Einfacher Bebauungsplan Schützenmatt
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Numero
- UA-2025-129
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione semplice
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 26 ago 2026
- In vigore dal
- 26 ago 2026
Carta
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File
20260826_BebauungsplanSchützenmatt.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Bödlistrasse
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731.05
Schnitt Baubereich 20 Schnitt Baubereich 18 Schnitt Baubereiche 15 / 16 Schnitt Baubereiche 13 / 14
Mostra tutto il testo
1 Attikageschoss 1 Attikageschoss 1 Attikageschoss 1 Attikageschoss 1 Attikageschoss 1 Attikageschoss 3 Vollgeschosse 4 Vollgeschosse 4 Vollgeschosse 4 Vollgeschosse 4 Vollgeschosse 4 Vollgeschosse
Bestimmungen
Zweck
1. Der Einfache Bebauungsplan Schützenmatt bezweckt: - die Überführung des Arealbebauungsplans Schützenmatt zweite Etappe zusammen mit einer ergänzenden und darauf aufbauenden dritten Etappe mittels eines einfachen Bebauungsplanes über beide Bauetappen zusammen. - die Sicherung einer ortsbezogen städtebaulich hochwertigen Siedlungsstruktur und einer Wohnüberbauung von architektonisch hoher Qualität. TTTTTTTT TILL _L < - eine kontextvernetzte Erschliessung für öffentlich und privaten Fuss- und Fahrverkehr Na - eine hohe Qualität der Frei- und Aufenthaltsräume.
Geltungsbereich ro À La mi
2. Der Perimeter umfasst die Grundstücke GS 815, 2369, 2368, 2367, 2366 sowie einem Anteil von GS 420 mit einer Gesamtfläche von 10'661 m2
Etappierung und Ausnutzung
3. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans, sowie des übergeordneten Rechts nur abgewichen werden, wenn Längsschnitt Baubereich 15 / Sammelgarage SG3
qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lôsung erzielt wird. 1 Attikageschoss 4. Die Ausnützungsberechnung erfolgt gesamthaft für den ganzen Geltungsbereich und ungeachtet der Parzellierung. 4 Vollgeschosse
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Bebauung
5. Hochbauten dürfen nur in den dafür bezeichneten Baubereichen 13, 14, 15, 16, 18 und 20 erstellt werden. Sammelgaragen dürfen nur innerhalb der dafür bezeichneten Bereiche SG2, SG3 und SG4 erstellt werden. Ausnahme bilden Untergeschosse, Infrastrukturelemente, sowie Kleinbauten wie etwa Velo-, Abstellräume und Räume für den Personenaufenthalt.
6. Angaben Baubereich: Bei Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben, besitzen die Baubereiche für Hochbauten eine Flexibilität plus / minus 1.5 m.
7. Abweichende Bestimmungen werden im Rahmen der Sondernutzungsplanung gemäss PBG $ 32 b bis* wie folgt geltend gemacht:
- Die maximal zulässige Geschosszahl wird um 1 Geschoss zur Regelbauweise erhöht. - Die gesamte Ausnutzung wird um maximal 20 % gegenüber der Einzelbauweise erhöht. - Die maximal zulässige Gebäudelänge wird um weniger 50 % überschritten werden. 8. Die definierte EG-Kote kann im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorgabe angepasst werden. 9. Baubereich 20 grenzt an den Gewässerraum des Bödlibachs. Das kantonal gültige Gesetz BGS 731.1 (GewG Kanton Zug) ist zwingend einzuhalten.
Gestaltung 17096171
10. Das Richtprojekt vom 12.08.2025 ist für die Beurteilung der gestalterischen Qualität (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck), sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend.
11. Alle Aussenräume, Anlagen und Bauten sind hinsichtlich Gliederung, Einordnung, Materialwahl und ökologischen Werten so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
12. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind detaillierte Material- und Farbkonzepte vorzulegen.
13. Der Baubereich 20 liegt in direkter Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Bödlihaus auf GS 2271. Aus Rücksicht auf diese historisch wertvolle Baute wird durch den Baubereich ein erhöhter Gebäudeabstand garantiert. Die maximale Geschossigkeit wird in diesem Baubereich zudem auf drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss beschränkt.
