Baulinienplan Alpenstrasse GS 842

Linee d'arretramento · Zugo

Documento

Tipo
Linee d'arretramento
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
28 lug 2010
In vigore dal
28 lug 2010

Carta

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File

Beschluss BDB 28.07.2010.PDFApri in una nuova scheda

Testo

Beschluss BDB 28.07.2010.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 28. Juli 2010

Gemeindewesen Baulinienplan Alpenstrasse, GS 842 Stadt Zug

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Baulinienplan Alpenstrasse, GS 842, Plan-Nr. 8001 vom 7. Juli 2010, wird genehmigt.

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2:

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: Stadtrat von Zug, Stadthaus am Kolinplatz, Postfach 1258, 6301 Zug (2 Ex., 5 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) -

-

-

-

-

Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)

Hein Tännler

Regjerungsrat

Seite 2/2

A.1. Im Bereich der Alpenstrasse entlang des Gebäudes auf GS 842 bestehen bereits verschiedene Baulinien (Arkaden-, Erdgeschoss- und Obergeschossbaulinien) aus dem Jahre 1974,

A.2. Die Bauherrschaft beabsichtigt, das Gebäude auf GS 842, Coop City, zu erneuern. Dabei sollen vor allem die Aussenfassade und die Haustechnik saniert sowie auf dem Dach ein zurückgesetztes Attikageschoss erstellt werden. Die bestehenden Baulinien stimmen nicht mit dem bestehenden Gebäude überein. Aus diesem Grund müssen die Baulinien für das Erd- und das Obergeschoss angepasst werden.

B.

Der betroffene Grundeigentümer gab schriftlich sein Einverständnis zum Baulinienplan.

C. Gestützt auf 8 38 PBG und die Zustimmung des direkt Betroffenen konnte auf eine öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden. Der Stadtrat hat den Baulinienplan am 9. Juli 2010 beschlossen.

Die Baulinie muss nach den Richtlinien für die Ausarbeitung von Strassen-, Bau- und Niveaulinienplänen und nach dem technischen Konzept der Aufarbeitung, Nachführung und Abgabe von Baulinien im Kanton Zug vom 8. April 2002 ausgeführt werden. Das Datenmodell bestimmt die Informationsebene der Baulinien, die im INTERLIS-Format an die amtliche Vermessung abzugeben ist. Bei Verfahrensende sind die Daten und Attributierungen der Baulinien durch die Gemeinde an die amtliche Vermessung abzugeben resp. mitzuteilen (8 74 PBG). D.

E.

Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.

229 Baulinienplan Alpenstrasse, GS 842, 28.07.2010.pdf

545

5

1 7

KANTON ZUG

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BAUDEPARTEMENT

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Mostra tutto il testo

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UNS,

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Legende:

1

Baulinienplan

12

1

7

548

(In einfachen Fällen gemäss 8 38, Abs. 3 PBG)

547

Genehmigungsinhalt

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603,

1

7

03

Alpenstrasse

Neue Baulinie zu genehmigen

mm

1

GS 842

7

843

Neue Arkadenbaulinie zu genehmigen Situation 1: 500 249

ERSETZT PLAN NR.:

PLANBEZEICHNUNG:

Aufzuhebende Erdgeschossbaulinie zu genehmigen

4

842

PLAN NR.: 8001

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Tan

Aufzuhebende Obergeschossbaulinie zu genehmigen

DATUM: 7.JULI 2010

ÄNDERUNGEN:

72

77

09

AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN. 7

DIE EIGENTÜMERIN DES GRUNDSTÜCKS NR. 842: NEUE WARENHAUS AG

Information

7

4

C/O SWISS LIFE AG, GENERAL-GUISAN-QUAI, 8002 ZÜRICH

1 1

Genehmigte Baulinie Genehmigte Arkadenbaulinie

_ __

1 7

IH VOM STADTRAT BESCHLOSSEN AM:

DER STADTPRÄSIDENT: DOLFI MÜLLER

(.v. a.

7

9,

JULI 201

DER STADTSCHREIBER: ARTHUR CANTIENI

4222

Genehmigte Untergeschossbaulinie

0

Re),

IV. N.KAnem 825

VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS'ZUG GESTÜTZT AUF $ 7 DER DELEGATIONSVERORDNUNG GENEHMIGT AM: 2 8.

JULI 2010

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