022
Carta
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File
Beschluss BDB 16.02.2022.PDFApri in una nuova scheda
Testo
Beschluss BDB 16.02.2022.PDF
Kanton Zug
Baudirektion
Zug, 16. Februar 2022
Gemeindewesen
Strassenplan Einmündung Rainstrasse Gemeinde Neuheim
Die Baudirektion,
gestützt auf $ 5 Abs. 2 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11)
beschliesst: 1.
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Der Strassenplan Einmündung Rainstrasse, Plan-Nr. 102410.1-PG990 vom 12. August 2021 wird beschlossen.
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim (3 Pläne) Baudirektion Amt für Raum und Verkehr (1 Plan)
Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) 4.
Zur Kenntnisnahme an:
Geozug Ingenieure AG, Priska Schillig, Obermühle 8, 6340 Baar
Baudirektion
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EEE
Florian Weber
Regierungsrat
n8_sp einmündung rainstrasse, bdb_1.docx
Seite 2/2
A. Im April 2020 hat der Kanton Zug mit der Sanierung der Sihlbruggstrasse zwischen den Knoten Sand AG und Blatt begonnen. Nach Abschluss der Hauptarbeiten im Bereich der Bushaltestelle Sarbach, Fahrtrichtung Neuheim, wurde festgestellt, dass die Erschliessung des Wartebereichs von bzw. zur Rainstrasse unbefriedigend ist und diese mit kleineren Anpassungen verbessert werden soll. Die Erstellung der Rampe verläuft teilweise ausserhalb der Bauzone, somit es sich zum Teil um ein Bauvorhaben ausserhalb fder Bauzone handelt. Deshalb wurde ein Strassenplan ausgeschieden. B. Der Gemeinderat Neuheim hat in seinem Schreiben vom 28. September 2021 dargelegt, dass er keine Einwände gegen den Strassenplan hat.
Gemäss $ 38 PBG werden kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne öffentlich aufgelegt. In einfachen Fällen kann gemäss $ 38 Abs. 3 PBG auf die Publikation im Amtsblatt verzichtet werden, jedoch sind die Betroffenen direkt zu benachrichtigen. Vorliegend wurde der betroffene Eigentümer über das Vorhaben informiert. Das Einspracherecht ist somit gewähr©.
leistet.
Der Strassenplan ist somit rechtmässig, so dass er vorbehaltlos von der Baudirektion beschlossen werden kann. D.
Strassenplan Einmündung Rainstrasse, Gemeinde Neuheim
34 Strassenplan Einmündung Rainstrasse, KS-P, Teilstrecke 5, 16.02.2022.pdf
Kanton Zug
Grundstück Nr. 49
Grundstück Nr. 894
Grundstück Nr. 44
Erich Ruhstaller Flürtlen 1 6345 Neuheim
Kanton Zug 6300 Zug
Einwohnergemeinde Neuheim 6345 Neuheim
Gemeinde Neuheim
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Strassenplan Einmündung Rainstrasse Kantonsstrasse P Sihlbrugg Neuheim Edlibach Teilstrecke 5: km 0+203 bis km 0+850 -
-
Situation 1: 200
52
Auf eine Publikation kann verzichtet werden, da die Betroffenen gemäss $ 38 Abs. 3 PBG. direkt benachrichtigt wurden und ihre Zustimmung erteilen.
Der Eigentümer der Grundstücke 49, 894 Kanton Zug
H/TL7Z
Unterschrift:
Erich Ruhstaller Unterschrift
Mitbericht des Gemeinderates vom 28. September 2021
Von der Baudirektion des Kantons Zug gestützt auf $ 7 der Delegationsverordnung beschlossen am: /b.2. 7022 EEE ERFEEE ER CE
Plan Nr.: Datum:
Rev.: Visum:
10241.01-PG990
Auftrags Nr.: Planformat: Ing. Büro BG Nr.:
12.08.2021
schw
P22, TA 2.1 A3 10241.01-PG990
Legende: Beschlussinhalt:
--
-
Planer:
Informationsinhalt:
BG Ingenieure und Berater AG Lindenstrasse 16 +41 58 424 50 50 CH-6341 Baar BE [email protected]
neue Strasssenlinie zu beschliessen Aufzuhebende Strassenlinien zu beschliessen
Projekt www.bg-21.com
Bauherr: Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 / 728 53 30
best. Baulinie (befristet)
Beanspruchung des Baulinienraumes für die Realisierung des Strassenprojektes, insbesondere für Installationszwecke während der Bauzeit. genehmigte Strassenlinien bestehende Baulinie
Information Koordinatensystem: Das dargestellte Projekt und der Lagebezug der amtl. Vermessung richten sich nach dem CH-Koordinatensystem
DLV03
LV95