Risch Bebauungsplan Nr. 11 - Hotel Waldheim

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo · Abrogato il 27 mag 2026

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
14 set 2012
In vigore dal
14 set 2012
Abrogato
27 mag 2026

Carta

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File

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Testo

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Gemeinde Risch

Kanton Zug

Bebauungsplan Hotel Waldheim, Risch

1:500

Plan Nr: 430 - 001 Ersetzt Plan Nr:

Datum: 31.03.2011/ rev. gem. Vorprüfung 30.03.2012 / rev. 18.04.2012

Vom Gemeinderat verabschiedet am: neindepräsident:

Vom Amt für Raumplanung vorgeprüft am:

1. Publikation im Amtsblatt

Vom: 27. APR. 2012

Vom Gemeinderat beschlossen am; D indepräsident: «Ai

Prat

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NDR 1 9. Juni 2012

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2. Publikation im Amtsblatt

14. SEP. 2012 Un!

' Legende

Inhalt des Beschlusses

ea cn Perimeter | Bs Baubereich für Reception-Anbau max. Höhenkote m. ü. M.

Zugangsbereich Reception-Anbau

Eee — Abbruch best. Einfahrt

Informationsinhalt

De Aufzuhebende Baulinie gemäss sep. Verfahren

mm Zu genehmigende Baulinie gemäss sep. Verfahren

Te Genehmigte Spezialbaulinie

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: M

Der Kantonsplaner:

1. Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung

Vom: 27. APR. 2012 Bis: 29. MAI 2012

indeschreiber:

2. Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung

Vom: 22. JUN 2012 11. JULI 2012

/ Bis:

Informationsinhalt Pe Genehmigte Baulinie a Zu- / Wegfahrten Sy Sichtfelder Erschliessungsfläche Hartbelag

Oberirdische Parkplätze, bestehend

|

en Bestehende Gebäude ausserhalb des Perimeters

Begrünte Flächen / Freiraum

© O) Hochstammbäume

SC

o

4

4

11313279

11313220

Risch

Bestimmungen

Art. 1 - Ziel des Bebauungsplans Hotel Waldheim Risch

Das bestehende Hotel wurde im Laufe der Zeit mehrmals erweitert, zuletzt im Jahr 1994.

Aus betrieblicher Sicht ist eine erneute Hotelerweiterung notwendig.

Zur Sicherung des heutigen Bestandes inklusive eines kleineren Anbaus für die Reception wird in einer ersten Phase der Bebauungsplan „Hotel Waldheim, Risch" erlassen (gem. BO 2005 der Gemeinde Risch Rotkreuz). In einer zweiten Phase wird für die Hotelerweiterung der Bebauungsplan " Hotel Waldheim, Risch" im ordentlichen Verfahren gem. $ 32 PBG vom 26. Nov. 1998 erweitert.

Art. 2 - Bebauung

2.1 Der vorliegende Bebauungsplan „Hotel Waldheim, Risch“ umfasst den Bestand (alle bestehenden Gebäude innerhalb des Perimeters) sowie einen neuen Reception-Anbau. | 2.2 Der Reception-Anbau darf nur innerhalb des Baubereichs erstellt werden. Vorspringende oder | auskragende Gebäudeteile dürfen den Baubereich nicht überragen. Die im Baubereich festgelegte Höhenkote darf nur durch eine Absturzsicherung von max. 1.10 m ab OK Dachrand überschritten werden. 2.3 Beim Reception-Anbau ist nur ein Flachdach zulässig. 2.4 Der Reception-Anbau ist so zu gestalten, dass das Fassadenbild der bestehenden Gebäude nicht gestört wird. 2.5 Der Bebauungsplan hat zum Zweck: - Die Sicherung des heutigen Bestandes - Nutzflächen und Volumen, inklusive deren Unterhalt und Erneuerung - Betriebliche Anpassungen wie der Anbau, Innenumbau der Hotelreception - Die Optimierung der süd-westlichen Einfahrt - Die Schaffung eines behindertengerechten Parkplatzes

Art. 3 - Nutzung

3.1 Zulässig sind alle Nutzungen, die im Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb stehen (Beherbergung, Reception, Gastronomie, Veranstaltungen/ Seminare, ergänzende Hotel- | Dienstleistungen, Wohnungen für Inhaber und Angestellte u. dgl.)

Art. 4 - Erschliessung

4.1 Die Erschliessungsflächen sowie die Lage der Zu- und Wegfahrten und der oberirdischen Parkplätze sind im Situationsplan bezeichnet.

4.2 Der Zugang zum Reception-Anbau ist behindertengerecht zu gestalten. Die bestehende Erschliessungsfläche ist an die EG-Kote des neuen Reception-Anbaus anzupassen.

4.3 Die Durchfahrt vor dem Reception-Anbau muss weiter bestehen bleiben und muss mindestens eine Breite von 3.0 m aufweisen.

| Artikel 5 - Freiraum | 5.1 Bei Neupflanzungen sind einheimische, standortgerechte Arten zu verwenden. 5.2 Das Flachdach des Reception-Anbaus ist dort, wo es nicht begehbar ist, extensiv zu begrünen.

Art. 6 - Schlussbestimmungen

6.1 Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweils gültige Bauordnung.

6.2 Der Gemeinderat kann Ausnahmen im Sinne von $ 31 V PBG bewilligen.

Schnitt

ZZ

Gh OK Geländer 449.65

ZL SZ_OK Dachrand 448.55 4 = i

| DE 4 Sen È Rischer- | \ strasse

Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit Auskunft erteilt die Gemeinde

Legende: www.cadastre.ch/legende

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il ‘Ai i A - 7 Ml s- Kanton Zug Auszug Plan für das Grundbuch 1:500 Gemeinde Risch Amtliche Vermessung | Unterstrichene Grundstücke sind noch nicht rechtskräftig N eit bescheinigt | Abstandslinien sind kein Bestandteil der amtlichen Vermessung. | at LI

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