Baar Bebauungsplan Nr. 29 - Leihgassen / Chriesimatt

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
17 ago 2005
In vigore dal
17 ago 2005

Carta

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File

Baar_29_Leihgasse_Chriesimatt.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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I.

Kanton Zug.

Bebauungsplan Leihgasse/Chriesimatt 1 : 500

Gemeinde Baar Legende :

Abteilung Planung / Bau Baar, 17. November 2004 / 3. März 2005

Der Abteilungsleiter : 7 / Sy DI A

Vom Gemeinderat genehmigt am 2. März 2005 Der Gemeindepräsident

Der Gemeindeschreiber :

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Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 18. Januar 2005

Der Baudirektor : Hans-Beat Uttinger

Publiziert im Amtsblatt Nr. 10 & 11

bescheinigt von der

Abteilung Planung / Bau : 4° > Eule SE

bis: 11. April 2005

Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung

Von Gemeindeversammlung beschlossen am 14. Juni 2005

Der Gemeindepräsident : Der Gemeindeschreiber :

GOCOGOCO

LD... LÉ fe. . / Burt ASSAANNN LAI LE Li Publiziert im Amtsblatt Nr. 27 & 28 bescheinigt von der Br vom : 8. Juli 2005 Abteilung Planung / Bau: 77 >

bis : 27. Juli 2005

Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: 17 Aug. 2005 Bi, # SS ]

Objekt:

Datum: 14.06.2005

WW

Schemaschnitt A-A 1:500

Parzellengrenze

Schemaschnitt B-B 1:500

Parzellengrenze|

Schemaschnitt C-C 1:500

Schnitt Haus A

| Parzellengrenze

Schnitt Haus F 2 - geschossig

Schnitt Haus C

Inhalt des Beschlusses

Perimeter Bebauungsplan

Baubereich 5 Vollgeschosse oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses

Baubereich 4 Vollgeschosse oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses

Baubereich 3 Vollgeschosse oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses

Baubereich 2 Vollgeschosse oberes Vollgeschoss 100% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses

Lage Gebäudezwischenraum mind. 6.00 m, max. 8.00 m breit

Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle

Oberirdische Parkierung (maximal 35 PP)

unentgeltliches öffentliches Radwegerecht

unentgeltliches öffentliches Fusswegerecht

interne private Fusswegverbindungen

Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt

Bäume (vorwiegend einheimische Bäume)

Quartierplatz (Lage schematisch)

Wendeplatz (als Aussenraum gestaltet und in die Umgebung integriert)

Oberflächenentwässerung mit ökologischer Gestaltung (gem. separatem Projekt)

gew. Terrain

gew. Terrain

Parzellengrenze

Schnitt Haus D Schnitt Haus G

Parzellengrenze

Schemaschnitt D-D 1:500

| Schnitt Haus E

| Parzellengrenze|

Schemaschnitt E-E 1:500

Schemaschnitt F-F 1:500

456.70

Schnitt Haus |

Parzellengrenze

Parzellengrenze

Informationsinhalt

TS

gew. Terrain

Parzellengrenze

457.95 458.60 _____ | a i Vl i Tn 44815! 144 80! __ Haus G Haus F 3 - geschossig 461.65 [a 457.90 } ii ----J Û i 1 ! I 1 BEIN u i enne a it 4 | . _ * i | 3 | 448.70 1 440,90. ____447.65| 144810 | | Haus D Haus C

Haus F 2 - geschossig

Abzubrechende Gebäude

Richtprojekt

Tiefgarage Richtprojekt

Begrünter Aussenraum

Wege innerhalb der Siedlung (Lage schematisch)

Bereiche für private Aussenräume (Lage schematisch)

bereits erstellte Besucherparkplätze ausserhalb des Bebauungsplanperimeter

gewachsene Terrainkote in Meter über Meer

Anbindung ans öffentliche Rad- und Fusswegnetz

Grundstücksnummer

gew. Terrain

gew. Terrain

[407]

men unang \ n = sona | 2 Radwegvet pindung, EN no È DS à

465.45

gew. Terrain |

Parzellengrenze

Bestimmungen

1. Ziel / Zweck

1.1

Die planerische Absicht des Bebauungsplanes Leihgasse / Chriesimatt besteht darin, Voraussetzungen für einen in städtebaulicher, architektonischer und funktioneller Hinsicht qualitativ hochstehenden Wohnungsbau zu schaffen.