14. In jenen Bereichen, in welchen die Einstellhalle über Terrain in Erscheinung tritt, ist auf eine besonders gute Gestaltung der Begrenzungsränder zu achten. Brüstungen und Absturzsicherungen sind dabei gestalterisch zu integrieren.
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Dachgestaltung
15. Nicht begehbare Flächen von Flachdächern sind zu begrünen. 16. Technisch bedingte Dachaufbauten sind zulässig, wenn sie sich in die Gesamtgestaltung einpassen oder zur Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt werden.
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Erschliessung
4VG + Attika
FDamaxeBP 756.25 . ‚FDa gebaut 755.50 FBoEG max 740.70
17. Das Parkierungsangebot für Anwohner und Beschäftigte ist in gemeinsamen Sammelgaragen vorzusehen. Ausserhalb der Sammelgaragen sind nur Besucher- und Kundenparkplätze zulässig. Diese sind ebenfalls in die Umgebungsgestaltung einzubinden.
18. Die Zu- und Wegfahrten der Einstellhalle dürfen nur über die gekennzeichnete Fläche erfolgen.
19. Die quartierinternen Fusswege sind über Bödlistrasse mit dem bestehenden Wegnetz verbunden. Sie sind gleichzeitig Not-und Rettungswege.
20. Die Veloabstellplätze sind im Aussenbereich und im Untergeschoss angemessen zu verteilen. Pro Wohnung sind drei Veloabstellplätze umzusetzen.
21. Die Überbauung befindet sich bereichsweise in der ÖV-Güteklasse B bzw. der Güteklasse C. Die maximale Parkplatzanzahl hat den Vorgaben zu entsprechen
IFDa maxeBP 754.45
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FDa max eBP 752.13 zaia — È 2, FDa RProjekt 751.38 et "Sui FBo EG max 736.58 DA u Bu d
Freiraum
22. Die Umgebung ist allen Bewohnern zugänglich zu machen. Das gekennzeichnete Wegnetz soll die Verbindung der einzelnen Baubereiche innerhalb der Parzelle ermöglichen. Für die im Plan gekennzeichneten Flächen gilt ein Anwendungsspielraum von 5 m.
23. Begrünte Flächen sind naturnah zu gestalten, insofern sie nicht als Spielflächen dienen. Es sind nach Möglichkeit standortgerechte, einheimische Pflanzen zu verwenden.
24. Entlang der Quartierwege sind an bezeichneten Standorten verschiedenartige Spiel-, Schatten- und Ruheflächen für das Quartier zu erstellen
25. Ein detaillierter, aussagekräftiger Umgebungsplan - mit geeigneten Standorten zu Hochstämmer - ist dem Baugesuch beizulegen.
Entsorgung
26. Die Entsorgung von Abfall und Grünabfall des Bebauungsplanperimeters Schützenmatt ist innerhalb des neuen Bebauungsplans "Schützenmatt" umzusetzen.
Schlussbestimmungen
27. Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die kommunale Bauordnung und die übergeordnete
