Baulinienplan Blasenbergstrasse 5-9

Linee d'arretramento · Zugo

Documento

Tipo
Linee d'arretramento
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
3 giu 2004
In vigore dal
3 giu 2004

Carta

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File

Beschluss BDB 03.06.2004_sw.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Beschluss BDB 03.06.2004_sw.pdf

-3. JUNI 2004

Versandtam:

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG

Gemeindewesen Baulinienplan Blasenbergstrasse 5 9 Stadt Zug -

Die Baudirektion, gestützt auf $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 9, Plan-Nr. 7163 vom

1.

Der Baulinien- und Strassenplan Blasenbergstrasse 5 25. März 2004, wird genehmigt.

Mostra tutto il testo

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an:

-

Stadtrat von Zug, 6300 Zug (3 Ex., 5 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt, VTBP (mit Plan) Staatsarchiv, Sekretariat (mit Plan)

Zug, 3. Juni 2004 / JM

Ya

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG Der Baudirektor =

UN ans-Beat Uttinger Regierungsrat

-2

ns

Eiseniümerin des GS 1715, das zwischen der Blasenbergstrasse und dem Aegerisaumweg auf GS 1716, Eigentum der Einwohnergemeinde Zug, liegt. In der Mitte befindet sich ein eingedolter Bach, der A.

Die

gleichzeitig mit dem Ausbau der Blasenbergstrasse geöffnet und künftig mit einem 4 m breiten Gewässerraum direkt neben der ausgebauten Blasenbergstrasse geführt werden soll. Bei der Linienführung des geöffneten Bachs kann künftig der Gewäs-

serabstand von 6 m eingehalten werden. B.

Die betroffenen Grundeigentümer schriftlich ihr Ein-

verständnis für die Änderung der Baulinie.

Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) und der Zustimmung der direkt Betroffenen konnte auf eine öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden.

C.

D.

Der Baulinienplan ist recht- und zweckmässig, so dass er vorbehaltlos geneh-

migt werden kann.

177 Baulinienplan Blasenbergstrasse 5-9, 03.06.2004.pdf

KANTON ZUG

Baudepartement

sta

UG dt

Baulinienplan

Legende: Genehmigungsinhalt

(In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)

4565

Mostra tutto il testo

Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen

Blasenbergstrasse 5 9

Baulinien zu genehmigen

-

Situation 1: 500

S

+

Information

Genehmigte Baulinien Genehmigte Sonderbaulinie für Garageneinfahrten und Unterniveaubauten

ERSETZT PLAN NR.: TEILWEISE 7153

PLANBEZEICHNUNG: PLAN NR.: 7163 DATUM: 25. MÄRZ 2004

Rechtsgültiger Waldrand

ÄNDERUNGEN:

AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN. DIE EIGENTÜMERIN

VERTRETEN DURCH

> 4-

Wald

-_ -

2.00

Neuer Trottoir- und Strassenbereich

5.50

inkl. Vermassung

NIKLAUS JOHANNES WEBER 10.00

Vermassung der neuen Baulinien

0000

Neue Strassenachse

Bestehendes öffentliches Fusswegrecht mit Grundbucheintrag

VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG GESTÜTZT AUF $ 7 DER DELEGATIONSVERORDNUNG GENEHMIGT AM: 3. Juni 2004

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DIE EIGENTÜMERIN DES GRUNDSTÜCKS NR. 1716: EINWOHNERGEMEINDE ZUG, VERTRETEN DURCH DEN STADTRAT

.27. April 200%

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DES GRUNDSTÜCKS NR. 1715: ERBENGEMEINSCHAFT DOSWALD,

WALTER NIKLAUS WEBER

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