2. Bebauung / Masse

2.1

2.2

2.3

2.4

2.5

3.1

3.2

3.3

3.4

Für die einzelnen Baubereiche gelten folgende Grundmasse:

Baubereich Anzahl anrechenbare Kote m.ü.M. Vollgeschosse Geschossfläche aGF_| OK Gebäude A 5 3'750 m2 465.45 B 5 3'150 m2 465.55 Ca/Cb 4 3'600 m2 462.35/461.65 D 3 2'200 m2 457.90 E 3 I G 3 H 3 1'650 m2 457.95 I 3 2'050 m2 456.70 A-1 max. 22'550 m2

Das oberste Vollgeschoss darf nicht mehr als 85% der anrechenbaren Geschossfläche des darunter liegenden Vollgeschosses aufweisen. Einzige Ausnahme bildet der Bereich F2, deren oberstes Vollgeschoss maximal 100% der anrechenbaren Geschossfläche des darunter liegenden Vollgeschosses aufweisen darf. Eine freie, zusätzliche Dachflächennutzung gemäss $ 16 Abs. 2c V-PBG ist ausgeschlossen.

Ein Transfer von anrechenbarer Geschossfläche unter benachbarten Baubereichen ist im Umfang von maximal 15 % zulässig.

Vorbauten für Hauszugänge sind im Bereich ab OK Terrain bis und mit Erdgeschoss bis maximal 3 Meter ab Fassadenflucht zulässig und können die Baubereiche überschreiten. Bei den Bauten A, B, C, F, G, H, | haben die Zugänge auf der Ostseite zu liegen, bei den Bauten D und E auf der Westseite der Häuser.

Pro Zimmer sind mindestens 0,5 Veloparkplätze zu erstellen. Davon müssen 50% oberirdisch platziert werden. Oberirdische, gedeckte Veloabstellplätze sind im Bereich der Hauszugänge anzuordnen.

Gestaltung der Bauten, Anlagen und Umgebung

Es gelten folgende erhöhten Anforderungen:

a) besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume

b) besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild

c) besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität

d) besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen

e) zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fuss- und Radwegnetz

f) genügend zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen

g) umweltfreundliche Energie- und Wassernutzung

h) hindernisfreies Bauen

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einer ersten Etappe ist ein Umgebungsplan über das gesamte Areal vorzulegen. Im Umgebungsplan sind die im Bebauungsplan getroffenen Festlegungen bezüglich Fuss- und Radwege, Notzufahrt, Bepflanzung, Quartierplatz, Wendeplatz, Oberflächenentwässerung mit ökologischer Gestaltung, begrünte Aussenräume sowie die Bereiche für die privaten Aussenräume zu konkretisieren. Sämtliche Dachflächen sind zu begrünen.

Die als Quartierplätze bezeichneten Flächen sind attraktiv zu gestalten und sollen auch als Spielplätze genutzt werden können. Sie sind als zusätzliches Angebot zu den gemäss Bauordnung der Gemeinde Baar erforderlichen Spielflächen zu erstellen. Die Ausgestaltung und Lage richtet sich nach der definitiven Wegführung, welche im Umgebungsplan des Bauprojektes zu konkretisieren ist.

Es sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Bäume zu pflanzen. Die Lage der Tiefgarage, respektive deren Niveau unter Terrain muss so gewählt werden, dass eine Bepflanzung mit Bäumen, wie sie auf dem Bebauungsplan bezeichnet ist, realisiert werden kann.

Etappierung

Die Realisierung in Etappen ist möglich. Bauten, Anlagen und Umgebung haben auch bei etappierter Realisierung hinsichtlich Massstäblichkeit, Gliederung, architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung und Bepflanzung eine vorzügliche Gesamtwirkung zu erzielen, so dass die Anforderungen gemäss Ziffer 3.1 erfüllt sind.

5. Erschliessung

5.1

5.2

Die unterirdische Parkierung der Gebäude D, E, F, G, H, | wird über die neue Erschliessungsstrasse an die Rigistrasse angeschlossen. Die übrigen unterirdischen Parkplätze werden an die Chriesimattstrasse angeschlossen. Es können innerhalb des Bebauungsplanperimeters maximal 35 oberirdische und 230 unterirdische Parkplätze erstellt werden.

Eine Baubewilligung kann erst erteilt werden, wenn das Konzept über die Lage der Bushaltestellen EW Baar und Sonnenweg und deren Fusswegerschliessung vorliegt.

6. Bauordnung

6.1

6.2

Soweit der Bebauungsplan keine anderslautenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten. Bei Änderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen.

Der Bebauungsplan Leihgasse / Chriesimatt muss nicht an die laufende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Baar angepasst werden.