Gesetzgebung
38. Der Gemeinderat kann unwesentliche Abweichungen im Sinne von $ 31 VPBG in eigener Kompetenz genehmigen.
Anbindung Waldheimstrasse ee
AVG + Attika Pe FDa max eBP 750.95] e FDa gebaut 750.20 È = LS 15 SG2 SG3 | È LS 15 SG2 SG3 \ 419 Unterägeri Kanton Zug | sau — 3 | 7 . u. £ e einfacher Bebauungsplan Schützenmatt sa I FDa max eBP 748.20 | - ! FDa RProjekt 747.45 | FBo EG max 732.85 | je . 4 | 8 — Zu... no... 5 | $ er I: odi | i | Plan Nr: 1004_4 - 01 | — ji Basis Plan Nr: Arealbebauung Bödlistrasse sus; sun mao / Arealbebauung Schützenmatt sus == gs | ET O VA Datum: 12.08.2025 (rev. 30.06.2026) PS ; Spörtpietz Publikation im Amtsblatt Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung | Vom: 09, Osctebem ZO25 Vom: l . | | - = 9 \\ \ 18604 1491 | Vom Gemeinderat beschlossen am: 26.08.2026 \ 07) GA) | Der Gemeingepräsident: Der Gemeindeschreiber; Hk À iù \ VÀ | i X ZA 1 io 1 469% ! io \\ \ a ! i =] 813\\ \ E A / —| 2. Etappe 3. Etappe 2 = ZL p Zu- und Wegfahrten zu Sammelgaragen = | N 2 Festsetzungsinhalt nl Baubereich [pre [x Oshcordinale | Bauberelch |Pkt |’: Ostoordnate Baubereich [pre |* Ostoominale | 790 | ° ° Gel bereich __ lo) Feuerwehrstellflächen / Rettungsgassen x 2688423.61 x 2680 499.28 x 2680384 04 | eltungsbereic © © Lage schematisch 1 8 181 [y:112211666.01 1 A 141 |y:172217835.25 20 20.1 |y 1221680 56 | nn om © —— = 9 18,2 |x 2686459 16 14,2 |X 2686'514.83 20.2 |* 2886414.47 \ = | “ 1'221'658.90 “ 1'221'629.14 ai y: 1'221'668.59 \\ 6 fi | 686 "424.8: "686" "686407 ns \ 20 | Baubereiche Hochbauten booeee) |*ese/ öffentliche Durchwegung i sea Linie M3 rise 209 L tre N] \ H A ’ : Oberirdische Parkplätze (unversiegelt) 221/68 // ja | Ae e aan Lega srbemmane 16 SEE 13 a In |} 16,2 |* 2686473. 46 43.2 |* 2686497. 54 20.7 |* 2686377. 00 r---- n | y: ze 41 a 52 1'221'673.46 ISG2 | Baubereiche Sammelgaragen E Entsorgungsstelle 163 |} 12210100 133 [i fzrsrani Lad Lage schematisch 164 |x 2688453.10 13.4 | 268850262 ) “ y: 1'221'612.58 n 1'221'578.17 43.5 x: 2'686'501.97 | an » 1'221'572.98 Orientierungsinhalt 1 5 154 po 13.5 [4 759091631 x 2'686'456.70 x: 2686'514.40 15.2 13.7 Bestehende Gebäude begrünte Freiflächen / Gehölze Zr 1001506.48 T fu rzerssens Lage schematisch San. 153 |; 1:221600.64 13.8 y: 1'221'557.39 | Spiel- und Begegnungsbereich HH 2686461.11 27686493. = A % - "6884 : 2'686'493.95 | Abzubrechende Bauten 48 ri p ame ° gnung 155 |} 1122150401 13.10 |). 11221155620 | age schemaltisci 2'686'473.71 2'686'494.32 | | m a vi “i "686'471.81 "686" 5 | Richtprojekte Spielstrasse / Gemeinschaftsplätze 1517 |} 1122157798 13.121. 12011550.66 | ® | schematisch bestehend / Lage schematisch 158 |* a = | Gewässer Spielrasen / Spielplatz Tai] 298545800 ; | | 429 offen / eingedolt Lage schematisch a 112211577,22 | | ° er 1965 (22004) 7 | ? u . 4 x 2'686'442.19 AA SE D Li GA en | Gewässerabstand — — Strasierabsfrnd ES Dans so | A künftig / aktuell anzuwendend gem. UeB V GewG | a | —— = L L == —— = | a | | | N) | 9 9 ES Bestimmungen: 1. Kleinbauten gemäss $18 V PBG können ausserhalb der Baubereiche liegen. 7, 432 A 2 | * | 2. Vor-und rückspringende Gebäudeteile gemäss $ 21 V PBG dürfen bis auf eine Tiefe von 1.50 m über 7 7 © 5 | die Baubereiche hinausragen. Bs ea / € Oli ZZZ YYÉX {ZIO — hi a 6a / È E 7 li = i