Baar Bebauungsplan Nr. 29 - Leihgassen / Chriesimatt
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- BD
- Adottato
- 17 ago 2005
- In vigore dal
- 17 ago 2005
Carta
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Baar_29_Leihgasse_Chriesimatt.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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I.
Kanton Zug.
Bebauungsplan Leihgasse/Chriesimatt 1 : 500
Gemeinde Baar Legende :
Abteilung Planung / Bau Baar, 17. November 2004 / 3. März 2005
Der Abteilungsleiter : 7 / Sy DI A
Vom Gemeinderat genehmigt am 2. März 2005 Der Gemeindepräsident
Der Gemeindeschreiber :
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Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 18. Januar 2005
Der Baudirektor : Hans-Beat Uttinger
Publiziert im Amtsblatt Nr. 10 & 11
bescheinigt von der
Abteilung Planung / Bau : 4° > Eule SE
bis: 11. April 2005
Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung
Von Gemeindeversammlung beschlossen am 14. Juni 2005
Der Gemeindepräsident : Der Gemeindeschreiber :
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LD... LÉ fe. . / Burt ASSAANNN LAI LE Li Publiziert im Amtsblatt Nr. 27 & 28 bescheinigt von der Br vom : 8. Juli 2005 Abteilung Planung / Bau: 77 >
bis : 27. Juli 2005
Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung
Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: 17 Aug. 2005 Bi, # SS ]
Objekt:
Datum: 14.06.2005
WW
Schemaschnitt A-A 1:500
Parzellengrenze
Schemaschnitt B-B 1:500
Parzellengrenze|
Schemaschnitt C-C 1:500
Schnitt Haus A
| Parzellengrenze
Schnitt Haus F 2 - geschossig
Schnitt Haus C
Inhalt des Beschlusses
Perimeter Bebauungsplan
Baubereich 5 Vollgeschosse oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses
Baubereich 4 Vollgeschosse oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses
Baubereich 3 Vollgeschosse oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses
Baubereich 2 Vollgeschosse oberes Vollgeschoss 100% Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses
Lage Gebäudezwischenraum mind. 6.00 m, max. 8.00 m breit
Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle
Oberirdische Parkierung (maximal 35 PP)
unentgeltliches öffentliches Radwegerecht
unentgeltliches öffentliches Fusswegerecht
interne private Fusswegverbindungen
Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt
Bäume (vorwiegend einheimische Bäume)
Quartierplatz (Lage schematisch)
Wendeplatz (als Aussenraum gestaltet und in die Umgebung integriert)
Oberflächenentwässerung mit ökologischer Gestaltung (gem. separatem Projekt)
gew. Terrain
gew. Terrain
Parzellengrenze
Schnitt Haus D Schnitt Haus G
Parzellengrenze
Schemaschnitt D-D 1:500
| Schnitt Haus E
| Parzellengrenze|
Schemaschnitt E-E 1:500
Schemaschnitt F-F 1:500
456.70
Schnitt Haus |
Parzellengrenze
Parzellengrenze
Informationsinhalt
TS
gew. Terrain
Parzellengrenze
457.95 458.60 _____ | a i Vl i Tn 44815! 144 80! __ Haus G Haus F 3 - geschossig 461.65 [a 457.90 } ii ----J Û i 1 ! I 1 BEIN u i enne a it 4 | . _ * i | 3 | 448.70 1 440,90. ____447.65| 144810 | | Haus D Haus C
Haus F 2 - geschossig
Abzubrechende Gebäude
Richtprojekt
Tiefgarage Richtprojekt
Begrünter Aussenraum
Wege innerhalb der Siedlung (Lage schematisch)
Bereiche für private Aussenräume (Lage schematisch)
bereits erstellte Besucherparkplätze ausserhalb des Bebauungsplanperimeter
gewachsene Terrainkote in Meter über Meer
Anbindung ans öffentliche Rad- und Fusswegnetz
Grundstücksnummer
gew. Terrain
gew. Terrain
[407]
men unang \ n = sona | 2 Radwegvet pindung, EN no È DS à
465.45
gew. Terrain |
Parzellengrenze
Bestimmungen
1. Ziel / Zweck
1.1
Die planerische Absicht des Bebauungsplanes Leihgasse / Chriesimatt besteht darin, Voraussetzungen für einen in städtebaulicher, architektonischer und funktioneller Hinsicht qualitativ hochstehenden Wohnungsbau zu schaffen.
