Bau- und Strassenlinienplan Blumenweg

Linee d'arretramento · Zugo

Documento

Tipo
Linee d'arretramento
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
1 mag 2001
In vigore dal
1 mag 2001

Carta

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Beschluss BDB 01.05.2001.PDFApri in una nuova scheda

Testo

Beschluss BDB 01.05.2001.PDF

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-7. MAI

U,

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG

Gemeindewesen Bau- und Strassenlinienplan Blumenweg Stadt Zug

Die Baudirektion, gestützt auf $ 3 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG), $ 13 Abs. 2 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (BGS 751.14; GSW) und $ 7 Bst. a) der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der vom Stadtrat am 20. März 2001 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan Blumenweg, Plan-Nr. 7150 vom 16. November 2000, wird genehmigt.

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2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

3.

Mitteilung an:

Stadtrat von Zug, 6300 Zug (3 Ex., 5 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt (mit Plan)

Zug, 1. Mai 2001 / JM

BAUDIREKTION DES KANTONS

ZUG

Ei

‚Jean-Pa

Elachsmann, Regierungsrat

-

2

-

A.1. Mit dem Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 21. November 2000 reichte der Stadtrat von Zug den Bau- und Strassenlinienplan Blumenweg, der Baudirektion

zur Vorprüfung ein.

A.2. Entlang des Blumenweges bestehen auf einer Länge von ca. 45 m ab der Löberenstrasse rechtsgültige Baulinien, welche auf der Nordseite einen Abstand von ca. 5 m und auf der Südseite einen Abstand von ca. 3.5 m zum Fahrbahnrand aufweisen. Auf dem östlichen Abschnitt des Blumenwegs bestehen keine Baulinien.

A.3. Im Frühling 2000 wurde dem Stadtbauamt ein Gesuch um Festsetzung von Baulinien auch für den östlichen Teil des Blumenweges eingereicht. Das Gesuch erfolgte im Hinblick auf einen vorgesehenen Um- und Neubau auf GS 727. Auch auf dem GS 730 am südöstlichen Ende des Blumenweges ist seit längerer Zeit eine

Überbauung geplant.

A.4. Der vorliegende Bau- und Strassenlinienplan bezweckt einerseits, auf der ganzen Länge des Blumenweges beidseits eine gradlinige Fassadenstruktur zu erhalten bzw. zu ermöglichen und dabei die bereits bestehenden Bauten mit ihren Baufluchten miteinzubinden, andererseits den erforderlichen Ausbau des Blumenweges mit-

tels Strassenlinien verbindlich zu sichern. Der Baulinienraum von durchgehend 12 m Breite sowie der Abstand der südlichen Baulinie zum Fahrbahnrand bzw. zur Stra-

ssenlinie von 3.5 m sind angesichts der reinen Erschliessungsfunktion des Blumenweges und der hier vorhandenen kleinräumigen Siedlungsstruktur ausreichend.

A.5. Im Rahmen der Vorprüfung gab die Baudirektion am 19. Dezember 2000 eine positive Zustimmung ab.

Der Baulinienplan wurde gemäss $ 39 PBG im Amtsblatt zweimal publiziert und öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist vom 15. Januar bis 14. Februar 2001 B.

ging eine von sechs Grundeigentümerparteien gemeinsam unterzeichnete Einsprache ein. In dieser Einsprache wird verlangt, dass die Zufahrt von Fahrzeugen für die geplante Überbauung auf GS 730 nicht über den Blumenweg zu führen sei und die Zufahrt und den Strassenbereich des Blumenweges zu belassen sei. Der Stadtrat

von Zug wies die Einsprache am 20. März 2001 ab und beschloss den Baulinienplan. Der Entscheid über die Einsprache ist rechtskräftig. Als Begründung wurde erläutert,

dass die Zufahrt zum GS 730 aus hierarchischen Gründen sowie wegen der steilen Böschung nicht direkt ab der Ägeristrasse erschlossen werden kann. Da die zur Zeit ausparzellierte Breite des Blumenweges nicht einmal 2.50 m und der tatsächliche Ausbau stellenweise nur rund 3.00 m aufweist, wird eine künftige bauliche Veränderung für ein entsprechender Wegausbau auf den Grundstücken am Blumenweg zwingend erforderlich.

-

C.

3

-

Der Baulinienplan ist zweckmässig und den heutigen Randbedingungen ange-

passt.

146 Bau- und Strassenlinienplan Blumenweg, 01.05.2001.pdf

KANTON ZUG

STADT ZUG

Legende: Genehmigungsinhalt

Bau- und Strassenlinienplan

2 Gen

Neue Baulinie zu genehmigen

de Summe Oa Gum.

Strassenlinien zu genehmigen

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Blumenweg Situation 1: 500

4278

Information

8 rum

3 624

Genehmigte Baulinien PLAN NR:

21263 9928

STADTBAUAMT ZUG

7150

4

DATUM:

16.11.2000

ERSETZT PLAN NR:

Baufluchten (auf bestehender Fassade)

DER STADTARCHITEKT:

1 .-

DER STADTINGENIEUR:

VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM:

2

Strassenbereich

21.11.2000

Blumenweg

ZUG, DEN 15.12.2000 1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT

DER BAUDIREKTOR:

2 und 3

VOM:

12. und 19. 01.2001

J.P. FLACHSMANN

1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM STADTBAUAMT

VOM: 15. JANUAR 2001

NR:

ui

177

VORPRÜFUNG DURCH DIE KANTONALE BAUDIREKTION:

BIS:

3

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ji A

4 D

428b

6 71088

1

Grenzmutation Nr..7815.00 noch nicht rechtsgültig. (Stand 6.3.2001) (GS Nr. 624, 632, 719, 720, 2713) 10598

14. FEBRUAR 2001

Koordinatenverzeichnis:

ZIFFER:

3 4 DER STADTPRÄSIDENT:

DER STADTSCHREIBER:

CHRISTOPH LUCHSINGER

ALBERT RÜTTIMANN

6 7 8

RRB 6.5.1966

20. MÄRZ 2001

1

224900.574 224880.966 224911.596 224906.174 224899.862 224892.992 224890.626 224871.917

&

VOM STADTRAT BESCHLOSSEN AM:

682167.618 682184.932 682135.349 682142.041 682149.411 682157.162 682159.834 682176.960

9253

H---1

-1, Mai 2001

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BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG

GENEHMIGTAM:

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A 79

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