2. Bebauung / Masse
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.1
3.2
3.3
3.4
Für die einzelnen Baubereiche gelten folgende Grundmasse:
Baubereich Anzahl anrechenbare Kote m.ü.M. Vollgeschosse Geschossfläche aGF_| OK Gebäude A 5 3'750 m2 465.45 B 5 3'150 m2 465.55 Ca/Cb 4 3'600 m2 462.35/461.65 D 3 2'200 m2 457.90 E 3 I G 3 H 3 1'650 m2 457.95 I 3 2'050 m2 456.70 A-1 max. 22'550 m2
Das oberste Vollgeschoss darf nicht mehr als 85% der anrechenbaren Geschossfläche des darunter liegenden Vollgeschosses aufweisen. Einzige Ausnahme bildet der Bereich F2, deren oberstes Vollgeschoss maximal 100% der anrechenbaren Geschossfläche des darunter liegenden Vollgeschosses aufweisen darf. Eine freie, zusätzliche Dachflächennutzung gemäss $ 16 Abs. 2c V-PBG ist ausgeschlossen.
Ein Transfer von anrechenbarer Geschossfläche unter benachbarten Baubereichen ist im Umfang von maximal 15 % zulässig.
Vorbauten für Hauszugänge sind im Bereich ab OK Terrain bis und mit Erdgeschoss bis maximal 3 Meter ab Fassadenflucht zulässig und können die Baubereiche überschreiten. Bei den Bauten A, B, C, F, G, H, | haben die Zugänge auf der Ostseite zu liegen, bei den Bauten D und E auf der Westseite der Häuser.
Pro Zimmer sind mindestens 0,5 Veloparkplätze zu erstellen. Davon müssen 50% oberirdisch platziert werden. Oberirdische, gedeckte Veloabstellplätze sind im Bereich der Hauszugänge anzuordnen.
Gestaltung der Bauten, Anlagen und Umgebung
Es gelten folgende erhöhten Anforderungen:
a) besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume
b) besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild
c) besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität
d) besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen
e) zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fuss- und Radwegnetz
f) genügend zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen
g) umweltfreundliche Energie- und Wassernutzung
h) hindernisfreies Bauen
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einer ersten Etappe ist ein Umgebungsplan über das gesamte Areal vorzulegen. Im Umgebungsplan sind die im Bebauungsplan getroffenen Festlegungen bezüglich Fuss- und Radwege, Notzufahrt, Bepflanzung, Quartierplatz, Wendeplatz, Oberflächenentwässerung mit ökologischer Gestaltung, begrünte Aussenräume sowie die Bereiche für die privaten Aussenräume zu konkretisieren. Sämtliche Dachflächen sind zu begrünen.
Die als Quartierplätze bezeichneten Flächen sind attraktiv zu gestalten und sollen auch als Spielplätze genutzt werden können. Sie sind als zusätzliches Angebot zu den gemäss Bauordnung der Gemeinde Baar erforderlichen Spielflächen zu erstellen. Die Ausgestaltung und Lage richtet sich nach der definitiven Wegführung, welche im Umgebungsplan des Bauprojektes zu konkretisieren ist.
Es sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Bäume zu pflanzen. Die Lage der Tiefgarage, respektive deren Niveau unter Terrain muss so gewählt werden, dass eine Bepflanzung mit Bäumen, wie sie auf dem Bebauungsplan bezeichnet ist, realisiert werden kann.
Etappierung
Die Realisierung in Etappen ist möglich. Bauten, Anlagen und Umgebung haben auch bei etappierter Realisierung hinsichtlich Massstäblichkeit, Gliederung, architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung und Bepflanzung eine vorzügliche Gesamtwirkung zu erzielen, so dass die Anforderungen gemäss Ziffer 3.1 erfüllt sind.
5. Erschliessung
5.1
5.2
Die unterirdische Parkierung der Gebäude D, E, F, G, H, | wird über die neue Erschliessungsstrasse an die Rigistrasse angeschlossen. Die übrigen unterirdischen Parkplätze werden an die Chriesimattstrasse angeschlossen. Es können innerhalb des Bebauungsplanperimeters maximal 35 oberirdische und 230 unterirdische Parkplätze erstellt werden.
Eine Baubewilligung kann erst erteilt werden, wenn das Konzept über die Lage der Bushaltestellen EW Baar und Sonnenweg und deren Fusswegerschliessung vorliegt.
6. Bauordnung
6.1
6.2
Soweit der Bebauungsplan keine anderslautenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten. Bei Änderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen.
Der Bebauungsplan Leihgasse / Chriesimatt muss nicht an die laufende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Baar angepasst werden.